Wie kommt der Vorwurf der "kriminellen Vereinigung" gegen die Letzte Generation zustande?

13 Antworten

Dass bei Protestaktionen der "Letzten Generation" teilweise Straftaten begangen werden, daran gibt es kaum Zweifel. In mehreren Urteilen und Strafbefehlen wurden Straßenblockaden beispielsweise als strafbare Nötigung eingestuft. Die Gruppe selbst schreibt auf ihrer Internetseite, dass eine Verfolgung wegen Straftaten möglich ist, wenn sich Personen bei den Aktionen beteiligen.

Ein gerichtliches Urteil zur Frage, ob die "Letzte Generation" wirklich eine kriminelle Vereinigung darstellt, gibt es noch nicht.

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/kriminelle-vereinigung-letzte-generation-umstritten-100.html

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich kenne mich aus. 📋
Losscomm 
Fragesteller
 03.07.2023, 23:41

Die Straftaten sind mir alle bekannt.

Aber kein Vergleich zu dem, was die RAF z.b. gemacht hat oder was verbotene, rechtsextremistische Gruppen tun.

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AuchKarma  04.07.2023, 16:05
@Losscomm

Es geht nicht darum, was andere Gruppen gemacht, oder nicht gemacht haben, was "schlimmer" ist, oder "weniger schlimm", sondern darum, was das Gesetz zu den Taten sagt!

Wie es einzuschätzen ist, entscheidet bei uns in Deutschland am Ende ein Richter auf Grundlage unserer Gesetzgebung.

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Losscomm 
Fragesteller
 04.07.2023, 20:31
@AuchKarma

Und der Richter ist natürlich wie das Gesetz unfehlbar. Das ist alles ganz toll so.

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Es ist eine Organisation mit dem Zweck koordiniert und regelmäßig Straftaten zu verüben. Was wenn nicht das, sollte eine kriminelle Vereinigung sein?

Ob die dabei verzweifelt sind oder glauben das richtige zu tun, spielt dabei keine Rolle.

Und nein, sie bringen niemanden direkt um. Nötigung ist trotzdem eine Straftat. Und sie blockieren auch Rettungskräfte, was tatsächlich jemanden das Leben kosten kann.

Bayern versucht doch häufig seinen eigenen Weg zu gehen.

um als kriminelle Vereinigung zu gelten muss man keine Menschen töten, dafür sind die Hürden geringer. Man braucht nur mehr als einen „Täter“ und den Willen Straftaten zu begehen.

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html

Woher ich das weiß:Recherche

Immer langsam an, es besteht ja erstmal der Verdacht, also wird geprüft, ob dem so ist. Und nach den Buchstaben des Gesetzes, hier der 129 StGB, scheint der Verdacht nicht ganz aus ddr Luft gegriffen zu sein.