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roslseppl

17.04.2014
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roslseppl
13.10.2014, 07:58
Urlaubsanspruch nach Nachtdienstblock

Ich arbeite in Dauernachtwache und habe meine Stelle fristgerecht 4 Wochen vor Monatsende gekündigt. Ich komme erst am 31.10. morgens aus der Nachtschicht 'raus. Meine Bitte um noch Guthabenurlaub wurde aus Gründen von Personalmangel abgelehnt, so dass ich zwischen Nachtdienst und Neubeginn kein Frei zwecks "Umstellung" habe. Ist das zulässig? Oder steht mir der Urlaub unter den gegebenen Umständen zu? Vielen Dank vorab für einen Tipp...

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Antwort
von roslseppl
13.10.2014, 09:12

Sorry, da liegt wohl ein Missverständnis vor. Mir geht es darum, dass ich en Urlaub auch bekomme, damit ich nach dem Nachtdienst noch abschalten kann, bevor die neue Stelle losgeht...

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