Unrechtsmäßige Eheschließung im Ausland?

Zwei Personen heiraten im Ausland der Deutsche Staatsangehörige fliegt dorthin im nachhinein erfährt der Deutsche Staatsangehörige das die Ehe nicht nach Gesetzen geschlossen worden ist sondern durch Korruption weil unterlagen fehlten.

Nach der schnellen Trennung und die Frau in Deutschland war stellt er eine Klage im Ausland. Die Ehefrau will davon nichts Wissen und stellte eine normale Scheidung in Deutschaland. Am ende gab es ein Urteil im Ausland die besagt die Ehe bestand nie Rechtsmäßig das Oberlandesgericht folgte dieser Meinung das man eine Ehe die nie bestand nicht scheiden kann und Anerkennt das Auslandsverfahren.

Da solche Verfahren Jahre dauern hatte die Frau dann einen anderen Partner und bekam 2 Kinder das bedeutet der Deutsche Mann wurde zweimal zum Rechtlichen Vater als Ehemann. Dieser beteuerte auch von den Behörden nicht mit der Frau verheiratet zu sein Rechtsmäßig.

Am ende bekam er Recht durch die Geburten bekamen die Kinder die nicht seine sind die Deutsche Staatsbürgerschaften und die Mutter Duldungen und Aufenthalte und der Deutsche Ehemann musste zwei Teure Anfechtungen machen.

Die Frau und Mutter der Kinder wusste ja von den Betrug und das sie weiter Falsche Angaben machte wie kann Ausländerbehörde und das Standesamt jetzt nachträglich reagieren mit den Urteil aus dem Ausland und Bestätigung des Deutschen Oberlandesgericht das diese Ansprüche weder für die Frau noch den Kindern zustanden.

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