Wenn man schwanger ist, kann man in Deutschland abtreiben?

11 Antworten

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218 grundsätzlich rechtswidrig und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Aber in bestimmten Situationen ist er für Schwangere und Arzt straffrei;

  • nach Beratung bei einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle mit 3-tägiger Bedenkzeit innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis
  • mit einer medizinischen Indikation bis zur Geburt
  • mit einer kriminologischen Indikation ebenfalls innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist das Gespräch ergebnisoffen zu führen. Natürlich dient die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens, der jedoch nur mit und nicht gegen den Willen der Schwangeren möglich ist.

In der Beratung müssen keine "Gründe" genannt werden, warum man eine Schwangerschaft nicht austragen möchte. Es gibt niemanden, der diese Gründe gewichtet oder darüber entscheidet, ob die Gründe "gerechtfertigt" sind und ob sie "ausreichend" sind für einen Schwangerschaftsabbruch.

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nach der Fristenregelung mit Beratung keine Kassenleistung, jedoch werden die Kosten der ärztlichen Behandlung während der Schwangerschaft und der Nachbehandlung von Komplikationen von der Krankenkasse übernommen.

Hingegen werden die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs, dem eine medizinische oder kriminologische Indikation zugrunde liegt, von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.

Verfügt die Frau allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (derzeit 1.216 € netto) kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen, den Antrag muss sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Darüber hinaus ist ein Schwangerschaftsabbruch für die Frau straffrei, wenn er nach Beratung von einem Arzt (z.B. in Holland) vorgenommen wird und seit der Empfängnis nicht mehr als 22 Wochen verstrichen sind.

Schau doch mal hier:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=13&ved=2ahUKEwiwnb3i8dfkAhVQDOwKHeRNCsAQFjAMegQIABAC&url=https%3A%2F%2Fwww.profamilia.de%2Ffileadmin%2Fpublikationen%2FReihe_Koerper_und_Sexualtitaet%2Fschwangerschaftsabbruch.pdf&usg=AOvVaw0LYBEhzVaMVUzx7-vGUDc-

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Hallo

Nein, eine Abtreibung ist in Deutschland nicht strafbar. Du musst jedoch zuerst einen Beratungstermin z. B. bei Pro Familia wahrnehmen und eine Bedenkfrist von 3 Tagen einhalten. Was für einen Grund Du hast, ist nicht entscheidend, das kann auch der angegebene sein. Über die Gründe musst Du auch keine Auskunft geben.

Wünsche Dir alles Gute.

Freundlichen Gruss

tm

Woher ich das weiß:Recherche
BeviBaby  17.09.2019, 13:17

Doch das ist sie. Sie bleibt nur straffrei wenn man innerhalb der 12 Wochen-Frist abtreibt.

Darüber hinaus ist sie in nahezu jedem Fall strafbar außer es besteht eine Gefährdung der Mutter oder andere meist medizinische Indikationen

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armeskaenguru  21.09.2019, 19:38
@BeviBaby

Nicht 12 Wochen, sondern 14 Wochen (12 Wochen nach Befruchtung=14. SSW). Und da wird niemand bestraft. Die ersten 14 Wochen sind die Gründe auch nicht von Entscheidung.

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BeviBaby  21.09.2019, 20:17
@armeskaenguru

Es ist die 12 Wochen Frist von 12 Wochen nach der Empfängnis... das kann meinetwegen auch die 14. Schwangerschaftswoche sein, aber wenn ich von einer 12-Wochen Frist spreche, dann ist dies durchaus zumindest so richtig, dass du dabei nicht zum 10. Mal zu korrigieren hast.

Dass da niemand bestraft wird SCHREIBE ich ja auch... ich betone, dass es VERBOTEN, aber STRAFFREI ist (ergo: Es wird niemand bestraft).

Ob in dieser 12-Wochen Frist die Gründe entscheidend sind oder nicht stand für mich niemals zur debatte... ich weiß, dass keine Gründe anzugeben sind. Allerdings bezog ich mich auf eine Abtreibung über diese Frist HINAUS, sprich Nach Ablauf der 12-Wochen-Frist.... und DAFÜR bräuchte man wiederum einen guten Grund

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Ähm...doch man kann heutzutage abtreiben allerdings nur bis zu einer gewissen frist. Die ersten 12 Wochen ist es zwar per se auch verboten bleibt aber straffrei.

Eine Ausnahme besteht wenn das Kind ein massives Risiko für das Leben oder die psychische oder körperliche Gesundheit der Mutter darstellt.

