Widerrufsrecht erloschen weil Paket zu spät ankam?

7 Antworten

Du hättest innerhalb von 14 Tagen deinen Widerruf schriftlich erklären müssen. Hast du das getan? Dann hast du ab deiner Widerrufserklärung noch genug Zeit, die Ware zurückzuschicken. Wenn du deinen Widerruf nur durch die Zurücksendung des Paketes erklärt hast, war das unzulässig. Denn nur alleine durch die Zurücksendung des Paketes den Widerruf zu erklären ist nach der neuen Gesetzgebung nicht mehr erlaubt. Der Händler muss demnach deine Ware auch nicht mehr zurücknehmen.

DerBalkaner 
Fragesteller
 17.01.2020, 17:19

Du hast ein 14-Tägiges Widerrufsrecht. Demnach hast Du die Möglichkeit innerhalb 14 Tage ab Erhalt der Ware einen Umtausch beziehungsweise einen Widerruf durchzuführen. Alle Informationen findest Du auch auf dem beigelegten Lieferschein, den Du bitte ausgefüllt mit der Ware an unser Versandzentrumzurück schickst“ steht so auf ihrer seite

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Es reicht, dass du den Nachweis erbringst, innerhalb von 14 Tagen (nach was?) widerrufen zu haben. Und, falls eine Rücksendung innerhalb einer Frist erfolgen mußte, dass du nachweisen kannst, innerhalb dieser Frist das Paket abgeschickt zu haben. Die Quittung hast du doch bestimmt noch?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DerBalkaner 
Fragesteller
 17.01.2020, 16:31

Habe noch alles

Also das Paket kam 20. Dezember an und wurde auch direkt am selben Tag zurückgeschickt. Nur erhielt der Händler das Paket erst am 8. Januar

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Savannah1  17.01.2020, 16:33
@DerBalkaner

Es zählt der Tag der Einlieferung (also der Tag an dem du das Paket retour geschickt hast)!!! Klar haben die Versender vor und nach Weihnachten ein deutliches Mehraufkommen an Sendungen. Ist aber nicht dein Problem.

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perledersuedsee  17.01.2020, 16:45
@DerBalkaner

Aber offensichtlich hast du dem Händler deinen Widerruf gar nicht schriftlich mitgeteilt. Also hast du vor dem Gesetz gar keinen Widerruf ausgeübt und die 14 Tage sind verstrichen. Der Händler hat also Recht.

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DerBalkaner 
Fragesteller
 17.01.2020, 17:19
@perledersuedsee

Du hast ein 14-Tägiges Widerrufsrecht. Demnach hast Du die Möglichkeit innerhalb 14 Tage ab Erhalt der Ware einen Umtausch beziehungsweise einen Widerruf durchzuführen. Alle Informationen findest Du auch auf dem beigelegten Lieferschein, den Du bitte ausgefüllt mit der Ware an unser Versandzentrumzurück schickst

stejt so auf ihrer seite

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ronnyarmin  17.01.2020, 21:28
@DerBalkaner

Einen Widerruf übt man nicht aus, indem man den Artikel zurückschickt. Sondern, indem man den Verkäufer über den Widerruf in Kenntnis setzt.

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Die Widerrufsfrist bei einer Warenbestellung beginnt frühestens erst mit dem Empfang der Ware.

Ablaufen könnste sie höchstens, wenn du eine Abholkarte für die Poststelle im Kasten hast und die Abholung versäumst.

DerBalkaner 
Fragesteller
 17.01.2020, 16:29

Von der gehe ich auch aus.

Paket kam am 20. und wurde direkt auch verschickt doch es kam beim Händler erst am 8. an

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ronnyarmin  17.01.2020, 16:31
@DerBalkaner

Dann kannst du den Nachweis, das Paket am 20. abgeschickt zu haben, vorlegen.

Oder hast du keinen Widerruf ausgesprochen, sondern nur das Paket zurückgeschickt?

