Wieso verhalten sich manche Nachbarn so asozial?

9 Antworten

A) Lärmprotokoll führen, neutrale Zeugen (Besucher) sind auch nicht schlecht.

B) Bist Du Mieter, kann diese Lärmbelästigung durchaus einen Mietmangel darstellen. Dann fordere Deinen Vermieter auf, dass er diesen Mangel abstellt. Wenn er auch der Vermieter von dem da oben ist, Abmahnung mit Androhung der Kündigung. Kümmert sich Dein Vermieter nicht, Miete kürzen.

C) Du kannst aber auch selbst, gerade bei Uhrzeiten nach 22 Uhr, die Polizei rufen. Die werden den dann entsprechend auffordern, dass die Musik auf Zimmerlautstärke zu stellen ist.

D) Neben der Polizei kannst Du auch noch die Ordnungsbehörde schriftlich informieren. Auch die müssen sich dann kümmern.

VIEL ERFOLG!

studiogirl  19.05.2019, 13:52

Was, bitte sollte die Ordnungsbehörde machen können? Das ist erst einmal Sache des Vermieters, den Lärm einzustellen mit Abmahnung.

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alarm67  19.05.2019, 16:36
@studiogirl

Wer lesen kann!

Schreibe ich was anderes?

Ordnungsbehörde würde ich neben Polizei und Vermieter einschalten, so wie es oben steht!!!!

Und um Deine Frage zu beantworten:

Schon mal was von einer Lärmschutzverornung gehört?

Deren Nichteinhaltung wird von der Ordnungsbehörde verfolgt:

§ 117 Absatz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) besagt: „Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“ Das bedeutet: Wäre der Lärm eigentlich vermeidbar, liegt eine Ruhestörung nach OWiG vor.

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studiogirl  19.05.2019, 16:47
@alarm67

Das interssiert die Vermieter aber wenig!! Das wäre erst mal der Snaprechpartner, statt einer Behörde. Außer bei Lärm mitten in der Nacht. Dafür wäre dann die Polizei zuständig.

Wenn man das aber als Mieterin nicht gebacken bekommt, warum sollte die Tochter sich da einmischen? Ansprechpartnerin wäre die Mutter als Mieterin.

Und danke.....lesen kann ich durchaus. Dafür war ich lange genug in der Schule!!

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alarm67  19.05.2019, 17:11
@studiogirl

Aber mit dem "Verstehen" hakt es heute ein wenig, oder.

Klar ist der Vermieter zuständig, an den sollte man sich wenden.

NICHTS anderes schreibe ich oben in meiner Antwort, was Dein Kommentar völlig überflüssig macht.

Aber WAS spricht dagegen, wenn der geschädigte Mieter ZUSÄTZLICH die Behörde mit ins Boot holt, um alles zu beschleunigen.

Schließlich ist es sein oberstes Ziel, RUHE zu haben.

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Naja wenn Ruhezeit ist dann würde ich mich mal beim Vermieter beschweren. Und wenn er Abends noch 10 Uhr noch immer lauter Musik an hat würde ich die Polizei anrufen.

Wenn er in der ruhezeit laut Musik hört, kannst du schon was dagegen machen. Ich würde ihn erst höflich bitten, leise zu machen. Wenn das nicht reicht, Polizei rufen. Wenn es oft passiert, dem Vermieter Bescheid sagen.

Woher ich das weiß:Hobby – Spiele seit 11 Jahren Klavier
iQhaenschenkl  19.05.2019, 13:34

Im schlimmsten Fall kann man sogar die Miete reduzieren. Das kann sich der Vermieter dann von dem Ruhestörer wieder holen. Das aber nur als letzte Möglichkeit und nach Absprache mit einem Rechtsanwalt.

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Sag ihm doch einfach, dass er seine Musik mal etwas leiser machen soll (könnte ich niemals).

Deine Mutter ist doch die Mieterin!! Nur sie kann was machen, nicht du!! An den Vermieter wenden, wenn er die Musik nicht einstellt.

Und vorher ein paar Wochen ein Lärmprotokoll führen....alles aufschreiben an lauten Belästigungen.