Wie gehe ich in dieser Verkehrssituation vor?
Ich stehe kurz vor meiner Prüfung, darum muss ich das jetzt unbedingt wissen. Auf einer Fahrbahn ist am rechten Rand ein Roter Streifen (ca 0,5 m dick oder so) der durch eine gestreifte weiße Linie von der Straße getrennt ist. Darf ich diesen jederzeit befahren oder nur wenn ich dem Gegenverkehr ausweichen muss?
3 Antworten
Hier gilt mal wieder der Grundsatz "ein Bild sagt mehr als tausend Worte".
Anhand der Schilderung kann man nur spekulieren, um was es sich da genau handelt. Ich gehe von einem Schutzstreifen für Radfahrer aus. Da gelten gemäß Anlage 3 lfd. Nr. 22 StVO folgende Regeln:
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
3. Auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht gehalten werden. Satz 1 gilt nicht für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV.
Erläuterung
Der Schutzstreifen für den Radverkehr ist in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild "Radverkehr" auf der Fahrbahn gekennzeichnet.
Das klingt nach Kurvenmarkierung einer Rennstrecke. Auf öffentlichen Straßen habe ich noch keine rote Markierung gesehen.
0,5m ist aber sehr schmal für einen Radweg. Deswegen hab ich es nicht geschnallt. Wenn da eine gestrichelte Line ist, darfst Du drüberfahren. Durchgezogene Linie normalerweise nicht. Außer in Notfällen oder um in Grundstücke einzufahren oder ähnliches.
auf einem radweg darf er mit dem auto selbstverständlich NICHT fahren. es handelt sich hier um einen mehrzweckstreifen, nicht um einen radweg.
Habs mal gegoogelt. In meiner Gegend habe ich sowas noch nicht gesehen. Kenne das nur als Radweg. Und Radwege dürfen bei gestrichelter Linie sehrwohl befahren werden. Bei manchen engen Straßen geht das auch gar nicht anders, wenn was entgegenkommt.
Ich wollte noch ergänzen, dass ich in einer Stadt wohne, wo machen Radwege grün und 3m breit sind. Und das liegt am roten Oberbürgermeister.
das ist ein mehrzweckstreifen, der zur fahrbahn gehört. gemäss dem rechtsfahrgebot MUSST du sogar darauf fahren, wenn er frei ist.
Das gilt aber nicht, wenn es sich um einen Schutzstreifen handelt. Abgesehen davon passt man mit dem Auto doch gar nicht komplett auf diesen Fahrstreifen und würde beide Fahrstreifen blockieren. Ich bin anderer Meinung.
einfach so ein fahrradweg