Wieso darf eine Deutschlandtarifverbund GmbH die Bedingungen für das Deutschlandticket diktieren?

Stadewaeldchen  08.08.2023, 20:48

Könntest du bitte deine ganzen Behauptungen einmal mit Quellen belegen? Das erleichtert die Diskussion ungemein.

verreisterNutzer 
Fragesteller
 08.08.2023, 20:49

Wieso sollte ich deinen Unterstellungen nachgehen, dass meine Behauptungen nicht stimmen würden? Widerleg du es doch, wenn du es nicht glaubst.

Stadewaeldchen  08.08.2023, 20:51

Ich habe nicht unterstellt, dass deine Behauptungen unrichtig sind, nur habe ich keine Lust deinen Job zu machen.

verreisterNutzer 
Fragesteller
 08.08.2023, 20:54

Deine Lust oder Unlust interessiert mich nicht.

5 Antworten

Die Tarifbestimmungen unterliegen der staatlichen Genehmigungspflicht - und die wurden genau so genehmigt.

Kann mir jemand sagen, wieso eine private Gesellschaft, nämlich die Deutschlandtarifverbund GmbH darüber bestimmen darf, wie die Bedingungen für das Deutschlandticket aussehen

Die Deutschlandtarifverbund GmbH ist der Herausgeber des Deutschlandtickets und bestimmt damit auch über die Bedingungen, die im übrigen zusemmen mit den Bundesregierung und den Ländern ausgehandelt wurden.

dass man zu zweimonaten Verträgen geknebelt wird, wenn man das Ticket nicht spätestens bis 10. des Monats kündigt?

Niemand wird "geknebelt" Dass das Deutschlandticket ein Abo ist wurde seit Monaten überall kommuniziert. Das man es monatlich kündigen kann ist schon ein großes entgegenkommen. Wer kein Aboticket möchte muss es nicht kaufen.

z. B. Mainzer Verkehrsverbund

Es gibt keinen Mainzer Verkehrsverbund. Es gibt einen Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden, der wiederum tariflich in den Rhein-Main-Verkehrsverbund integriert ist.

Bei den Mainzer Verkehrsbetrieben finde ich folgendes:

Bitte beachten Sie: Die Kündigung muss spätestens bis zum 20ten eines Monats bei uns eingegangen sein, in dem die Fahrkarte letztmalig gültig sein soll.

https://www.mainzer-mobilitaet.de/tickets-und-tarife/antraege-und-bestellscheine/kuendigung/kuendigung-fahrkarten-frist-10te

In wie fern da jemand "zurückgepfiffen" wurde weiss ich nicht. Wie kommst du darauf?

Wo kann man sich beschweren

Beim Verursacher des Problems.

man nicht zwei Monate ein Abo haben muss, wenn man das Ticket nur einen Monat braucht?

Muss man ja gar nicht, man kann ein Ticket ab dem 1. des Monats kaufen, bis zum 10. kündigen und hat es so nur einen Monat. Für verpasste Fristen ist ja nun niemand anderes Verantworlich als der, der die Kündigung zu spät einreicht.

verreisterNutzer  08.08.2023, 21:07

Danke für deine spitzfindigen Antworten. Leider bist du am Problem vorbeigeschrammt.

0
verreisterNutzer  08.08.2023, 21:11
@Stadewaeldchen

Schau dir doch mal deine Begründung an. Du begründest einen Sachverhalt damit, dass der Sachverhalt eben so sei.

"Muss man ja gar nicht, man kann ein Ticket ab dem 1. des Monats kaufen, bis zum 10. kündigen und hat es so nur einen Monat. Für verpasste Fristen ist ja nun niemand anderes Verantworlich als der, der die Kündigung zu spät einreicht."

Wenn du lösungs- und zielorientiert denken würdest, würdest du nicht den Schmu begründen, der anderswo begangen wird, sondern z. B. auch dafür plädieren, dass diese sinnwidrigen Ticketbedingungen einfach geändert werden,

Wenn es ein digitales Ticket ist und man ach-so-flexibel damit sein soll, wieso braucht das Unternehmen dann drei Wochen Vorlauf für die Kündigung? Es würde ein Knopfdruck reichen und das Ticket würde intern gelöscht. Vorlaufzeit maximal 1 Tag. Aber wo kein Wille ist, ist eben kein Weg. Ich finde es nur traurig, wie Leute wie du dann auch noch auf diese Art und Weise argumentieren und diese Regelungen begrüßen mit dem Argument, dass es eben die Regeln sind. Wow.

0
Stadewaeldchen  08.08.2023, 21:14
@verreisterNutzer
Wenn du lösungs- und zielorientiert denken würdest, würdest du nicht den Schmu begründen, der anderswo begangen wird, sondern z. B. auch dafür plädieren, dass diese sinnwidrigen Ticketbedingungen einfach geändert werden,

Was ist denn daran "Sinnwidrig" wenn die Kündigungsfrist auf den 10. des Monats fesgelegt ist? Wo ist da das Problem?

Wenn es ein digitales Ticket ist und man ach-so-flexibel damit sein soll, wieso braucht das Unternehmen dann drei Wochen Vorlauf für die Kündigung?

Ich persönlich finde es ja schon sehr begrüßenswert dass das Ticket überhaupt Mmonatlich kündbar ist und nicht, wie die meisten anderen Abotickets für Bus- und Bahn 12 Monate Mindestlaufzeit hat.

Das die Mainzer Verkehrsbetriebe weiterhin die Kündigung zum 20. akzeptieren hast du gelesen?

4
verreisterNutzer  08.08.2023, 21:08

Meine Fragen haben sich aber gerade insofern fast geklärt, als ich erfahren habe, dass der Vorsitzende der Deutschlandtarifverband GmbH vorher 10 Jahre in einer Unternehmensberatung im Transportsektor tätig war. ;DD

0
Kann mir jemand sagen, wieso eine private Gesellschaft, nämlich die Deutschlandtarifverbund GmbH darüber bestimmen darf, wie die Bedingungen für das Deutschlandticket aussehen

Weil genau das ihre Aufgabe ist, und Bund und Länder es so vereinbart haben.

und dass man zu zweimonaten Verträgen geknebelt wird, wenn man das Ticket nicht spätestens bis 10. des Monats kündigt?

Vertrag ist Vertrag. Niemand zwingt dich, diesen abzuschließen.

Das ist KEIN Privatunternehmen. Sondern eine GMBH

https://deutschlandtarifverbund.de/

Die fasst zusammen was die Bundesländer miteinander beschlossen haben. Denn ohne wäre das das gleich wie vorher.

Und ich habe es dir schon mal geschrieben.

Kaufst du eine Ticket von ÖPNV/ÖPV gehst du einen Vertrag ein. Der ist nicht händelbar. Heißt man nimmt ihn wie es ihn gibt oder lässt es.

zu Mainz ich hab zwar

https://www.mainzer-mobilitaet.de/

gefunden, aber natürlich nicht was du behauptest, denn dazu fehlt ein Link. Z.B. Artikel von Zeitung, Radio, Regionalfernsehen. Irgendwoher muss du die Info ja haben.

Rolf42  08.08.2023, 21:40

Es gibt auf dieser Website diesen Hinweis:

https://www.mainzer-mobilitaet.de/news/2023/07/anpassung-kuendigung-d-ticket

Leider müssen wir ab sofort die Kündigungsfrist des Deutschlandtickets sowohl bei der Chipkarte als auch in der Mainzer Mobilität-App wieder auf den 10. des Vormonats zurücksetzen.
Bisher galt eine besondere Kulanzregelung, die die Kündigung bis zum 20. des Vormonats möglich machte. Gemäß der bundesweiten Tarifbestimmungen, gilt ab sofort wieder der 10. des Vormonats.
1

Weil es halt ein privates Unternehmen ist (ach ne), die die Verträge ausgestalten kann, wie sie Bock hat - solange es im rechtlichen Rahmen bleibt.

