Wird Israel zu Recht einen Vergeltungsanschlag gegen Iran ausführen?
Einen Vergeltungsanschlag auf iranisch-militärische Einrichtungen, insbesondere dort, wo sich iranisch- islamistische Revolutionsgarden befinden?
wieso zu Recht?
Wieso zu Unrecht?
Das war nicht meine Frage. Warum hast du zu Recht geschrieben?
Weil ich es persönlich nicht nur für rechtens sondern auch für natürlich halte. Ob es schlau oder dumm ist, darüber lässt es sich natürlich streiten.
2 Antworten
Gäbe es ein Völkerrecht und würde das irgendwen interessieren, wäre es natürlich klar völkerrechtswidrig.
Denn Israel hat die Botschaft des Iran in Syrien angegriffen und dieser hat darauf hin einen Vergeltungsschlag gegen Israel ausgeführt und sich dabei auf das Recht der Selbstverteidigung berufen.
Nun kann man zwar die Auffassung vertreten, das der Vergeltungsschlag des Irans rechtwidrig war, da der Angriff durch Israel bereits abgeschlossen war. In diesen Falle wäre aus genau dem selben Grunde der Vergeltungsschlag auf den Vergeltungsschlag genauso rechtswidrig, da auch der Vergeltungsschlag des Irans abgeschossen ist.
Nein, eine Vergeltung, die ohne Not erfolgt, ist rechtlich nicht vom Völkerrecht gedeckt.
Dafür gibt es kein Recht, denn selber hat Israel damit angefangen.
Sollten sie weiter zündeln, dann nehmen sie sich das heraus, wohlwissend Hilfe zu bekommen, sollte etwas schief gehen, denn das wurde ihr unbesehen zugesagt.
https://www.concordiabern.ch/wp-content/uploads/2018/08/Stichworte_zum_Voelkerrecht_Dimi.pdf
Ab Absatz 15 "Becks Repetitorium"