Wer zahlt Benzin für Rasenmäher? Vermieter o Mieter?
In unserem Fall erlauben wir den EG Mietern den Garten zu nutzen ohne mehr dafür zu bezahlen vorausgesetzt sie kümmern sich darum. Rasenmäher und andere Gerätschaften stellen wir zur Verfügung. Nun hat mich der mieter um Benzin für den Mäher gebeten und das fand ich um ehrlich zu sein schon sehr lächerlich. Ich müsste für dieses Benzin 30 min da hin fahren..
Wie seht ihr das?
Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen
7 Antworten
Vermietet man ein Mehrfamilienhaus mit Gemeinschaftsgarten, gehen die Kosten der Gartenpflege zu Lasten der Mieter, auch wenn diese den Garten gar nicht nutzen.
Davon abgeleitet - und ich nehme an, das steht auch so im Mietvertrag - ist es auch bei einem direkt und exklusiv von Mietern zu nutzenden Garten so, dass diese für Rasenmäher-Benzin selbst aufkommen müssen.
Hat der Mieter denn keine Möglichkeit mit Auto oder Fahrrad und Kanister zur nächsten Tankstelle zu fahren? Wenn nicht, hast du eindeutig die falschen Mieter in dem Haus.
Wird in Deinem Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung verwiesen, kannst Du die Kosten der Gartenpflege, also auch die Benzinkosten und die Kosten der Lieferung über die Betriebskosten wieder umlegen. Am Ende bleibt es dann sowieso beim Mieter hängen.
Der gesunde Menschenverstand sagt, wenn man den schon kostenlos nutzen kann, dann können die wenigstens das Benzin für den Mäher selbst bezahlen. Rechtlich geht es nicht immer nach solchen Maßstäben. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Nutzung vertraglich nicht geregelt. Im Streitfall müsste das ein Richter entscheiden. Da wäre der Ausgang ungewiss. Einen leichten Vorteil sehe ich aber bei euch. Ein Richter könnte aber genauso gut entscheiden, wenn Ihr das Stellen der Geräte vereinbart habt, dass dann Betriebsmittel dazu gehören.
Ich empfehle, dies nachträglich vertraglich festzuhalten. Dabei geht es nicht nur um das Benzin, sondern auch, wenn eines der Gerätschaften defekt ist und sich jemand daran verletzt. In der jetzigen Situation verleiht Ihr die Gerätschaften für jede Benutzung neu. Dann seit Ihr dafür auch verantwortlich, das diese technisch einwandfrei sind. Auch sowas kann und sollte man dann auch vertraglich regeln, dass der Mieter die Geräte dauerhaft gestellt bekommt und defekte vorher prüfen und melden muss. Weiterer Aspekt wäre, dass der Garten dann offiziell vermietet wäre (wenn auch unentgeltlich bzw mit Gegenleistung der Pflege des Garten), falls ein anderer Mieter sich hintergangen fühlt.
Diese - geringen - Kosten sollte der Mieter tragen, wenn er dafür kostenfrei den Garten nutzen darf.
Möchte er das nicht, kann er alternativ auf die Gartennutzung verzichten.
Mietersache. Das sollte man klarstellend bei der Überlassung oder auch noch später festlegen; dazu gehört auch ein angemessenes Nutzungsentgelt.
Immerhin bietet sich ja auch ein Spindel- oder Walzenmäher ohne Strom oder Kraftstoff an; da kommt die Kraft aus den Händen und Armen.
Dann würde ich dem Mieter alternativ die Nutzung des Gartens untersagen.