"Wenn du dich nochmal so benimmst, spendiere ich dir einen Urlaub auf Sylt!" - Darf ein Lehrer wirklich so einen dummen Spruch klopfen?

Ja 89%
Nein 11%

19 Stimmen

11 Antworten

Ja

Natürlich darf er das. Daran ist nichts rechtswidrig.

Ja

So ein Spruch ist zwar grenzwertig aber noch nicht strafbar.

Das Auslösen ist hier nicht angegeben. Daher kann man nicht vorschnell beurteilen.

Ja

Sicher darf er das. Allerdings darfst Du im Wiederholungsfall den Urlaub einfordern!

Ja

Klar. Ist doch auch nett.