Eine Abtreibung aus dem Grund "Ich bin grade erst in der Ausbildung " reicht da nicht aus.

Kurzum... die ersten 12 Wochen kannst du machen was du willst (natürlich unter gewissen Voraussetzungen wie ein entsprechendes Gespräch und eine gewisse Bedenkzeit) darüber hinaus nur wenn das Kind eine Gefährdung für leben und Gesundheit deinerseits darstellen würde

armeskaenguru  17.09.2019, 12:33

Innerhalb 14 Wochen (12 Wochen nach Befruchtung=14. SSW). Verboten ist es nicht, sonst dürfte man es ja nicht.

Der Grund "in erst in Ausbildung" reicht aus (innerhalb der Frist). Man muss auch gar keinen Grund angeben.

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Kugelflitz  17.09.2019, 12:48
@armeskaenguru

Es ist tatsächlich gesetzlich verboten, aber mit Beratung mindestens drei Tage zuvor bleibt es straffrei.

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BeviBaby  17.09.2019, 13:14
@armeskaenguru

Innerhalb der ersten 12 Wochen ist natürlich kein Grund verlangt was ich auch so deutlich gemacht habe... für eine Abtreibung NACH dieser Frist würde die Ausbildung als Begründung jedoch nicht ausreichen.

Zu dem ist eine Abtreibung IMMER rechtswidrig, jedoch innerhalb dieser 12 Wochen Frist straffrei (wenn eine entsprechende Beratung stattgefunden hat etc. Etc.)

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armeskaenguru  21.09.2019, 19:40
@BeviBaby

Es sind 14 Wochen (12 Wochen nach Befruchtung=14 SSW). Rechtswidrig hin oder her, in den ersten 14 Wochen ist es erlaubt.

Natürlich ist nach der 14 Woche eine Ausbildung kein Grund. Da kann sie höchstens nach Holland gehen, dort geht das bis zur 22. Woche.

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Kugelflitz  21.09.2019, 19:52
@armeskaenguru

Dann schnapp dir mal das Gesetz dazu und lies es mal durch. Abtreibung ist gesetzlich verboten, bleibt mit Beratung aber straffrei.

Das so als wenn Kinder/Jugendliche unter 14 miteinander Sex haben. Gesetzlich verboten, aber da beide unter 14 sind, bleibt es straffrei.

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BeviBaby  21.09.2019, 20:07
@armeskaenguru

Es gibt einen Unterschied zwischen ERLAUBT und VERBOTEN, ABER STRAFFREI.

Das ist genauso wie es einen Unterschied zwischen rechtmäßig und rechtswidrig aber wirksam gibt.

Schlag das Gesetz auf und lies nach, wenn du der Meinung bist ich habe unrecht

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BeviBaby  21.09.2019, 20:12
@Kugelflitz

Stimmt alles, allerdings bin ich nicht so ganz sicher, was den Verstoß gegen §176, also das Beispiel mit den unter 14 jährigen angeht... während die Straffreiheit beim Schwangerschaftsabbruch in der entsprechenden Woche im Gesetz festgeschrieben ist, ergäbe sich die Straffreiheit bei deinem Beispiel doch eigentlich aus der fehlenden Strafmündigkeit, oder hab ich da im Gesetz was überlesen (was durchaus sein kann).

Wie gesagt, ich finde das Beispiel durchaus passend, ich woltle mich nur nochmal vergewissern:-)

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armeskaenguru  21.09.2019, 21:29
@Kugelflitz

Aber es steht auch:

§ 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs

(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn

1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,

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armeskaenguru  21.09.2019, 21:32
@BeviBaby

Wenn etwas verboten ist, dann ist es verboten. Mich stört einfach, dass man es als verboten darstellt. Richtig ist:

§ 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs

(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn

1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,

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BeviBaby  21.09.2019, 21:37
@armeskaenguru

Macht Schwangerschaftsabbruch weiterhin verboten, nur unter gewissen Voraussetzungen Straflos/straffrei... Gute Nacht

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armeskaenguru  24.09.2019, 12:37
@BeviBaby

Nun, es steht aber dass der § 218 nicht verwirklicht ist, wenn sie sich beraten lässt. Somit ist es nicht verboten in dem Fall.

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Das Gesetz und die Praxis der Abtreibung sind in Deutschland recht locker. Wäre es nicht sinnvoller Kinder grundsätzlich auszutragen und dann eventuell zur Adoption freizugeben? Es gibt soviele Paare, die sich Kinder wünschen, aber selber keine bekommen können.

Ja es gibt sogar eine Liste.