Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die veröffentlichten Stellen der Protokolle des RKI-Krisenstabs?

Schließungen von Schulen, Kindergärten und zum sogar Ausgangssperren. Die Corona-Maßnahmen stießen auf vielerlei Kritik. Doch bis dato galten die Protokolle des RKI-Krisenstabs als Verschlusssache. Journalisten klagten dagegen - erfolgreich. Trotz zahlreicher Schwärzungen könnten die Dokumente einiges an Aufruhr verursachen in der politischen Landschaft.

Lockdown - wer verantwortet die Veröffentlichung?

Das RKI hat am 17. März 2020 die Risikoeinschätzung für die Gesundheit der Deutschen auf "hoch" heraufgestuft. Zuvor galt sie als "mäßig".
Die Dokumente zeigen, dass bereits einen Tag zuvor festgehalten wurde, dass eine neue Risikobewertung vorbereitet wurde - sie könne "hochskaliert" und veröffentlicht werden, sobald Person X (Name im Dokument geschwärzt) das Signal dafür gibt.

Um wen es sich bei dieser Person handelt, bleibt also unklar. Das Magazin "Multipolar" folgert: Die Entscheidung zur Hochskalierung der Risikobewertung wurde anders als bisher vermutet, wohl durch die Anweisung eines externen politischen Akteurs getätigt. Bislang galt die Vermutung, dass es sich um eine fachliche Einschätzung des RKIs handelte.

Allerdings lässt sich durch die Passagen in den Protokollen vermuten, dass die Einstufung sehr wohl durch das RKI erfolgte - nur die Veröffentlichung scheint in Händen der unbekannten Person gelegen zu haben.

Maskenpflicht - FFP2-Masken als Maßnahme des Arbeitsschutzes

Im Winter 2020 galt in einigen Bundesländern die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Im Protokoll vom 30. Oktober 2020 stellte die Krisenstab-Runde jedoch augenscheinlich klar, dass "keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes" existierte.

AstraZeneca - frühe Zweifel

Auch der Impfstoff AstraZeneca wurde medial immer wieder diskutiert. Das Protokoll vom 08. Januar 2021 zeigt, dass das RKI auf die Impfstoffe eingeht. Der Einsatz von AstraZeneca müsse "diskutiert" werden, möglicherweise sei es nötig, Beschränkungen zu geben, besonders, da Daten für ältere Personen sehr begrenzt seien. Zwei Monate später empfahl die Stiko den Impfstoff für alle Altersklassen.

3G-Regel - ethische vertretbar?

Im März 2021 wurde darüber diskutiert, ob das RKI bei der Haltung bleiben würde, dass keinerlei Ausnahmen von den Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene gemacht würden. Heraus kam, dass Ausnahmen fachlich nicht begründbar seien.

Laut der WHO sprächen allerdings auch ethische Gründe dagegen. Nichtsdestotrotz wurde die 3G-Regeln im September 2021 in den Katalog der besonderen Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus aufgenommen.

Weitere Klage geplant

Das Magazin "Multipolar" klagte auf Veröffentlichung der Protokolle vom Zeitraum von Januar 2020 bis April 2021.
Derzeit sind zahlreiche Passagen geschwärzt und unkenntlich gemacht. Das RKI stellte ein 1.000-seitiges Dokument, das erklären soll, weshalb die Notwendigkeit der Schwärzungen besteht.

Im Mai 2024 wird "Multipolar" vor das Berliner Verwaltungsgericht ziehen, um eine Einsicht ohne Schwärzungen zu erwirken.

Unsere Fragen an Euch: Ist die Einsicht der Protokolle sinnvoll? Wie sehr könnten die Erkenntnisse die aktuelle politische Situation ins Wanken bringen? Wie bewertet Ihr die Erkenntnisse, die aus den aktuell erschließbaren Passagen entnommen werden können? Sollte eine ungeschwärzte Version der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Welche Konsequenzen sollte es gegebenenfalls für etwaige Akteure geben? Was haltet Ihr im Allgemeinen von einer öffentlichen Aufarbeitung der Zeit während der Pandemie?

Wir wünschen Euch einen guten Start in die Woche und freuen uns auf Eure Antworten!

Bitte beachtet auch bei emotional aufwühlenden Themen wie diesen unsere Netiquette.

Vielen Dank und viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/rki-protokolle-corona-klagen-100.html
https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-2 (Unter diesem Link können u.a. die Protokolle heruntergeladen werden)

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Ausgangssperre mit 15 Jahren?

So, ich habe mich nun gründlich informiert und doch Lücken gefunden. Das Jugendschutzgesetz schreibt keine Ausgangssperren vor. Somit stimmt die Information, ab 14 dürfe man bis 22 Uhr und ab 16 bis 24 Uhr raus, nicht. Ich darf mich rechtlich gesehen immer frei draußen auf den Straßen etc. bewegen. Soweit so gut. Dann las ich, dass Eltern darüber bestimmen können, wann man nach Hause muss. Hm... würden meine Eltern mir nun sagen, ich müsste um 16 oder 18 Uhr Zuhause sein, müsste ich dem Folge leisten? Ich bin 15 Jahre alt. 18 Uhr als Ausgangssperre - generell Ausganssperre - grenzt das nicht eigentlich an Freiheitsberaubung? Ist es Freiheitsberaubung, wenn meine Eltern mich garnicht mehr rauslassen? Eigentlich doch schon - warum der zeitliche Unterschied. Wenn ich nachts raus will und sie mich abhalten IST es doch Freiheitsberaubung? Wie sieht das denn mit der Aufsichtspflicht der Eltern aus? Gilt die denn in dem Alter noch so stark? Allein, wenn ich normal tagsüber mit Freunden unterwegs bin, können sie dem doch nicht Folge leisten. Also - wäre es Freiheitsberaubung, würden sie mich nicht raus lassen? Warum sollte Tag und Nacht ein Unterschied sein - es ist ja nur dunkel draußen, es ist ja nicht so, als wäre ich plötzlich in der Wildnis. Mal davon abgesehen, dass Straßenlaternen alles erleuchten. Einen wirklichen Unterschied gibt es also nicht. Würde mir was passieren (ob Tag oder Nacht) würden meine Eltern eine Anzeige bekommen? Und nein, ich bin kein aufmüpfiges Kind, dass nur unbedingt etwas machen will, von dem die Eltern nicht erfreut sind. Ich frage nur aus reinem Interesse und interessiere mich für beide Seiten. Ich bitte um ernstgemeinte, ausführliche Antworten.

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