Wie sieht ihr die Beweisführung in diesem Fall?
Herr X steht in Verdacht anonym einen Professor beleidigt zu haben.
Man beschlagnahmte sein Handy.
Man fand da das Konto eingeloggt und die Email.
Er will so vorgehen :
Den Gutachter der Polizei im Hauptsacheveerhandlung anzuhören
Wurden die gefundenen Emails auf dem Handy da geschrieben und gesendet oder von ganz anderen Gerät?
Der Gutachter wird voraussichtlich sagen : Nein. Sie wurden in ganz anderem Zeitpunkt lediglich passiv im Hintergrund synchronisiert, weil das Konto da eingeloggt war. Also von einem anderen nicht beschlagnahmtem PC gemacht.
Jetzt es so : Belastend : Das Konto da eingeloggt. Entlastend : Die Emails wurden da nicht geschrieben oder versendet.
Der Angeklagte mein : Dann bin ich nicht das. Eher die Freundin, die in anderem Zeitpunkt da einloggt. Ich werde sie dennoch nicht nennen, um sie nicht zu belasten.
Der Link „Gerät = Täter“ bricht weg. | Fast – aber nicht vollständig. Das Konto lief auf Ihrem Handy eingeloggt. Gericht fragt: Wer hatte die Zugangsdaten? Versandt wurde von einem anderen, bisher unbekannten Gerät
Der Gutachter, der bestätigt, dass die Mails nur synchronisiert wurden, ist eine starke Trumpfkarte – er zerstört den direkten Geräte-Tat-Link.
Wie sieht so aus?
- Im Zweifeln fuer den angeklagten?
- Oder eher : Wir sehen zwar kein Lokalversand, aber mangels konkreter Alternativ-Spur bleibt der HandyInhaber der wahrscheinlichste Täter
4 Antworten
Netter Versuch, trotzdem wirst du hier verurteilt werden, da die vorliegenden Beweise ausreichend sind.
Ja, das auch. Alleine deswegen wird man dein Handy sicher nicht beschlagnahmt haben.
Ok. Dafuer wird er verurteilt.
Wird er auch fuer andere Konten verurteilt, die nicht gefunden wurden?
Ohne eine andere Person zu nennen ist das ganze eine reine schutzbehauptung ohne Substanz. Hier wird der Richter keine Zweifel haben und verurteilen.
Ok. Dafuer wird er verurteilt.
Wird er auch fuer andere Konten verurteilt, die nicht gefunden wurden?
- Anker Tat A wurde nachgewiesen.
Konto A/E-Mail A wurde eindeutig dem Gerät zugeordnet
ist die Person als Urheber einer Tat nachgewiesen.
Tatmuster (Modus operandi)
Die übrigen neun E-Mails (Konto B–Konto J) weisen dasselbe Vorgehen auf:
gleiche Provider-Typen (z. B. Free-Mail wie Proton/Gmail)
gleicher Empfaegnerkreis
Reicht das aus? Oder es muss sprachlich sehr ähnlich sein? Inhaltlich gleiche Themen?
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Von welchem Gerät versendet wurde ist an der Stelle gar nicht mehr relevant. Die Indizien sprechen hier klar für den Angeklagten. Wenn er keine potentiellen Täter benennen will, ist das schlussendlich sein Problem (z.B. Mitteilung, dass Partnerin die Login Daten hatte).
Das Thema Zweifel für den Angeklagten ist auch so ein Volksmythos ;)
Erdrückende Beweislast. Eine Verurteilung wäre plausibel.
= Das Emailkonto ist das des Verdächtigten und das ist schon eine sehr starkes Indiz.
Was aber auch irgendjemandem gehört. Und es ist ja egal, ob das Konto auf Max Mustermann oder Benjamin Blümchen läuft. Irgendjemand hat das eingerichtet und ist dafür verantwortlich.
Ja aber wer? Nur weil das Konto eingeloggt, bedeutet nicht, dass der Handyinhaber das gemacht hat. Insbesondere, wenn man nicht beweist, dass das Konto da eingereicht oder genutzt wurde.
= Das Emailkonto ist das des Verdächtigten. Ob ein Fakename oder sonst was hinterlegt war ist vollkommen unerheblich. Er ist mit SEINEM Gerät auf diesem Fakekonto eingeloggt - Damit gehört das Konto dem Tatverdächtigen bzw. ihm wurden entsprechende Rechte zur Nutzung eingeräumt
Ok. Dafuer wird er verurteilt.
Wird er auch fuer andere Konten verurteilt, die nicht gefunden wurden?
Es ist aber stark anzunehmen und damit reicht das als Indiz für eine Verurteilung vollkommen.
Es muss NICHT bewiesen werden dass das Konto von diesem Gerät genutzt wurde
Ok. Dafuer wird er verurteilt.
Wird er auch fuer andere Konten verurteilt, die nicht gefunden wurden?
Wenn ein kausaler Zusammenhang besteht wäre es rechtlich kein Thema-
z.B. sowas wie : Professor erhält 10 Emails dieser Art von verschiedenen Fake Konten. Ähnlicher Wortlaut o.ä. Einen Besitzer dieses Emailkontos kann man ausfinding machen, es ist daher stark anzunehmen dass die anderen 9 Emails von derselben Person stammen
Moment:
Man fand auf seinem PC Konto A mit Email A.
Konto B mit Email B aber nicht.
Wieso wirst du ihn fuer Konto B verurteilen?
Du wirst jetzt sowieso hier rausgeworfen. Egal, wie du dich sträubst. Damit machst du es nur noch schlimmer.
Neue Beweismittel tauchen auf. Game Changer. Freispruch
Das ändert was genau an den begangenen Taten?
Der Zug ist abgefahren für dich. Nix Freispruch.
Welche? Dass das Konto da eingeloggt war?