Wie soll das funktionieren, in ein altes Mehrparteienhaus eine Wärmepumpe einzubauen?

7 Antworten

Das Problem besteht aber auch mit Gas. Selbst wenn das GEG nicht wie derzeit geplant erweitert wird, muss jedem klar sein, dass Gas in den kommenden Jahren immer teurer wird. Also auch wer mit Gas heizt, muss sein Haus energetisch sanieren. Ansonsten wird das Heizen in den nächsten Jahren nicht mehr finanzierbar. Egal womit.

Übrigens sieht das GEG in der derzeitigen Fassung bereits eine energetische Sanierung von Mithäusern vor.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Arbeite seit 25 Jahren bei einem Netzbetreiber.
Schwuttcke 
Fragesteller
 11.06.2023, 14:10
muss jedem klar sein, dass Gas in den kommenden Jahren immer teurer wird.

Das ist reine Spekulation, die anhand der weltweiten Gasvorräte zweifelhaft ist.

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Sandlerkoenig07  11.06.2023, 15:10

Das Gas wird in Deutschland (gewollt) aus politischen Gründen für die Verbraucher teurer - auf dem Gas-Weltmarkt ist eher mit sinkenden Preisen zu rechnen.

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bikerfan73  11.06.2023, 15:56
@Sandlerkoenig07
auf dem Gas-Weltmarkt ist eher mit sinkenden Preisen zu rechnen.

Nicht dauerhaft. Aber von dem Gaspreis sprach ich nicht.

Das Gas wird in Deutschland (gewollt) aus politischen Gründen für die Verbraucher teurer

Auch die CO2 Abgabe meinte ich nicht. Ich sprach von den Netzentgelten. Die Gasanschlüsse sind Rückläufig. Das war bereits vor dem Krieg der Fall. Der Krieg und die Konsequenz daraus und zwar der Wegfall von russischem Gas beflügelt das noch mal. Die Kosten für die Gasleitungsnetze bleiben aber und müssen sich immer weniger Gas Anschlussnutzer teilen.

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Sandlerkoenig07  11.06.2023, 16:05
@bikerfan73

Ja, das ist korrekt. Irgendwann werden dann so wenige Nutzer angeschlossen sein, dass der Weiterbetrieb/Unterhaltung der Leitung nicht mehr wirtschaftlich ist. Besonders in ländlichen Gebieten.

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Indem fleißig saniert wird, Vermieter und Staat das vorfinanzieren und die Mieter dann bei sinkenden Heizkosten die Investitionen mit den dann gestiegenen Mieten abzahlen.

Andere Variante: Investor kauft den alten Kasten, reißt ihn ab und baut neu.

a) Die alten Heizkörper werden durch Niedertemperaturheizkörper ersetzt, dann kann die Vorlauftemperatur im Heizkessel gesenkt werden und Energiekosten werden gespart.

b) Der Brenner und Heizkessel wird durch einen Wärmetauscher und eine Wärmepumpe ersetzt was wiederum Energiekosten für die Mieter einspart.

c) Der Vermieter investiert in notwendige neue Fenster und einen Vollwärmeschutz für sein Objekt was nun erneut zu verbesserten Heizkosten für die Mieter führt.

Da der Vermieter aber "nur" ein geldgeiler Abzocker ist läuft das ganze besser wenn er per Gesetz zur Modernisierung gezwungen wird. Sonst betreibt er weiterhin auf Kosten der Mieter seine alte Gasheizung ohne Investitionen in die Substanz und das bei steigenden Gaspreisen.

PinkusGoldhand  11.06.2023, 14:11

Und danach wird die Modernisierung fein auf die Miete umgelegt.

Und da alle modernisiern müssen, erhöhen alle Vermieter die Miete.

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Ursusmaritimus  11.06.2023, 14:17
@PinkusGoldhand

Siehe mein Kommentar bei Schwuttcke! Wenn der Vermieter neue Rohre oder Elektroleitungen einzieht darf er die Miete auch nicht erhöhen.

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PinkusGoldhand  11.06.2023, 14:19
@Ursusmaritimus

Doch, doch, da wird fein der Modernisierungsanteil errechnet und dann wird das auf die Mieter umgelegt.

Dein Kommentar ist schlicht falsch.

Ok, für die Rohre und Leitungen wohl nicht, aber für Fenster und Heizung sicher.

Der Mieter spart doch Geld jetzt, davon kann er meine Investition bezahlen.

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Ursusmaritimus  11.06.2023, 17:26
@PinkusGoldhand

Ein Ersatz für erneuerungspflichtige Teile ist keine Wohnwertverbesserung die umlagefähig ist; das werden im Zweifel der Mieterbund und die Gerichte auzsfechten.

