Zug Platz?

3 Antworten

So ein allergischer Anfall/Reaktion ist nicht angenehm, das will man sich natürlich möglichst ersparen. Für spezielle Sitzwünsche hätte ich Verständnis, wenn es mich mit Hund, mal treffen würde.

Hier konkret; Warum sollte die Hundehalterin erst fragen, wenn sie dann trotzdem auf dem Platz besteht.

Und allgemein; Man kann den anderen Fahrgästen versuchen, alles mögliche zu verbieten. Selbst wenn die das mit sich machen lassen, ist das noch nicht strafbar oder ordnungswidrig.

Ich denke, die Dame mit dem Hund muss Rücksicht nehmen auf den "Allergiker". Als Rechtsgrundlage finde ich nur folgende Regelungen, die allerdings für Eisenbahnen nicht gelten.

Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen 

§ 11 Beförderung von Sachen

... ... ... 

(4) Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.

(5) Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.

§ 12 Beförderung von Tieren

(1) Auf die Beförderung von Tieren ist § 11 Abs. 1, 4 und 5 anzuwenden.

Woher ich das weiß:Recherche

das Hausrecht hat im Zweifelsfall der Zugführer. Aber wenn noch Platz ist, kann die Dame ja empathisch handeln und sich woanders hinsetzen.