Motorradbekleidung Protektor Zuschneiden - Konsequenz?

Guten Abend zusammen,

ich hab eine vlllt etwas rechtliche Frage und würde mal gerne wissen wie man das hier sieht.

Folgende Situation : Kunde im laden hat 0815 Jacke gekauft für die er einen Rückenprotektor möchte, er fährt die Jacke seit mehreren Monaten OHNE einen Protektor. Es gibt aber keinen passenden für diese Jacke, weder bei uns, noch anderen Händlern in der Gegend. Auch im Netz sind keine passenden zu finden.

Ich habe dem Kunden dann 2 Möglichkeiten geboten: Erste ist, sich an den Hersteller direkt zu wenden, die 2te, sich einen lvl 1,2,3, Schaumstoffprotektor zu nehmen und diesen per Schablone aus der Jacke zuzuschneiden.

Ein Kollege fing dann an rumzujapsen von wegen, das könne man keinem Sagen, Protektor verliert Zulassung usw. Zum einen gibt es außer der Helmpflicht in D keine Verpflichtung für Bekleidung, man trägt also alles aus eigener Initiative zum Schutz, zum anderen denk ich mir, bevor der Kunde weiter OHNE diesen Schutz rum fährt, soll er wenigstens das machen. Zumal das Zuschneiden eine gängige Lösung ist die man fast in allen Foren findet.

Frage nun, kann ich als Fachverkäufer diese unkonventionelle Lösung anbieten bzw den Tip überhaupt geben? Wie gesagt, bevor der Kunde sich noch aufm Parkplatz auf die Kauleiste legt ist es doch Sinnvoller wenn er wenigstens irgendwas hat.

Versicherungstechnisch zahlt die Unfallversicherung eh weniger bis gar nicht wegen Fahrlässigkeit.

Jemand Erfahrungswerte oder Ratschläge?

Motorrad, Kleidung, Recht, Schutz, Bike, Projektor, Schutzkleidung, Trike, Vorschriften
Motorradführerschein mit Trike-Klasse A SZ 80 ab 21 Jahren möglich?

Hallo,

zur Zeit mache ich den Klasse A2 Führerschein und bin auch schon fast fertig. Nur bin ich jetzt schon fast 23 Jahre alt, und mich ärgert einfach, dass man 2 Jahre lang warten muss, um offen fahren zu können. Jetzt habe ich gelesen, dass Besitzer der Führerscheinklasse B (vor Erreichen des 19.01.2013) ab 21 Jahren die Klasse A mit Schlüsselzahl 80 erwerben können. Diese Klasse befähigt das Fahren von 48 PS Motorrädern bis 24 Jahren, nach erreichen des 24. Lebensjahres ist ohne weitere Prüfung das Fahren auf offenen Maschinen möglich. Daher bekommen Besitzer, die das 24. Lebensjahr noch nicht beendet haben die Schlüsselzahl 80 eingetragen, die dann einfach weg fallen würde. Dabei ist keine weitere Prüfung erforderlich, wie es beim Stufenführerschein A2 der Fall ist. Da es in Deutschland nicht zulässig ist, diese Führerscheinklasse auf einem Trike zu absolvieren, wird ein Motorrad mit mindestens 50 kW benutzt. Darauf wird dann auch die Prüfung absolviert. Somit befähigt dies auch das Fahren von Krafträdern.

Im Moment befinde ich mich ja noch in der Ausbildung, wäre es denn wohl irgendwie möglich, dass ich jetzt noch auf den Schein A SZ80 wechseln könnte?

Das ganze macht einen schon recht traurig, wenn man das liest. Nur finde ich es komisch, dass man nochmal einen Trike Führerschein machen kann, obwohl man doch mit dem Autoführerschein schon solch einen Trike Schein besitzt. Ich dürfte doch jetzt schon mit dem Autoführerschein ein Trike fahren, Wozu dann nochmal eine Prüfung für ein Trike?!?

Schonmal danke für die zahlreichen Antworten!

Gruß

RahmSchnitzel

Motorrad, Führerschein, Trike, A2, 48 PS