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PinkusGoldhand  11.06.2023, 17:40
@Ursusmaritimus

Nicht so schnell, mein kleiner Freund, wenn ich da Fenster von 1969 mit Einfachverglasung gegen welche von Heute ersetze, ist da selbstverständlich ein Modernisierungsanteil drin.

Genau so bei modernerer Heizung.

Aber es kommt gar nicht, weil die AfD dann 50% bekommt, wenn du hier die Leute mit sechstelligen Summen belastest.

Die wählen dann alle AfD.

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Ursusmaritimus  11.06.2023, 17:47
@PinkusGoldhand

Ein Ersatz für erneuerungspflichtige Teile ist keine Wohnwertverbesserung die umlagefähig ist

Ich muss nur feststellen das diese Fenster nicht mehr im Mietwohnungsbereich zulässig sind und schon ist es keine Modernisierung.

Da gibt es schon einige Stellschrauben, nach "Stand der Technik"........

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Schwuttcke 
Fragesteller
 11.06.2023, 14:14

Na ja, die von Dir genannten ziemlich aufwendigen Sanierungsarbeiten verschlingen eine Menge Geld, das auf die Mieter umgelegt werden (muss). Wie lange es dauert, bis sich diese Kosten amortisiert haben, falls überhaupt, da die Prognose "stark steigende Gaspreise" reine Spekulation ist, ist zweifelhaft.

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Ursusmaritimus  11.06.2023, 14:16
@Schwuttcke

Warum "müssen" die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?

Nur das was eine Wohnwertverbesserung darstellt darf umgelegt werden, nicht das was vom Gesetzgeber gefordert wird. Dafür erhält der Vermieter seinen Mietzins.

BTW: Du kannst auch abwarten bis die Gaspreise steigen und dann jammern....

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Sandlerkoenig07  11.06.2023, 15:12

Und wenn die Mieter (mit dem im Wärmetauscher erwärmtem Wasser) duschen, infizieren sie sich mit Legionellen! Mehrfamilien-Wärmepumpen schaffen keine 65° C - Brauchwassertemperatur!

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Ursusmaritimus  11.06.2023, 17:30
@Sandlerkoenig07

Die Wärmepumpe zur Brauchwasser Erwärmung wird eigentlich nur im Winter benötigt, im Sommer geht das via Solarthermie problemlos und auch deine 65 Grad Celsius stehen da komplett an.

Wenn ich im Winter die 65 Grad Celsius (zeitweilig) benötige kann ich das tatsächlich mit einer Zwischenüberhitzung und einem Heizstab machen.

So groß ist das Legionellen Problem wirklich nicht......

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BerndBauer3  12.06.2023, 06:45

Wenn es sich lohnen würde, müßte man den Vermieter ja nicht dazu zwingen. Dann würde er es ja freiwillig machen. Und für die Mieter würde es sich auch lohnen. Höhere Miete, aber geringere Energiekosten.

Aber oft lohnt es sich nicht.

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Ursusmaritimus  12.06.2023, 08:15
@BerndBauer3

Der Begriff "lohnen" ist im Bereich Energieeinsparung für den Vermieter von geringem Interesse, zumindest solange diese Kosten nur vom Mieter getragen werden.

Wenn man zum Beispiel via Energieausweis die Energiekosten in Gruppen anpassen würde:

a) wenig Energieverbrauch und alle Kosten trägt der Mieter

b) unterdurchschnittlicher Energieverbrauch 90% trägt der Mieter

c) überdurchschnittlicher Energieverbrauch 66% trägt der Mieter

d) hoher Energieverbrauch 33% trägt der Mieter

gabe es einen "lohnenden" Anreiz für den Vermieter sein Objekt energetisch zu sanieren, oder?

Lohnen darf insbesondere in einem angespannten Mietermarkt nicht nur für den Vermieter eine Option sein.

Die Verschärfung der Regeln für alle Nutzer kennen wir docvh seit Jahrzehnten bei den PKW, oder nicht?

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Zuerst muss das Haus besser isoliert werden. Dann kann man die Wärmepumpenlösung etwas kleiner planen.
Für 50 Parteien wird das aber immer noch ein grosses Ding. Vor allem muss die Wärmequelle gut sein, z.B. Erdsonden oder ein Gewässer; mit Luft geht das kaum, das macht zuviel Krach, braucht viel Platz und reicht bei starker Kälte nicht.
Und ja, das kostet Investition. Grob mind. 10'000 pro Partei.

Dann bezieht man sich auf §102 des GEG Absatz 1:

(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag des Eigentümers oder Bauherren von den Anforderungen dieses Gesetzes zu befreien, soweit
1.die Ziele dieses Gesetzes durch andere als in diesem Gesetz vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden oder
2.die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.
Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.

Und nimmt eben keine Wärmepumpe.