Wegnahme von Eigentum?

7 Antworten

Nach §1626 BGB dürfen dir deine Eltern dein Eigentum vorenthalten, wenn das erzieherisch notwendig ist, z.B. weil deine schulischen Leistungen einbrechen o.ä. Einfach nur um dich zu ärgern, z.B. weil du BVB Fan bist und deine Eltern sind Bayern-Fan, dürfen sie es hingegen nicht.

Es ist kein Diebstahl, da du dein Eigentum spätestens zum 18. Geburtstag wieder bekommen musst.

Bist du hingegen schon 18, dürfen dir deine Eltern dein Eigentum nicht mehr vorenthalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vater dreier Kleinkinder und glücklicher Ehemann :-)

Ja, aber auch nur, wenn Du noch nicht volljährig bist und dann auch nur in einem begrenzten Rahmen als erzieherische Maßnahme, also nicht dauerhaft. In dem Fall ist das jedoch auch dann zulässig, wenn Du es selbst bezahlt hast. Und das gilt für eine selbst bezahlte Playstation genauso, wie für ein selbst bezahltes Smartphone und auch alles andere, was Du selbst bezahlt hast.

Zur Info hier mal ein von einem Anwalt erklärtes Beispiel, wo es statt um eine Playstation um ein Smartphone geht:

Grundsätzlich ist es zulässig, dass Eltern ihrem Kind, als eine Form der Bestrafung oder um den Smartphone-Konsum aus anderen Gründen zu reduzieren, das Handy wegnehmen. Dies gilt selbst für den Fall, dass das Kind das Smartphone vom eigenen Taschengeld bezahlt hat oder es ihm von Verwandten geschenkt wurde.
Man kann immer dann vom Handyentzug als eine zulässige erzieherische Maßnahme sprechen, wenn es eine sinnvolle pädagogische Aktion darstellt. Dies wäre beispielsweise dann einschlägig, wenn dem Kind durch den Handyentzug ein Fehlverhalten vor Augen geführt werden soll oder eine andere erzieherische Intention dahintersteckt. Denn dann wäre der Handyentzug Ausfluss der elterlichen Personensorge aus § 1626 BGB.
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willkürlich dürfen Eltern ihren Kindern nicht einfach das Handy wegnehmen. Nur um das Kind zu ärgern oder zu schikanieren, darf Kindern das Smartphone nicht entzogen werden.
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Über welchen Zeitraum darf einem Kind das Smartphone entzogen werden?
Wie bei der Art der Bestrafung muss auch bei der Intensität der Bestrafung die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Die Dauer der Bestrafung sollte sich dabei an der Art des „Vergehens“ orientieren und nicht willkürlich festgelegt werden.
Das Handy sollte zumindest solange weggenommen werden, dass der Nachwuchs die Bestrafung auch spürt, aber nicht so lange, dass es die Sanktion als Schikane empfindet. Handy wegnehmen als Strafe kommt meist, je nach individueller Situation, für eine Zeitspanne von ein bis maximal zwei Wochen in Betracht.

(Auszug aus https://www.kanzlei-landucci.de/ratgeber/sorgerecht/kinderrechte-duerfen-eltern-kind-handy-wegnehmen/)

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Wegnehmen und an einem sicheren Ort aufbewahren ja, verkaufen nein.

Ausnahme: du bist über 18 und beteiligst dich an der Miete und Nebenkosten. Dann dürfte sie das nicht

natürlich dürfen sie das. sie können dir auch mit 18 den betrieb dessen in der wohnung verbieten, da es ihre wohnung ist.

Als erzieherische Maßnahme, sofern sie nicht veräußert oder vernichtet wird, so lange du noch nicht volljährig bist, jeder Zeit.