Kündigung wegen Eigenbedarf anfechten?

Moin Moin.

Unser Vermieter kündigt uns wegen Eigenbedarf. Als Grund ist angegeben, dass er Hilfe bei der Pflege braucht (er und seine Frau sind schon älter) und daher sein Sohn in seine Nähe ziehen soll.

An sich ist der Grund natürlich plausibel und rechtens.

Allerdings wohnt unser Vermieter in einem sehr großen Haus. So groß, dass es problemlos mögliche wäre dem Sohn dort einen Wohnbereich einzurichten und bestimmt auch noch groß genug, dass man mit etwas Aufwand sicher sogar die Familie des Sohnes unterbringen könnte.

Ließe sich mit dem Hintergrund erfolgreich gegen die Kündigung vorgehen im Sinne von BGB 574 (1)?

Ich Frage nicht, weil ich nun unbedingt in dem Haus bleiben will. Ich Frage weil wir eine Familie mit kleinem Kind (2 Jahre, geht in die KiTa) sind und nach erster Durchsicht des Wohnungsmarktes dieser eine Katastrophe ist und wir womöglich nicht rechtzeitig passenden Ersatz finden werden. Zudem könntees Probleme geben einen neuen Betreuungsplatz für unser Kind zu bekommen, sollten wir nicht im Einzugsgebiet der jetzigen KiTa bleiben können.

Wie gesagt möchte ich dir Kündigung gar nicht im ganzen anfechten, sondern nur die Kündigungsfrist verlängern, da ich es für zumutbar für den Vermieter halte, dass sein Sohn vorerst auch bei ihm untergebracht werden kann um ihm bei der Pflege zu unterstützen, bis unsere Suche nach Ersatz (die wir mit Nachdruck betreiben) Erfolg hat.

Natürlich werden wir uns noch professionell beraten lassen. Aber vielleicht hat hier ja schonmal jemand Erfahrungen dazu gemacht und kann und Tipps geben (außer zum Mieterbund/Anwalt zu gehen).

Vielen Dank!

Kündigung, Eigenbedarf, Härtefall, Mietrecht Kündigung

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