Motorradbekleidung Protektor Zuschneiden - Konsequenz?

Guten Abend zusammen,

ich hab eine vlllt etwas rechtliche Frage und würde mal gerne wissen wie man das hier sieht.

Folgende Situation : Kunde im laden hat 0815 Jacke gekauft für die er einen Rückenprotektor möchte, er fährt die Jacke seit mehreren Monaten OHNE einen Protektor. Es gibt aber keinen passenden für diese Jacke, weder bei uns, noch anderen Händlern in der Gegend. Auch im Netz sind keine passenden zu finden.

Ich habe dem Kunden dann 2 Möglichkeiten geboten: Erste ist, sich an den Hersteller direkt zu wenden, die 2te, sich einen lvl 1,2,3, Schaumstoffprotektor zu nehmen und diesen per Schablone aus der Jacke zuzuschneiden.

Ein Kollege fing dann an rumzujapsen von wegen, das könne man keinem Sagen, Protektor verliert Zulassung usw. Zum einen gibt es außer der Helmpflicht in D keine Verpflichtung für Bekleidung, man trägt also alles aus eigener Initiative zum Schutz, zum anderen denk ich mir, bevor der Kunde weiter OHNE diesen Schutz rum fährt, soll er wenigstens das machen. Zumal das Zuschneiden eine gängige Lösung ist die man fast in allen Foren findet.

Frage nun, kann ich als Fachverkäufer diese unkonventionelle Lösung anbieten bzw den Tip überhaupt geben? Wie gesagt, bevor der Kunde sich noch aufm Parkplatz auf die Kauleiste legt ist es doch Sinnvoller wenn er wenigstens irgendwas hat.

Versicherungstechnisch zahlt die Unfallversicherung eh weniger bis gar nicht wegen Fahrlässigkeit.

Jemand Erfahrungswerte oder Ratschläge?

Motorrad, Kleidung, Recht, Schutz, Bike, Projektor, Schutzkleidung, Trike, Vorschriften

DAK kündigt Krankengeld?

Guten Abend,

heute erreichte mich ein Brief der DAK und ich wollte mal hier Meinungen und Ratschläge hören.

Folgendes ist passiert.

Seit April 2015 bin ich Krankgeschrieben. Anfangs legte ich der DAK alle 2 Wochen einen Auszahlschein vor. Daraufhin erhielt ich am 04.08.2015 eine Aufforderung, eine 4 Wochen Regel einzuhalten. Soweit so gut. Am 23.12.2015 war ich zuletzt beim Arzt. Dieser stellte einen neuen Schein aus und datierte ihn auf den 23.01.2015. Das das eingetragene Datum zeitgleich eine "Ablauffrist" darstellt war mir so gar nicht bewusst, zumal dort auch "vorraussichtlich bis" draufsteht.

Die DAK rechnete in 2015 jedoch nicht von Schein November (26.11.)bis Schein 23.12. ab sondern von Schein November bis Ende 2015, also Stichtag 31.12.2015.

Wäre ich nun am 23.01 zum Arzt gegangen, hätte ich wieder nur 3 Wochen abgerechnet. Daher begab ich mich am 27.01.2015 zum Arzt und der neue Schein ging der DAK am 28.01. zu.

Aufgrund des überziehens dieser Frist kündigen die mir nun das Krangengeld.

Die Dame der DAK mit der ich telefonierte sagte selber, der 23.01. war ein Samstag, frühst bzw spätestens am 25.01 hätte ich gehen sollen. Effektiv reden wir also über 2 Tage, aus denen mir die DAK nun einen Strick dreht.

Meine letzte Beschäftigung Endete letztes Jahr zum 01.11.2015. Um also finanziell irgendwie über die Runden zu kommen müsste ich mich nun Arbeitssuchend melden. Aber wie stelle ich das an, schließlich bin ich noch nicht gesund. Zwar versuche ich aktuell alles, um möglichst schnell wieder in einen Beruf zu kommen aber mal eben so geht das ja nicht.

Wie seht ihr das, kann mir irgendwer weiterhelfen...ist ja nicht so als wäre die Situation nicht schon schwer genug

Beruf, Leistung, Arbeitsrecht, arbeitslos, DAK, Krankengeld, Krankenkasse
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.