Wie vorgehen nach Gewerbeuntersagung?
Ich habe bereits mehrfach versucht ein Gewerbe anzumelden.
Das wurde jedes Mal verweigert.
Ich ging zum Gewerbeamt, habe den Zettel zur Anmeldung ausgefüllt und einige Zeit später einen Brief bekommen, dass ein Gewerbe nicht möglich ist.
Ich darf auf Lebenszeit in allen Industrienationen kein Gewerbe anmelden oder betreiben.
Ich war auch bei einem Anwalt der teuer war, aber bestätigt hat, dass das Amt recht hat und ein Widerspruch meinerseits erfolglos bleiben wird.
Ich habe ihm die Idee geschildert, er meinte auch, dass das Gewerbe an sich genehmigt werden würde, es lediglich an einer nicht veränderbaren Sache immer scheitern wird.
Wie kann ich vorgehen, um ein seriöses Unternehmen gründen zu können?
7 Antworten
Bei uns müssen dafür Anträge gestellt werden, Zettel oder so reichen da nicht.
Die im Rathaus haben aber wohl gemerkt, was für eine Sache da geplant ist und vom Recht Gebrauch genommen.
Auf der letzten Seite im Bescheid steht die Rechtsbelehrung, wie das Verfahren weitergeführt werden kann.
Die Bestätigung oder Nichtbestätigung einer Gewerbeanzeige ist kein Verwaltungsakt. Dementsprechend gibt es auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.
In meinem Rathaus ist der Antrag ein Zettel, der ausgefüllt werden muss.
Mehr braucht man nicht.
Und gegen die Ablehnung vorgehen kann ich, wird aber erfolglos sein.
Wie kann ich vorgehen, um ein seriöses Unternehmen gründen zu können?
Es sein lassen.
Wenn du kein Gewerbe gründen darfst, dann hat das einen Grund. Sowas kommt in der Regel nicht oft vor und ist daher gut begründet.
Es gibt nach 35 Abs. 6 GewO die Möglichkeit nach einem Jahr nach der Gewerbeuntersagung einen Antrag auf Wiedergestattung zu stellen, wenn die damaligen Gründe nucht mehr vorliegen.
Um die Aussicht eines solchen Antrages beurteulen zu können, müsste man wissen, welche Gründe seinerzeit zur Untersagung geführt haben, ob diese inzwischen beseitigt wurden und wie lange das her ist?
wenn du nicht verrätst um welches Gewerbe es sich handelt, wirds schwierig.
auch im heutigen Zeitalter gibt es Berufe die Meisterpflichtig sind.
oder brauchst einen Mitarbeiter der den Meisterbrief hat, oder einen jemanden der seinen Namen incl. Meister hergibt, für eine anständige Entlohnung versteht sich.
kannst Du das Geheimnis lüften, was ist die nicht änderbare Sache🤔
dann bist du auch dementsprechend dauerhaft nicht gewerbefähig weil das geschäfte sind
Danke für Deinen Mut, es hier zu schreiben. Tut mir sehr leid, dass Du so eingestuft wurdest. 💖🙏😥
Hallo Funkrider,
Du könntest Dir eventuell einen Partner/Freund/Mitgründer suchen, der das Geschäft für Dich eröffnet und Du machst es mit ihm gemeinsam und ihr teilt die Arbeit / den Gewinn. 🙏
Es handelt sich nicht um einen Handwerksberuf, also keine Meisterpflicht.
Außerdem wäre das veränderbar.
Es gibt nur eine nicht änderbare Sache, an der es immer scheitert.