Wenn dass den kommunalen/städtischen Anbietern nicht passt, könnten sie PROBLEMLOS alternative Ticketsysteme anbieten (was sie ja auch tun, nur teilweise nicht so günstig. Man kann nicht die eierlegende Wollmilchsau fordern)

verreisterNutzer  08.08.2023, 20:51

Du hast offenbar meinen Text niciht gelesen, in dem z. B. drin steht, dass der Mainzer Verkehrsverband gennau das gemacht hat, nämlich die Kündigungsfrist vom 10. auf den 20. geändert hat (um den Kunden entgegenzukommen) und laut deren Auskunft auf ihrer Homepage "aufgrund der Tarifbestimmungen" ihnen das wieder verboten wurde und nun wieder der 10. des Monats als Kündigungsfrist gilt.

Im Übrigen hast du wohl auch niccht verstanden, dass man in einem Staat nicht alles an Privatunternehmen delegieren darf, es gilt eine Hoheitspflicht und der ÖPNV gehört dazu, schließlich muss man sogar Privatbahnen umständlich genehmigen lassen. Aber beim Deutschlandtcket darf plötzlich ein Privatunternehmen die Bedingungen vorschreiben? Und das kommt dir nicht merkwürdig vor.. Deine Argumentation sagt aber einiges über dich aus.

0
LePetitGateau  08.08.2023, 20:52
@verreisterNutzer

Du hast offenbar meinen Text nicht verstanden.

Der Mainzer Verkehrsverband DARF die Konditionen um das Deutschlandticket nicht so basteln, wie sie Bock haben.

Sie dürften aber sehr wohl etwas eigenes anzetteln. Was sie aber halt nicht tun

Vergleiche auch: Ich verkaufe beispielsweise Versicherungen der Allianz, weil ich selbst keine anbieten kann. Ich sage meinen Kunden, sie können monatlich kündigen obwohl die Allianz das nur jährlich vorsieht. Ist doch ganz klar, dass die Allianz in der Konstellation den Riegel vorschiebt und sagt "Du veränderst mein Produkt nicht weil du nicht die Berechtigungen dazu hast?"

3
verreisterNutzer  08.08.2023, 20:53
@LePetitGateau

Ah ja, sie dürfen "etwas eigenes" machen, aber nicht "etwas eigenes, was sie wollen". Das ist deine Aussage. Widerspricht sich etwas. Das merkst du selbst, oder?

0
Stadewaeldchen  08.08.2023, 21:07
@verreisterNutzer

Sie dürfen ein eigenes Ticket anbieten, das Deutschlandticket ist aber ein Ticket des Deutschlandtarifverbunds und nicht der Mainzer Verkehrsbetriebe.

2
FordPrefect  08.08.2023, 21:43
@verreisterNutzer
aufgrund der Tarifbestimmungen" ihnen das wieder verboten wurde und nun wieder der 10. des Monats als Kündigungsfrist gilt.

Was ja auch richtig ist, denn die Ticketbedingungen gelten für alle Teilnehmer gleich.

Im Übrigen hast du wohl auch niccht verstanden, dass man in einem Staat nicht alles an Privatunternehmen delegieren darf

Das ist richtig, hat aber mit dem Thema rein gar nichts zu tun.

gilt eine Hoheitspflicht und der ÖPNV gehört dazu

Die Deutschlandtarifverbund GmbH ist ja auch kein ÖPNV Betreiber, sondern ein von Bund und Ländern eingesetztes Vehikel zur übergreifenden Koordination der Tarifsysteme. Anders wäre es aufgrund des Föderalismus nicht rechtlich möglich.

Aber beim Deutschlandtcket darf plötzlich ein Privatunternehmen die Bedingungen vorschreiben

Ja, weil es Bund und Länder so vereinbart haben.

3