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gutefrageuser03  17.01.2020, 16:30

Er meint was anderes: er hat sein Paket zurückgeschickt (Retoure), aber sein Paket ist beim Verkäufer 17 Tage nach Wahrenerhalt angekommen.

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perledersuedsee  17.01.2020, 16:47

Er muss den Widerruf aber auch ERKLÄREN, und zwar schriftlich beim Händler. Das hat der Fragesteller ja nicht getan, sondern lediglich die Ware zurückgeschickt. Das war sein Fehler.

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DerCaveman  17.01.2020, 23:02
@perledersuedsee

Die Widerrufserklaerung lag aber offenbar mit im Paket und wurde auch innerhalb der Vierzehntagefrist abgeschickt.

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Dein Problem ist, dass das zurücksenden keine Widerrufserklärung ist. Damit hat der Händler REcht.

Das Zurueckschicken der Ware allein reicht nicht aus. Du musst auch ausdruecklich den Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist erklaeren. Das scheinst du aber versaeumt zu haben.

DHL hat damit rein gar nichts zu tun.

DerBalkaner 
Fragesteller
 17.01.2020, 16:36

Im Paket lag ein Druck dabei den man ausgefüllt zurückschicken soll und das soll laut der „Anleitung“ alles sein was man für den Widerruf benötigt

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perledersuedsee  17.01.2020, 16:46
@DerBalkaner

Da hast du wohl die wichtigsten Dinge "überlesen". Du hättest schriftlich deinen Widerruf mitteilen müssen. hast du wohl nicht.

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DerBalkaner 
Fragesteller
 17.01.2020, 17:19
@perledersuedsee

Du hast ein 14-Tägiges Widerrufsrecht. Demnach hast Du die Möglichkeit innerhalb 14 Tage ab Erhalt der Ware einen Umtausch beziehungsweise einen Widerruf durchzuführen. Alle Informationen findest Du auch auf dem beigelegten Lieferschein, den Du bitte ausgefüllt mit der Ware an unser Versandzentrumzurück schickst“ steht auch so auf ihrer seite

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perledersuedsee  17.01.2020, 17:27
@DerBalkaner

Da steht es ja. Du hast es nur nicht verstanden.

innerhalb 14 Tage ab Erhalt der Ware einen Umtausch beziehungsweise einen Widerruf durchzuführen.

Du hast keinen Widerruf ausgeübt. Du hast lediglich ein Paket zurückgeschickt und das nicht mal innerhalb der Frist. Und das ist unzulässig.

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DerBalkaner 
Fragesteller
 17.01.2020, 17:47
@perledersuedsee

Kommentarlos wurde nichts zurückgeschickt im Paket war zum Widerruf ein zettel den man ausgefüllt mitschicken soll und der wurde mitgeschickt.

entweder widerspricht man schriftlich etc oder via schreiben im paket

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ronnyarmin  17.01.2020, 21:30
@DerBalkaner

Was verstehst du daran nicht, dass dein Widerruf, der im Paket lag, auch verspätet angekommen ist?

Kommunikation scheint nicht deine Stärke zu sein. Jetzt hast du den Schlamassel.

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DerCaveman  17.01.2020, 22:58
@DerBalkaner

In dem Fall duerfte der Widerruf tatsaechlich rechtzeitig erfolgt sein. Der auszufuellende Lieferschein duerfte die Widerrufserklaerung darstellen und dieser wurde rechtzeitig abgeschickt. Fuer die Fristwahrung gilt bei der Widerruifserklaerung nicht der Zugang der Erklaerung beim Empfaenger, sondern das rechtzeitige Absenden (BGB § 355 Abs. 1 Satz 5).

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DerCaveman  17.01.2020, 23:01
@ronnyarmin
... dass dein Widerruf, der im Paket lag, auch verspätet angekommen ist?

Das ist allerdings nicht der Fall, weil es bei der Fristwahrung gerade nicht auf den Zugangstag der Widerrufserklaerung beim Haendler ankommt, sondern auf den Absendetag (BGB § 355 Abs. 1 Satz 5).

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