Werden Eltern abgeschoben, obwohl die Kinder eingebürgert sind?
Mir ist gerade eine Frage spontan eingefallen: Was passiert mit den Eltern, wenn deren Land als sicher gilt, aber die Kinder eingebürgert sind? Werden die Eltern dann abgeschoben oder bekommen sie eine Sondererlaubnis?
2 Antworten
Wenn es sich um ein minderjähriges Kind handelt, dann wirst du die Eltern nicht abschieben können, sofern das Kind Staatsbürger ist. Dadurch würdest du das Kind ja im Endeffekt von den Eltern wegreißen.
Da gab es mal eine ganz interessante EuGH Rechtsprechung, meine ich.
Und wenn die Kinder nicht minderjährig sind?
Ein Kind bekommt bei Geburt in Deutschland die Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik, wenn mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.
Solange dieses Kind nicht volljährig ist, haben die Eltern unter normalen Umständen das Sorgerecht und können nicht o.W. abgeschoben werden.
Ähnlich sieht es bei älteren Kindern aus, die unter verschiedenen Voraussetzungen eingebürgert werden können.