Wie Nachname ändern?
Hallo,
seit ein paar Jahren lebe ich nicht mehr mit meinen Eltern und habe kein Kontakt zu denen weil wir einen Konflikt wegen Religion hatten und hatten viel Stress und Streit, es kam zu körperliche Gewalt und so, ich bin zu Jugendamt gegangen und wohne jetzt dort schon ca. 3 Jahren. Ich habe quasi meine Jugend fast ohne Eltern verbracht (14-17 Jahren), habe kein Kontakt zu denen und mein Sorgerecht ist bei Staatlichen Vormund. Wenn ich 18 bin, will ich meinen Namen und Nachnamen ändern, weil ich keine Erinnerung an Familie haben will, weil für mich war es Hölle. Geht das und wie kann ich es machen? Was brauche ich alles dafür?
5 Antworten
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Namens nur eingeschränkt möglich ist.
Außer durch Heirat, Scheidung, Adoption kann der Nachname durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden.
Ein wichtiger Grund, der eine Namensänderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antragstellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grundsätzen der Namensführung überwiegt.
Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet.
Als wichtig genug für eine Namensänderung gelten demnach unter anderem Namen, die die Mehrheit mit anstößigen Gedanken verbindet oder den Betroffenen der Lächerlichkeit preisgibt.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Das Maximum ist allerdings bundesweit festgesetzt und liegt bei 1.022 Euro für die Änderung des Familiennamens und bei 255 Euro für die Änderung des Vornamens.
Der Höchstsatz kann verlangt werden, wenn der Verwaltungsaufwand hoch ist, weil die Rechtslage schwierig ist, andere Verfahrensbeteiligte wie Kinder oder Ehepartner angehört werden müssen und andere Behörden, etwa das Jugendamt, eingeschaltet werden müssen.
Einfach und günstig ist die Sache, wenn keiner dieser Faktoren eine Rolle spielt und der Grund für die gewünschte Änderung klar auf der Hand liegt.
Zusätzlich entstehen allerdings noch Folgekosten, da nach der Änderung deine Dokumente (z.B. Personalausweis) angepasst werden müssen.
Eine Gebühr wird auch fällig, wenn der Antrag auf behördliche Namensänderung abgelehnt wird. Deshalb empfiehlt sich vor Antragstellung die Kontaktaufnahme zur Namensänderungsbehörde, um die Zuständigkeit und Aussicht auf Erfolg zu prüfen.
Alles Gute für dich!
Warum ziehst du eher eine Namensänderung in Betracht als eine Versöhnung mit deinen Eltern in Begleitung des Jugendamtes? Verstehe ich nicht. Bei uns in der Familie gibt es einen ähnlichen Fall und das hat so viel Leid gebracht. Oder ist es eigentlich nur das, was man als Jugendliche/r möchte, sich rächen, dass bestimmte Dinge nicht so gelaufen sind, wie man sich das vorgestellt hatte? Man hat nur eine Familie und sollte immer versuchen, die Verbindung zu halten.
Ausnahme: Ehrenmord-Tendenzen, dann ist dein Überlegung nachvollziehbar.
Namensänderung ab Volljährigkeit beim zuständigen Standesamt beantragen.
Erfolg offen.
Du brauchst mehrere triftige Gründe um alleine dein Vornamen ändern zu lass. Nur um nicht an deiner Vergangenheit erinnert zu werden ist kein wirklicher Grund.
Bei Nachnamen bin ich völlig überfragt.
Aber du kast beim Jugendamt oder Vormund mal nachfragen. Vielleicht helfen die dir.
Vorname ja aber beim Familiennamen bin ich mir nicht so sicher. Denn kann man sich nicht einfach aussuchen oder ausdenken.
Ich schon, weil ich mich sehr damit befasst habe, mich für ein Kind eigesetzt und auch die Rechnung dafür bezahlt habe.
Wir brauchten für die Vornamensänderung unsere beiden Kinder nichts bezahlen
Ja haben wir vor 8 Jahren die Geschwister und vor 2 Jahren noch ein Kind. Und die Geschwister haben andere Namen bekommen.
So schön, ja das ist eine der Konstellationen, die zur Namensänderung berechtigt.
Grundsätzlich geht das bei triftigen Gründen und die hast du.
Deinen Namen kannst du jetzt schon ändern lassen, da musst du nicht auf die Volljährigkeit warten, nach meinem Wissen ganz im Gegenteil. Solange du unter staatlicher Obhut stehst, sollte das ganz gut möglich sein.
Bei uns muss man siech mit diesem Anliegen beim Zivilstandsamt melden und da einen Antrag auf Namensänderung stellen.
Oh doch genau das ist das Argument, weil man unter dem Namen leidet und auch weiterhin in Gefahr ist.