Wenn in einer Wohnungsanzeige NICHT "keine Haustiere" steht..?

8 Antworten

Nein, erkundige dich direkt beim Vermieter. In meinem Mietvertrag sind Haustiere auch "untersagt", aber hier gibt es unzählige Katzen, Hunde und Vögel im Haus.

Meist wollen die Vermieter nur größere Hunde und dergleichen vermeiden und lassen mit sich reden.

Spätestens wenn du einziehst musst du die Zustimmung des Vermieters haben. Und ehrlich gesagt - wenn ein Mieter solange den Hund verschweigt, hat er bei mir zukünftig verdammt schlechte Karten. Ich mag mich nicht verarschen lassen. Wenn man damit sofort um die Ecke kommt und der Mieter nicht gleich mit zwei Rottweilern einziehen will, dann trage ich das direkt in den Mietvertrag ein. So gibts am wenigsten Ärger.

Ich würd das an deiner Stelle sofort mitteilen, wenn feststeht, dass ich die Wohnung haben möchte.

Danke...

Bisher bin ich damit auch gut gefahren - nur leider wird es eh immer schwieriger, eine Wohnung zu finden - und mit Hund fast aussichtslos :(...

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@roslseppl

Komisch - bei uns kriegst du eher mit zwei Hunden eine Wohnung als mit zwei Kindern.

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@roslseppl

Erst den Mietvertrag unterschreiben. Danach dann um Zustimmung bitten. Es kann ja sein, dass bei Vertragsabschluss noch nicht die Hundehaltungsabsicht bestand..., gelle. Anders rum bekämst du u. U. den MV nicht.

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@albatros

Und wenn die Zustimmung verweigert wird, dann gibt man einfach den Hund ab, oder wie?

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@KirstenSe

Eben - ist besonders dann doof, wenn der Vermieter tatsächlich einen plausiblen Grund hat, die Zustimmung zu verweigern. Dann ist der Mieter der Gearschte.

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@Lotta1965

Das dürfte aber sehr unwahrscheinlich sein, dass dem Vermieter etwas einfällt was Hand und Fuß hat und vor Gericht Bestand hätte. Eigentlich ist die Zustimmung eine reine Formsache.

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@albatros

Ja, aber trotzdem wäre ich vorsichtig. Es mag unwahrscheinlich erscheinen, möglich ist es trotzdem. Und wenn er dem FS einen Individualmietvertrag präsentiert, ist die Sache gegessen. Dann muss er Farbe bekennen und schon ists Essig mit der Wohnung - oder er kriegt auch mit Hund die Wohnung.

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Und was ist, wenn der Tierwunsch erst später Realität wird (nach Vertragsabschluss oder nach Einzug?

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Solltest du vorab klären. Ohne nachvollziehbaren vernünftigen Grund darf der Vermieter dessen Haltung nicht versagen.

Würde ich machen den spätestens in deinem, von dir unterzeichnentem Mietvertrag könnten diverse Details drin stehen. Klärst du aber vorab dieses Thema, könnte es dir nicht nur Zeit sondern auch damit verbundenen Emotionalen Stress ersparen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da du auf jeden Fall beim Einziehen den Hund angeben musst ist es besser das gleich zu klären, als erst die Zusage haben und dann ein klares Nein zur Kenntnis nehmen.