Wie zählt denn in Bayern die mündliche Prüfung, habe im Internet nichts gefunden?

1 Antwort

Guckst du hier: Fachschulordnung – FSO

§ 35
Festsetzung des Prüfungsergebnisses
(1) 1Nach Abschluss der mündlichen Prüfungen setzt der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten fest.2In Fächern, die Gegenstand der Abschlussprüfung waren, wird die Gesamtnote aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt.3Bei der Bildung der Prüfungsnote zählt die Note der schriftlichen Prüfung zweifach, die Note der mündlichen Prüfung einfach.4Die Jahresfortgangsnote und die Prüfungsnote sind gleichwertig.5Bei einem Durchschnitt von n,5 gibt in der Regel in Fächern der schriftlichen und der praktischen Prüfung die Prüfungsnote den Ausschlag, es sei denn, dass die Note der mündlichen Prüfung die Jahresfortgangsnote bestätigt, in sonstigen Fächern die Jahresfortgangsnote.6In Fächern, die nicht Gegenstand der Abschlussprüfung waren, gilt die Jahresfortgangsnote als Gesamtnote.

Mit Vornote V, schriftlicher Prüfung S und mündliche M lautet die Formel: Wenn deine Vornote 2, die schriftliche Prüfung 4 und die mündliche 2 ist, ergibt sich: (6+8+2)/6 = 16/6 = 2,66 --> 3

Andere Fälle kannst du durchspielen.

Nach meiner Erfahrung nutzt die Rechnerei vorher überhaupt nichts. Du zeigst einfach deine maximale Leistung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung