Warum hat Eigenbedarf fast immer Vorrang
Sonst wären 440 leute nicht obdachlose das ist offzilell zahlen die richtige dürfte die doppelt sein
5 Antworten
Weil man Menschen nicht quasi dazu "zwingen" kann eine Wohnung, die ihnen gehört zu vermieten, wenn die das nicht wollen.
Also gibt man Eigenbedarf an.
Sowas sollte man vielleicht ab dem 3ten Wohneigentum einführen, aber nicht früher. Eigentum sollte nicht verpflichten. Wenn man es schon fast geschäftlich macht ist es vielleicht was anderes.
Ja, über die Ausgestaltung kann man reden.
Ich kenne eine Familie die hat mehrere Häuser und lässt eines seit Jahren leer stehen. Sowas ärgert mich.
Denn hier gibt es, anders als in den USA eben den Artikel im Grundgesetz;
"Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen."
Das hört sich irgendwie nach einem Gesetz aus dem Nationalsozialismus an! 😂
Grundsätzlich sollte Besitz im Privaten Raum nicht verpflichten. Wie gesagt nur im Geschäftlichen.
Es ist auch nicht so als hätten wir nicht noch genug Bauplatz, ich sehe also die Not nicht.
Das sind wohl die Gedanken der wenigsten Vermieter. Leer für Spekulationen. Das machen nur Aktiengesellschaften. Normale Vermieter spekulieren eher auf einen Nachmieter, der nach Neuvermietung über der Preisbremse Miete zahlt. Jedoch werden diese Einnhamen eh versteuert. Je raffgieriger ein Vermieter ist, um so mehr Steuern zahlt er auch. Und gibt auch Vermieter die wirklich Eigenbedarf haben. Z.B. um hilfsbedürftige Familienmitglieder betreuen zu können.
Nix Nationalsozialismus. Artikel 14 Grundgesetz:
Artikel 14Eigentum, Erbrecht, Enteignung
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Ja hatte für mich einfach diese Vibes.
„Wenn das Interesse der Volksgemeinschaft es erfordert, dann ist das Privatvermögen dem Gemeinwohl unterzuordnen. Sollte jemand nicht bereit sein, sein Vermögen im Sinne der Nation einzusetzen, dann werden wir es ihm wegnehmen.“
Ich finde das richtig so und bin froh nicht in den USA zu leben wo Eigentum heilig ist. Das ist es in Deutschland nicht.
Hierzulande darfst Du mit Deinem Eigentum noch lange nicht einfach machen was Du willst. Und das ist auch gut so.
Also war nicht alles an Hitler schlecht? Oder was willst du sagen? 😁
Spar Dir die Polemik.
Ich möchte hingegen sagen: Vieles an unserem 75 Jahre alten Grundgesetz ist gut.
Zum Beispiel, dass es nicht kack-kapitalistisch ist.
Das sollte man den Leuten mal ins Gedächtnis rufen. Was ich hier alles bezüglich Eigentum lese...
Eigentum ist in Deutschland keine heilige Kuh. Das Grundgesetz sieht auch Enteignungen von störrischen Eigentümern vor. Beispielsweise wenn die ihr Grundstück nicht wegen einer neuen Bahnstrecke verkaufen wollen.
Das ist keine Polemik. Du gibst Hitler in diesem Punkt einfach recht. Das ist dein gutes Recht, ich verstehe nicht wo dein Problem hier liegt?
Wieso verstehst Du den Unterschied zwischen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und Adolf Hitler nicht?
Aber Adolf Hitler wollte in diesem Fall ja exakt das selbe.
Absolut nicht.
Die Enteignungen der Juden hatten keine Gründe, die das Grundgesetz als legitim betrachten würde und es fand auch keine Entschädigung zum aktuellen Marktwert statt.
Auch der Rechtsweg stand nicht offen.
Wenn der Staat Dein Grundstück will um eine Autobahn oder Bahnstrecke zu bauen oder um Braunkohle zu fördern bekommst Du ein faires Angebot zum aktuellen Marktpreis oder darüber.
Das kannst Du ablehnen. Nach zig Versuchen Dich zum freiwilligen Verkauf zu bewegen wird die Enteignung angekündigt. Dagegen kannst Du jahrelang klagen.
Verlierst Du in letzter Instanz wird enteignet - aber natürlich wirst Du trotzdem entschädigt zum aktuellen Marktpreis.
Wieso sprichst du jetzt über Juden?
Aber ja, der NS Staat griff da natürlich härter durch. Nur die Grundidee war die selbe. Besitz verpflichtet und Enteignungen können für das Volk geschehen.
Weil es Eigentum ist.
Wenn echter Bedarf ist wäre es ja übel für Eigentümer.
Es gibt ca. 440.000 Obdachlose in Deutschland! Diese haben natürlich Mitleid verdient. Aber natürlich würde ich an keinen Obdachlosen vermieten, wenn z.B. meine Mutter oder mein Sohn eine Wohnung suchen würden. Da geht Eigenbedarf wirklich vor.
Kaum ein Obdachloser würde deine Wohnung mieten wollen. Das ist oft viel zu schwer für sie. Eher kommt das Amt auf dich zu. Welches sich um die Obdachlosen kümmert.
Weil wenn 2 Gruppen in die identische Wohnung einziehen (oder diese bewohnen) wollen, natürlich die Gruppe (oder auch Einzelperson) das höhere Recht dazu besitzt, der diese Wohnung gehört.
Anders sieht es aus, wenn eine Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus verkauft wird. Dann sollten die bisherigen Beewohner ein Vorkaufsrecht erhalten, also die Möglichkeit ihre Wohnung zum gleichen Preis zu kaufen, den ein fremder Käufer bietet. Damit eben diese bisherigen Mieter / Wohnungsbewohner nicht vom neuen Käufer aus Eigenbedarfsgründen gekündigt werden können.
Sonst wären 440 leute nicht obdachlose das ist offzilell zahlen
What?
Stand 2022 waren es über 600.000
Stand 2023 über 400.000
Wie kommst Du auf 440?
Gruß Fantho
Man könnte als Gesetzgeber aber beim bewussten leer stehen lassen aus Spekulationsgründen eingreifen. Stichwort: Eigentum verpflichtet.