Wegen Krankenwagen geblitzt(Rotlichtverstoß)?

7 Antworten

Da wirst du wohl schlecht Karten haben!

Das Überfahren der roten Ampel war unbegründet.

......hörte ich, dass hinter mir irgendwo ein Krankenwagen ist.
 Ich habe in den Rückspiegel geguckt um zu schauen ob der Krankenwagen hinter mir ist.
der Krankenwagen ist irgendwo hintermir in eine Busspur abgebogen

Ein Krankenwagen mit Martinshorn ist auch mit Blaulicht unterwegs. Da du von "irgendwo" redest, war der RTW irgendwo, aber nicht direkt hinter dir.

Als ich wieder nach vorne schaute sah ich, dass die Ampel gerade von Gelb auf rot sprang da war keine Chance um abzubremsen und anzuhalten.

Innerorts dauert die Gelb-Phase einer Ampel 3 Sekunden.

Wenn du mit 50 km/h unterwegs warst bedeutet das einen "Blindflug" von 138 Metern!

Als du den Krankenwagen gehört hast, war die Ampel noch grün. Das heißt: Du warst weiter als 138 m von der Ampel entfernt. Und hätte gereicht um deinen Wagen abzubremsen, oder?

Die Straße hat mind. 2 Fahrspuren und eine Busspur. Der RTW wäre als problemlos an die vorbei gekommen.

Eigentlich kannst du froh sein, dass kein anderes Fahrzeug vor dir bei Gelb gehalten hat. Dem wärst du nämlich dann ungebremst drauf gefahren.

Was mache ich jetzt ich bin noch in der Probezeit und 90€ in der Ausbildung zu zahlen ist nicht so schön.
Außerdem kostet mich das sonst noch 1 Punkt.

Unter Umständen wird's sogar etwas teurer.

An einer roten Ampel geblitzt worden?

Was kostet es, bei Rot geblitzt zu werden?

Unter einer Sekunde werden 90 € Bußgeld fällig. Danach sind es bereits 200 €.

Gibt es dafür Punkte in Flensburg?

Ja, war die Ampel weniger als eine Sekunde rot, droht ein Punkt in Flensburg. Danach sind es zwei Punkte.

Ich bin noch in der Probezeit – Was kommt auf mich zu?

Werden Sie in der Probezeit an einer roten Ampel geblitzt, gilt das als A-Verstoß. Bei einem solchen wird die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert. Außerdem wird i. d. R. ein Aufbauseminar angeordnet.

https://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel-geblitzt/

Meine persönliche Meinung ist:

Aufgrund deiner Beschreibung würde ich dir empfehlen, erst einmal den Bußgeldbescheid abzuwarten und die Konsequenzen zu tragen.

Eine andere Möglichkeit wäre, dich auf eine Gefahrenlage zu beziehen. Der Die Uhrzeit steht fest und welcher RTW zu dieser Zeit einen Einsatz hatte, lässt sich ebenfalls recht einfach feststellen.

Allerdings musst du damit rechnen, dass die Besatzung des RTW deine Aussage nicht bestätigen. Und du wirst dich fragen lassen müssen, warum du in einer Gefahrenlage nicht entsprechend der Straßenverkehrsordnung handelst?

Eine rote Ampel zu überfahren kann passieren. Blöd gelaufen, wenn man geblitzt wurde.

Aufgrund deiner Beschreibung hättest du billigend in Kauf genommen andere zu gefährden (Autos vor der Ampel). Besser wird deine Situation dadurch sicher nicht.

Auf jeden Fall solltest du nicht auf kostenlose Hilfsangebote von dubiosen Anwälten hereinfallen.

Was kostenlos ist, ist lediglich die persönliche Einschätzung des Anwalts. Eine Garantie, dass der Einspruch erfolgreich sein wird übernimmt er selbstverständlich nicht. Dafür verlangt der Anwalt aber garantiert sein Honorar. Denn das ist nicht Erfolg abhängig.

Du hast geschrieben 2 x geblitzt worden zu sein. Hältst du auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung für möglich?

Viel Erfolg!

Henry405 
Fragesteller
 25.04.2024, 07:40

Ich war auf jeden Fall unter 50kmh ich denke es waren 47 kmh.

