Wohnungszuweisung nach § 1361b BGB bei Trennung mit Kind – was sind meine Chancen?


26.05.2025, 21:01

Wir stehen zusammen im Mietvertrag

2 Antworten

Du bist Mieter. Solange deine Anwesenheit keine Gefahr für die beiden darstellt, hast du schlicht ein Recht auf die Wohnung. Wer Miete zahlt, ist da allerdings egal.

Der Paragraf ist irrelevant, da du von Freundin und nicht von Ehefrau sprichst. Da geht es um Auflösung einer ehelichen Wohnung.

Bis Juli bei deiner ex wohnen zu bleiben ist keine gute Idee. Einer von euch sollte ausziehen. Informiere dich, welche Hilfen dir zustehen (Wohngeld, bab,..) und such dir ne Wohnung.

Wegen eures Kindes werdet ihr zusammen eine Lösung finden müssen.

Man kann dich nicht einfach so rauswerfen, dazu müsste sie zum Zivilgericht gehen. Bis da eine Entscheidung fällt ist der Juli schon längst rum. Eine Entscheidung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.


JosefM178 
Beitragsersteller
 26.05.2025, 21:13

Wie lange dauert ein Eilverfahren und wer trägt die Kosten

Rjrjrjri  27.05.2025, 11:10
@JosefM178

Absolut keine Ahnung. Ich würde mir aber einen Anwalt suchen, wenn sie vor Gericht geht. Jetzt ist ja noch nichts passiert.

Rjrjrjri  26.05.2025, 21:11

Ausziehen wirst du wahrscheinlich so oder so, aber bis Juli kann sie dich auf jedenfall nicht rauswerfen.

Das mit dem Sorgerecht wird auch schwierig. Wenn di beweisen kannst, dass sie dir fremdgegangen ist, dann sehe ich da aber eine realistische Chance