Wie sieht ihr die Beweisführung in diesem Fall?

4 Antworten

Netter Versuch, trotzdem wirst du hier verurteilt werden, da die vorliegenden Beweise ausreichend sind.


Genial1233 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 07:50

Welche? Dass das Konto da eingeloggt war?

FordPrefect  15.05.2025, 07:51
@Genial1233

Ja, das auch. Alleine deswegen wird man dein Handy sicher nicht beschlagnahmt haben.

Genial1233 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 07:56
@FordPrefect

Ok. Dafuer wird er verurteilt.

Wird er auch fuer andere Konten verurteilt, die nicht gefunden wurden?

Ohne eine andere Person zu nennen ist das ganze eine reine schutzbehauptung ohne Substanz. Hier wird der Richter keine Zweifel haben und verurteilen.


Genial1233 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 08:07

Ok. Dafuer wird er verurteilt.

Wird er auch fuer andere Konten verurteilt, die nicht gefunden wurden?

  1. Anker Tat A wurde nachgewiesen.

Konto A/E-Mail A wurde eindeutig dem Gerät zugeordnet

ist die Person als Urheber einer Tat nachgewiesen.

Tatmuster (Modus operandi)

Die übrigen neun E-Mails (Konto B–Konto J) weisen dasselbe Vorgehen auf:

gleiche Provider-Typen (z. B. Free-Mail wie Proton/Gmail)

gleicher Empfaegnerkreis

Reicht das aus? Oder es muss sprachlich sehr ähnlich sein? Inhaltlich gleiche Themen?

0 Nachfragen

Von welchem Gerät versendet wurde ist an der Stelle gar nicht mehr relevant. Die Indizien sprechen hier klar für den Angeklagten. Wenn er keine potentiellen Täter benennen will, ist das schlussendlich sein Problem (z.B. Mitteilung, dass Partnerin die Login Daten hatte).

Das Thema Zweifel für den Angeklagten ist auch so ein Volksmythos ;)

Erdrückende Beweislast. Eine Verurteilung wäre plausibel.


Genial1233 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 07:47

Nur weil das Konto da eingeloggt war?

Isuzu189  15.05.2025, 07:49
@Genial1233

= Das Emailkonto ist das des Verdächtigten und das ist schon eine sehr starkes Indiz.

ErsterSchnee  15.05.2025, 07:51
@Genial1233

Was aber auch irgendjemandem gehört. Und es ist ja egal, ob das Konto auf Max Mustermann oder Benjamin Blümchen läuft. Irgendjemand hat das eingerichtet und ist dafür verantwortlich.

Genial1233 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 07:52
@ErsterSchnee

Ja aber wer? Nur weil das Konto eingeloggt, bedeutet nicht, dass der Handyinhaber das gemacht hat. Insbesondere, wenn man nicht beweist, dass das Konto da eingereicht oder genutzt wurde.

Isuzu189  15.05.2025, 07:52
@Genial1233

= Das Emailkonto ist das des Verdächtigten. Ob ein Fakename oder sonst was hinterlegt war ist vollkommen unerheblich. Er ist mit SEINEM Gerät auf diesem Fakekonto eingeloggt - Damit gehört das Konto dem Tatverdächtigen bzw. ihm wurden entsprechende Rechte zur Nutzung eingeräumt

Genial1233 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 07:53
@Isuzu189

Ok. Dafuer wird er verurteilt.

Wird er auch fuer andere Konten verurteilt, die nicht gefunden wurden?

Isuzu189  15.05.2025, 07:53
@Genial1233

Es ist aber stark anzunehmen und damit reicht das als Indiz für eine Verurteilung vollkommen.

Es muss NICHT bewiesen werden dass das Konto von diesem Gerät genutzt wurde

Genial1233 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 07:53
@Isuzu189

Ok. Dafuer wird er verurteilt.

Wird er auch fuer andere Konten verurteilt, die nicht gefunden wurden?

Isuzu189  15.05.2025, 07:54
@Genial1233

Wenn ein kausaler Zusammenhang besteht wäre es rechtlich kein Thema-

z.B. sowas wie : Professor erhält 10 Emails dieser Art von verschiedenen Fake Konten. Ähnlicher Wortlaut o.ä. Einen Besitzer dieses Emailkontos kann man ausfinding machen, es ist daher stark anzunehmen dass die anderen 9 Emails von derselben Person stammen

Genial1233 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 07:56
@Isuzu189

Moment:

Man fand auf seinem PC Konto A mit Email A.

Konto B mit Email B aber nicht.

Wieso wirst du ihn fuer Konto B verurteilen?

Kristall08  15.05.2025, 11:25
@Genial1233

Du wirst jetzt sowieso hier rausgeworfen. Egal, wie du dich sträubst. Damit machst du es nur noch schlimmer.

Genial1233 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 11:26
@Kristall08

Neue Beweismittel tauchen auf. Game Changer. Freispruch

Kristall08  15.05.2025, 12:07
@Genial1233

Das ändert was genau an den begangenen Taten?

Der Zug ist abgefahren für dich. Nix Freispruch.