Hallo zusammen!
Wir bekamen Anfang Februar von unserer Vermieterin eine Eigenbedarfskündigung zu Ende Oktober, da ihre Tochter zu Aus- und Weiterbildungszwecken in unsere Stadt ziehen soll.
Dieser haben wir fristgerecht widersprochen (Grund: gesundheitliche Probleme meiner Mutter). Dieser Widerspruch wurde von unserer Vermieterin abgelehnt.
Nun hat sie uns durch ihren Rechtsanwalt ein Angebot mit einer Fristverlängerung bis Ende Juni 2025 und möglicher finanzieller Entschädigung unterbreitet.
Jedoch weigert sie sich, den Eigenbedarf in diese Vereinbarung aufzunehmen.
Nun ist der Verdacht aufgekeimt, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht sein könnte.
Was wäre besser: die Vereinbarung trotz der Weigerung anzunehmen oder abzulehnen und es auf eine Räumungsklage ankommen lassen?