Wie Nachname ändern?

5 Antworten

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Namens nur eingeschränkt möglich ist.

Außer durch Heirat, Scheidung, Adoption kann der Nachname durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden.

Ein wichtiger Grund, der eine Namens­änderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antrag­stellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grund­sätzen der Namens­führung überwiegt. 

Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet.

Als wichtig genug für eine Namensänderung gelten demnach unter anderem Namen, die die Mehrheit mit anstößigen Gedanken verbindet oder den Betroffenen der Lächerlichkeit preisgibt.

Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Das Maximum ist allerdings bundes­weit fest­gesetzt und liegt bei 1.022 Euro für die Änderung des Familien­namens und bei 255 Euro für die Änderung des Vornamens.

Der Höchst­satz kann verlangt werden, wenn der Verwaltungs­aufwand hoch ist, weil die Rechts­lage schwierig ist, andere Verfahrens­beteiligte wie Kinder oder Ehepartner angehört werden müssen und andere Behörden, etwa das Jugend­amt, einge­schaltet werden müssen.

Einfach und günstig ist die Sache, wenn keiner dieser Faktoren eine Rolle spielt und der Grund für die gewünschte Änderung klar auf der Hand liegt.

Zusätzlich entstehen allerdings noch Folgekosten, da nach der Änderung deine Dokumente (z.B. Personalausweis) angepasst werden müssen.

Eine Gebühr wird auch fällig, wenn der Antrag auf behördliche Namensänderung abge­lehnt wird. Deshalb empfiehlt sich vor Antrag­stellung die Kontakt­aufnahme zur Namens­änderungs­behörde, um die Zuständig­keit und Aussicht auf Erfolg zu prüfen. 

Alles Gute für dich!


Goodnight  06.04.2025, 11:40

Ja genau so kenne ich das auch bei uns in der Schweiz.

Warum ziehst du eher eine Namensänderung in Betracht als eine Versöhnung mit deinen Eltern in Begleitung des Jugendamtes? Verstehe ich nicht. Bei uns in der Familie gibt es einen ähnlichen Fall und das hat so viel Leid gebracht. Oder ist es eigentlich nur das, was man als Jugendliche/r möchte, sich rächen, dass bestimmte Dinge nicht so gelaufen sind, wie man sich das vorgestellt hatte? Man hat nur eine Familie und sollte immer versuchen, die Verbindung zu halten.

Ausnahme: Ehrenmord-Tendenzen, dann ist dein Überlegung nachvollziehbar.

Namensänderung ab Volljährigkeit beim zuständigen Standesamt beantragen.

Erfolg offen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1989

Du brauchst mehrere triftige Gründe um alleine dein Vornamen ändern zu lass. Nur um nicht an deiner Vergangenheit erinnert zu werden ist kein wirklicher Grund.

Bei Nachnamen bin ich völlig überfragt.

Aber du kast beim Jugendamt oder Vormund mal nachfragen. Vielleicht helfen die dir.


Goodnight  05.04.2025, 23:38

Oh doch genau das ist das Argument, weil man unter dem Namen leidet und auch weiterhin in Gefahr ist.

Flummi781  06.04.2025, 09:58
@Goodnight

Vorname ja aber beim Familiennamen bin ich mir nicht so sicher. Denn kann man sich nicht einfach aussuchen oder ausdenken.

Goodnight  06.04.2025, 10:12
@Flummi781

Ich schon, weil ich mich sehr damit befasst habe, mich für ein Kind eigesetzt und auch die Rechnung dafür bezahlt habe.

Flummi781  06.04.2025, 11:30
@Goodnight

Wir brauchten für die Vornamensänderung unsere beiden Kinder nichts bezahlen

Flummi781  06.04.2025, 14:03
@Goodnight

Ja haben wir vor 8 Jahren die Geschwister und vor 2 Jahren noch ein Kind. Und die Geschwister haben andere Namen bekommen.

Goodnight  06.04.2025, 14:48
@Flummi781

So schön, ja das ist eine der Konstellationen, die zur Namensänderung berechtigt.

Grundsätzlich geht das bei triftigen Gründen und die hast du.

Deinen Namen kannst du jetzt schon ändern lassen, da musst du nicht auf die Volljährigkeit warten, nach meinem Wissen ganz im Gegenteil. Solange du unter staatlicher Obhut stehst, sollte das ganz gut möglich sein.

Bei uns muss man siech mit diesem Anliegen beim Zivilstandsamt melden und da einen Antrag auf Namensänderung stellen.