Wie Funktioniert das mit der Steuer?

2 Antworten

Ich habe ein Gewerbe jetzt vor einige Tagen angemeldet, und möchte Selbständig werden, ob es klappt oder nicht ist meine Sache, bitte keine Kommentare das ich mir das vorher überlegen sollte, wenn ich Pleite gehe ist das meine Sache, und einfach so wie es ist. Ohne Fehlern lernt man ja nichts aus dem Leben, und mit der Neugier möchte ich auch nicht Sterben.

Dann solltest du, sofern du es noch nich getan hast, als nächstes elektronisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Das musst du gem. § 138 AO innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden erledigen und zwar von dir aus ohne Aufforderung vom Finanzamt: Neu ab 2021: Elektronische Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung

Wie viel € muss man bei der Umsatz Bezahlen pro Jahr beim Finanzamt, mir hat jemand gesagt 50% das heißt wenn ich was einkaufe für 10.000.00€ und nur 1.000€ Gewinn mache, Interessiert das dem Finanzamt nicht, das heißt wenn ich 5 Sachen kaufe, pro Monat die 50.000.00€ Wert sind, und einen Umsatz vom 600.000 € im Jahr erziele, obwohl ich dabei aber nur 12.000.00€ Verdient habe, muss ich Trotzdem die Hälfte an Steuern bezahlen? also 300.000€ im Jahr ?

Nein natürlich nicht.

warum ist das so Kompliziert, das man niemand ermöglichen kann Selbständig zu werden, und nur Arbeiten zu gehen zu hat, damit man sein ganzes Leben ein Sklave sein soll für jemand anders

Deswegen wird von den Handelskammern Gründerseminare angeboten. Dort lernt man alle wesentlichen Grundlagen und der Besuch ist daher immer zu empfehlen, wenn man sich selbstständig machen will.

Dann habe ich gehört das es die Einkommen Steuer gibt, ab welchen Preis muss man da viel bezahlen? Was für eine Einkommensteuer? Wenn ich nur im Monat 3-4 Tausend Verdiene, und die Sache erst nach 2-3 Monate verkaufe, was für eine Einkommenssteuer muss man da noch bezahlen? Wie viele Steuern kommen den auf jemanden zu ?

Ich mache einfach mal einen Rundumschlag zu den Steuerarten, die für einen Gewerbetreibenden relevant sind.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles auch wieder von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Sogar das Schulsystem ist so ausgelegt, das uns nichts beigebracht wird fürs Leben, sondern nur um zu Arbeiten?

Wer sollte auch "Steuern" unterrichten? Die Lehrer haben zu 99% selbst keine Ahnung davon. Steuerberater sind, wie du bereits gemerkt hast, schon vollständig ausgelastet, so dass sie nicht einmal weitere Mandanten aufnehmen. Wie soll dabei noch Zeit gefunden werden, sowas an allen Schulen zu unterrichten? Die Finanzämter haben auch akuten Personalmangel. Im öffentlichen Dienst fehlen auch 360.000 Stellen, dessen Arbeit von den verbleibenden Bediensteten zusätzlich aufgefangen werden muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

TomRichter  07.05.2024, 23:09

> Wer sollte auch "Steuern" unterrichten?

Das wäre, glaube ich, lösbar - viele Lehrer unterrichten Fächer, die sie nicht studiert haben. Manche davon hatten auch keine Fortbildung und haben sich das neue Fach selbst beigebracht.

Aber was sollte man denn unterrichten? "Welche Steuern gibt es?", an so was glaube ich mich sogar zu erinnern. Alles andere hat ein viel zu kurzes Verfalldatum, da sollte man in der Schule nur lernen, sich Informationen zu beschaffen.

Hätte ich damals in der Schule ein Fach "Steuern" gehabt, dann "wüsste" ich heute, dass

  • Aktien nach 1 Jahr steuerfrei verkauft werden
  • meine Rente nur mit dem Ertragsanteil besteuert wird
  • der Sparerpauschbetrag bei 3000 Euro pro Person liegt
  • Tabaksteuer nur auf Tabak-Produkte erhoben wird
1

Vorweg verweise ich auf die Antwort von Mungukun, denn da ist ziemlich viel erklärt.

Ich möchte nur noch einmal auf die Umsatzsteuer - gern auch als Mehrwertsteuer bezeichnet - eingehen, da das speziell gefragt wurde.

Auf einen Umsatz fällt Umsatzsteuer an. In der Regel sind das 19 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Wenn Du also einen Artikel für 119,00 EUR brutto verkaufst, dafür vom Kunden eben diese 119,00 bekommst, stecken da 19/119 USt = 19 EUR drin. Die will das Finanzamt von Dir haben. Allerdings hast Du den Artikel irgendwann vorher eingekauft, sagen wir für 95,20 EUR brutto. Auch hier stecken 19% USt drin, sind 15,20 EUR. Diese kannst Du als Vorsteuer abziehen. Im Ergebnis musst Du nur 19,00-15,20=3,80 EUR an das Finanzamt abführen. Das ist die Steuer auf den Mehrwert, den Du erzeugt hast durch den höheren Verkaufspreis. Daher heißt das ganze auch Mehrwertsteuer.

Umsatzsteuer wird also auf den Umsatz erhoben. Einkommen- und Gewerbesteuer auf den Gewinn, wobei sich die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer steuermindernd auswirkt. Alle drei Steuern sind für Dich relevant.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

TomRichter  07.05.2024, 23:12

> Diese kannst Du als Vorsteuer abziehen

Aber nur, wenn man darüber eine Rechnung hat, die den strengen Anforderungen des UStG entspricht.

Sollte man dem Fragesteller besser jetzt sagen und nicht erst bei der Betriebsprüfung ;-)

1