Wie viele Tage Zeit habe ich?

6 Antworten

Falls es nicht von der Staatsanwaltschaft angeordnet wurde (das steht da), musst Du gar nichts machen und da auch nicht hin.

superseegers  09.04.2024, 08:45

Einen schriftlichen Anhörungsbogen muss man nicht zurückschicken.

Ein Beschuldigter muss sich NIEMALS äußern, auch wenn die StA schreibt.

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Wenn das Schreiben am 28. März datiert ist und du laut dem Brief 14 Tage Zeit hast, um darauf zu antworten, dann läuft die Frist am 11. April ab. Du solltest also deine Antwort spätestens an diesem Tag abgeben.

Albatraoz91 
Fragesteller
 09.04.2024, 02:06

Am 28. März ist es datiert, bezweifle aber dass sie es an dem gleichen Tag zugestellt haben. Vor allem waren ja Feiertage dazwischen

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Wenn du sicher gehen willst:anrufen und fragen oder sofort.

wiki01  09.04.2024, 08:19

Auf Anrufe wird nicht sachbezogen geantwortet.

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Bis wann muss ich es nun abgeben?

.Müssen? Gar nicht. Du könntest das Schreiben und den Termin komplett ignorieren.

Nur du weißt, ob an dem Vorwurf etwas dran ist. Davon ist es abhängig, ob es auch schlau ist, das zu ignorieren.

Albatraoz91 
Fragesteller
 09.04.2024, 08:23

Ich sehe du kennst dich etwas mit Recht und Polizei aus. Könntest du eventuell bei dieser Frage auch helfen? https://www.gutefrage.net/frage/strafanzeige-was-machen

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wiki01  09.04.2024, 08:29
@Albatraoz91

Ich kenne den Vorgang durch deine Fragen dazu. Und habe auch schon geantwortet.

Ich würde den Tatvorwurf nicht einräumen, wenn ich eine Monatskarte hätte, die nur nicht auffindbar ist. Ich bin ja definitiv nicht schwarz gefahren.

Ich würde auch keiner Einstellung gegen Geldauflage aus gleichen Gründen zustimmen.

Der Gang zu einem Anwalt wird unter dem Strich zu teuer, und würde sich nur lohnen, wenn dein Vater eine Rechtsschutzversicherung hat.

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Albatraoz91 
Fragesteller
 09.04.2024, 08:35
@wiki01

Der Anwalt würde ungefähr 700€ kosten, inklusive erstberstung. Also ist das beste, was man ohne Anwalt machen kann, sich nicht zu äußern? Ich würde aber dennoch gern das gezahlte Beförderungsentgelt in Höhe von 60€ senden, kann ich trotzdem machen wenn ich "ich möchte mich nicht äußern" wähle?

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wiki01  09.04.2024, 08:42
@Albatraoz91

Ich würde das bezahlen mit dem Zusatz "unter Vorbehalt". Das hat den Vorteil, dass ihr die Kohle zurückfordern könnt, wenn sich die Monatskarte wieder einfindet.

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Ist das nicht völlig egal?

Mach es fertig und schick es morgen ab. Das ist doch keine Klausur, für die du lernen musst.

Albatraoz91 
Fragesteller
 09.04.2024, 02:23

Was laberst du

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