Wenn jemand ein Verbrechen begangen hat und dies in der Kirche beichten geht, darf der Pfarrer es der Polizei melden?
12 Antworten
Nein, das ist strengstens verboten.
Nach Kirchenrecht darf er es nicht. Da gilt das Beichtgeheimnis soweit ich weiß unumschränkt.
Bei verübten Straftaten oder auch geplanten Straftaten muss er es soweit ich weiß auch nicht melden. Bei geplanten Straftaten müsste der Geistliche, der davon im Zuge der Beichte erfahren hat nach § 139 II StGB von der Anzeigepflicht befreit sein.
Nein. Der Pfarrer ist an der Beichtgeheimnis gebunden.
Sorry, ich kann nichts dafür, dass Du das nicht verstehst.
Das Gesetz nimmt aber durchaus Rücksicht auf die Gewissenskonflikte bestimmter Berufsgruppen hinsichtlich ihrer beruflichen Schweigepflicht.
Das sind nicht nur Pfarrer mit ihrem Beichtgeheimnis, sondern z.B. ganz klassisch auch der Arzt mit seiner Schweigepflicht.
Nein, das Beichtgeheimnis ist bindend, was es nicht leicht macht.
Meiner Kenntnis nach Nein.
Die Kirche steht nicht über dem Gesetz