Wenn man als Paar eine Einladung verschickt, in welcher Reihenfolge werden die Vornamen der Gastgeber in der Einladung aufgeführt?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Erst der Name der Frau 46%
Alphabetisch aufsteigend beim Vornamen 23%
Egal 15%
Zuletzt der Name des Verfassers der Einladung 15%
Erst der Name des Mannes 0%

6 Antworten

Von Experte DianaValesko bestätigt

Es gibt keine Formvorschrift. Ich kenne es so, dass der Erstgenannte derjenige ist, der im eigentlichen Sinne einlädt - zum Beispiel wenn Opa Heinz seinen 90. Geburtstag feiert und gemeinsam mit Oma Helga einlädt, wird zuerst der Heinz genannt; wenn aber Oma Helga ihren 90. im Landgasthof feiern will, wird zuerst die Helga genannt. Oder es ist individuell: Lädt - nur um das Beispiel zu belassen - Opa Heinz zur Diamantenen Hochzeit beider seinen Skatbruder ein, mit dem Helga nur am Rande befreundet ist, schreibt er sich zuerst und dann die Helga. Lädt umgekehrt Oma Helga ihre ehemalige Arbeitskollegin ein, die Heinz nur en passant vom Kaffeekränzchen kennt, steht zuerst die Helga ... so gehört es eigentlich gemacht, so kenne ich das auch, aber eine bindende Formvorschrift als Solche gibt es meines Wissens nach nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Erst der Name der Frau

Am ehesten dem Knigge entsprechend wäre wohl: Zuerst die Frau. Alter vor Jugend und Frau vor Mann (allerdings kann es immer wieder zu Kurzschlüssen im Knigge-Regelwerk führen, wenn eine junge Dame und ein älterer Herr zusammentreffen: der ältere Herr will der Dame den Vortritt lassen, weil er die "Frau vor Mann"-Regel beherzigt, die Dame lässt dem Herrn den Vortritt, weil "Alter vor Jugend")

Erst der Name der Frau

Leider immer noch. In Zeiten der Emanzipation sollte das aber eigentlich keine Rolle mehr spielen.

Ich fände alphabetisch besser.

Rosenmary 
Fragesteller
 19.02.2024, 13:15

Ich auch.

1
Alphabetisch aufsteigend beim Vornamen

Alphabetisch mit einer Notiz darüber.

So kannst du nie ein Fehler begehen

Zuletzt der Name des Verfassers der Einladung

Eben wenn der Verfasser selbst handschriftlich tätig wurde.