Ausschluß – die meistgelesenen Beiträge

Pferd springt auf dem Turnier nicht?

Hallo liebe Community,
ich habe seit ca. einem Jahr ein eigenes Pferd, welches ich aber turniermäßig 'roh' bekommen habe, obwohl er bereits 10 Jahre alt ist. Ich reite sehr gerne Turniere, (vorher mit anderen Pferden) und vorzüglich Springen.
In den kleineren Wettbewerbsprüfungen haben wir bereits mehrere Schleifchen abgeholt, aber jetzt kommt das Problem:
Sobald es auf E Höhe ist, springt er auf dem Turnier nicht mehr. Ich bin bereits aus E-Springen und E-Gelände mit 3 Verweigerungen ausgeschieden, und das obwohl wir genau den selben Geländesprung im Training hatten (hat immer gut geklappt)
Ich weiß überhaupt nicht woran das liegt.. Ich habe mit ihm das Reitabzeichen auf A Niveau letzten Herbst sehr gut bestanden, also sind wir in der Klasse E (eigentlich) nicht überfordert. Und ich bin, vor seiner Zeit, mit anderen Pferden, schon vereinzelt L gesprungen. Mir hat Springen immer riesigen Spaß gemacht.
Ich weiß einfach nicht was ich machen soll, und woran das liegt. Ich hatte jedenfalls nicht dass Gefühl dass ich im E anders reite als im WB, etc... Im Gegenteil.
Weil er nicht das sicherste Springpferd ist, tue ich immer alles, um ihm viel Sicherheit zu geben, und weiß einfach nicht, warum er mich dann hängen lässt...
Ist das vielleicht, weil er kaum Turniererfahrung hat? Ich weiß halt nicht, warum ihn das überfordert. Im Training ist in Springen und Gelände (Dressur natürlich auch) A locker drin. Sonst wären wir ja auch nicht durchs RA gekommen...
Warum also ein E Springen nicht auf dem Turnier? Ich bin am verzweifeln. Ich bin davor noch nie irgendwo ausgeschieden, und es macht mir (uns beiden) so sicherlich auch nicht grade mehr Spaß😁

Woran könnte das liegen? Und wie kriege ich das in den Griff? Hat jemand schonmal etwas ähnliches erlebt?

Pferd, springen, Reiten, Dressur, Reitsport, gelaende, Turnier, turniere, turniersport, Vielseitigkeit, Ausschluß

Wiedereintritt in die Freiwillige Feuerwehr nach rauswurf?

Ist es möglich wieder in die FF einzutreten nachdem man rausgeworfen wurde?

Zum Verständnis: Ich war quasi seit es ging Mitglied der FF in einer Großstadt. Erst von 2008 bis 2015 in der JF und ab 2015 bis 2022 in der FF. Mir ging es 2020 bis 2022 Psychisch nicht wirklich gut, Jobwechsel und Trennung waren zwei der Gründe. 2020 bis 2021 war ich nicht oft da, ab und an mal bei Einsätzen. 2021 bis 2022 war ich so selten da, dass man es an einer Hand abzählen kann. Ich wurde in der Zeit ermahnt das ich zum Dienst kommen soll, was ich nicht getan habe.

Ich habe dann meinem Löscheinheitsführer geschrieben das ich eine Pause brauche und gerne austreten möchte. Ein paar Tage später bekam ich einen Zettel auf dem stand, dass ich aus der FF ausgeschlossen werde mit der Begründung der Fehltagen. Scheinbar hat sich der Ausschluss und mein Wunsch überschnitten.

Jetzt ist es so das ich 2 Jahre Pause hatte, es mir wieder gut geht, ich innerhalb der Großstadt umgezogen bin in einen anderen Stadtteil und wieder bereit für die FF wäre.

Kennt sich jemand damit aus bzw hat es ähnlich erlebt und weiß ob ich wieder eintreten darf? Ich wohne mittlerweile hinter einer großen FF Wache und würde mich da gerne mal vorstellen. Würde es aber gerne vermeiden mich da vorzustellen und dann doch nicht eintreten zu dürfen.

