Wird nicht realisierter Aktiengewinn versteuert?

5 Antworten

Nein.

Nein, grundsätzlich nicht.

Bei Aktien definitiv nicht. Von Spezialfällen wie Einlage/Entnahme aus dem Betriebsvermögen einmal abgesehen.

Bei Fonds ist es grundsätzlich auch nicht möglich. Allerdings wurde vor einigen Jahren die sogenannte Vorabpauschale eingeführt, um Fonds, die Gewinne ausschütten, und solche, die Gewinne thesaurieren, steuerlich gleich zu behandeln. Dies ist nur bei thesaurierenden Fonds relevant, da die Ausschüttung bei ausschüttenden Fonds in der Regel höher ist.

Nein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit mehr als 20 Jahren im Wertpapierhandel tätig.

Reine Kursgewinne werden i d.R. nicht besteuert. Bei thesaurierenden Etf entsteht der Kursgewinn aber teilweise aus eigentlich steuerpflichtigen Ausschüttungen, die dann über eine komplizierte Vorabpauschale besteuert werden soll, deren Höhe unmittelbar vom sog. Leitzins abhängt.

Im Grunde ist die gängige Praxis sowohl von Fonds als auch dem Finanzamt in ihrer Motivation zwar jeweils nachvollziehbar, aber nicht sonderlich glücklich.