Feuerwehr, Ehrenamt, Freiwillige Feuerwehr, Mitgliedschaft, Ausschluß, Ff

Welche Art dieser Erkrankung macht einem Menschen das Leben "schwerer": leichter frühkindlicher Autismus (F84.0 - F84.1) oder schweres Asperger-Syndrom?

Hallo,

Ich weiß nicht, ob ich damit jetzt richtig liege oder mich doch ein wenig täusche. Wenn ja, könnt ihr mich gerne "korrigieren" :)

Aus meiner Sicht hat es jeder Autist (bis auf ein paar Ausnahmen) mehr oder weniger schwerer im Leben, als der Durchschnitt, was zumindest die Kommunikation oder Gespür für soziale Situationen angeht.
Dem einen Autisten fällt es bspw. schwer, Gesichtsausdrücke eines Menschen zu erkennen, sie anzuwenden oder auch beides. Andere können kaum bis gar nicht in die Gefühle eines Menschen hineinversetzten oder verstehen viele soziale Situationen nicht. Das sind die Beispiele, die mir gerade so spontan einfallen.

Davon abgesehen bedeutet die Erkrankung Autismus generell, "anders zu sein" als der Durchschnitt. Und dieses "Anderssein" ist meiner Meinung nach nicht immer etwas Positives, da man in manchen Fällen oder auch häufig aufgrund der angeblich "ganz besonderen und komischen Art" an allen möglichen Schulen, Oberstufenzentren sowie Arbeits- und Ausbildungsstellen gemobbt, gemieden, ignoriert, nicht ernst genommen oder gar als behindert /sonderbar/unterdurchschnittlich im sozialen Bereich usw. abgestempelt wird. Bei mir zumindest kam so etwas desöfteren im Leben vor.

Zurück zu meiner eigentlichen Frage: Da diese Erkrankung ganz unterschiedlich ausgeprägt sein kann (egal welche Form) und zudem noch, grob gesagt, in zwei Hauptformen unterteilt wurde, nämlich den frühkindlichen Autismus (F84.0 - F84.1) und das Asperger-Syndrom, würde es mich wirklich sehr interessieren, welche Form dieses Krankheitsbildes einem Menschen in der Regel das Leben "schwerer" macht, und weshalb.

Frage 2: Hängt eine Autismus-Diagnose vom IQ des Betroffenen ab oder ist dies eher umgekehrt der Fall?

Leben, Medizin, Arbeit, Beruf, Mobbing, Schule, Menschen, Ausbildung, Kommunikation, Diagnose, Abschluss, Psychologie, Intelligenz, Asperger-Syndrom, Ausgrenzung, Autismus, Behinderung, Betrieb, Form, IQ, Soziales, Ausschluß, unselbstbewusst

Darf mein Vermieter im Mietvertrag die Mietminderung wegen Gaststättenlärm wirksam ausschließen?

Ich wohne nun seit Anfang September 2015 in einer neuen Mietwohnung im 4. OG. Die Wohnung ist super. Außer das etwa 2-3 x in der Woche nachts die Musik der Gaststätte im Erdgeschoss so laut ist, dass man kaum einschlafen kann. Ich habe das ganze auch schon öfters gemessen, es sind zwischen 50 und 80 dB meist zwischen 22 und 7 Uhr morgens. Im Mietvertrag habe ich gesehen, dass der Vermieter Mietminderungen wegen Beeinträchtigungen dieser Gaststätte ausgeschlossen hat: "den Mietern ist bekannt, dass im EG derzeit die Bar "..." (Name kann sich aber jederzeit ändern in einen sonstigen ähnlichen Gastronomie und Erlebnisbetrieb) befindet. Der Betrieb hat auch die Betriebserlaubnis für Livemusik, Diskobetrieb und After-Hour-Betrieb. Damit im Zusammenhang stehende Emissionen sind dem Mieter bewusst und dürfen zu keine Mietminderung oder auch nicht Einbehalt führen. Mängelansprüche hieraus gelten bereits heute als ausgeschlossen.

Ich habe mehrere widersprüchliche Infos im Internet gefunden die sich zum einen auf § 536 BGB ("Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.") beziehen, zum anderen auf § 536b BGB ("Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme").

Was kann ich in diesem Fall tun, oder muss ich das jetzt so hinnehmen?

Mietrecht, Mietminderung, Lärm, gaststätte, Ausschluß