Vor und neben mir war kein einziges Auto.

Der Krankenwagen war 100% ca. 200m hinter mir, da muss ich ja schauen, ob er auch wirklich zu mir kommt.

Naja ich warte jetzt einfach ab und Versuche die Situation auf dem Bogen oder Telefonisch zu klären. Da muss man ja wohl ein wenig Verständnis haben. So etwas passiert vielleicht mal und dass kann jedem passieren.

Ich danke ihnen für ihre ausführliche Antwort👍👋

1
heurekaforyou  25.04.2024, 14:27
@Henry405

Das kannst du natürlich versuchen.

Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt dir auch die StVO eine rote Ampel zu überfahren.

Die Frage ist halt immer, ob diese Voraussetzungen erfüllt wurden? Und da habe ich meine Zweifel.

Du schreibst:

Vor und neben mir war kein einziges Auto.

Das heißt: Wenn du vorschriftsmäßig vor der Ampel gehalten hättest, wäre der RTW problemlos an dir vorbei gekommen.

Bei 50 km/h beträgt der Anhalteweg 40 m. Du warst gut 130 m von der Ampelentfernt, als du das Martinshorn gehört hast. Der RTW 200 m hinter dir. Die Straße war völlig frei.

Gab es da keine andere Möglichkeit, als die Ampel zu überfahren?

Das wird die entscheidende Frage sein, auf die du dir eine gute Antwort überlegen solltest.

 Da muss man ja wohl ein wenig Verständnis haben. So etwas passiert vielleicht mal und dass kann jedem passieren.

Diese Sichtweise wird die Bußgeldstelle sehr wahrscheinlich nicht überzeugen.

Der sogenannte "rechtfertigende Notstand" erlaubt es Autofahrenden, Vorschriften der StVO zu missachten, um einem Einsatzfahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht Platz zu machen – natürlich nur, wenn dabei niemand gefährdet wird. Beispielsweise an einer Ampelkreuzung: Ist hier kein Platz, um auszuweichen, außer man fährt über die Haltelinie, dürfen Autofahrende das langsam und mit Rücksicht auf alle weiteren Verkehrsteilnehmenden machen, ohne ein Bußgeld fürchten zu müssen. Sollte man von einem Rotlichtblitzer erfasst werden, so kann man gegen das Bußgeld Einspruch einlegen. Dazu ist es ratsam, sich Datum, Uhrzeit und Kennzeichen des Einsatzwagens zu merken.

https://www.autozeitung.de/blaulicht-martinshorn-202959.html

Viel Erfolg!

1
Henry405 
Fragesteller
 25.04.2024, 14:36
@heurekaforyou

Wahrscheinlich bleib ich wirklich auf dem riesigen Haufen Geld sitzen und dass durch einen dummen Fehler von mir, der auf keinen Fall beabsichtigt war. Das Aufbauseminar ist ja auch noch extrem teuer😐

Ich mache es jetzt so, dass ich mir eine gute Geschichte überlege, so dass ich mein Geld aufjedenfall zurück bekomme, weil zahlen kann ich das unmöglich.

1

Keine sorge, entweder bekommst du es geregelt dass du aufgrund des notwagens über rot fuhrst dann wird dass alles fallen gelassen und wenn nicht dann Spar schonmal. Ein aufbauseminar kostet zwischen 3-500€ und den wirst du dann machen müssen

Was mache ich jetzt 

Jetzt gar nichts. Wenn der Anhörungsbogen kommt die Umstände beschreiben. Wer noch in der Probezeit ist sollte noch wissen was gelb heißt, nämlich stop und auf das nächste Zeichen warten.

Rtzhl34  24.04.2024, 22:41

situations bedingt stimmt das nicht. Geld Heißt nicht ganz stop

0
Comp4ny  24.04.2024, 22:51
@Rtzhl34

Gelb heißt BREMSBEREIT machen.
Einfach noch mal Vollgas geben ist übrigens verboten, ist eine Straftat und nennt sich "Rennen mit sich selber" im Sinne des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB

0
Rtzhl34  24.04.2024, 22:57
@Comp4ny

ich sagte situationsbedingt, wenn die Ampel auf gelb umschaltet 10m bevor ich an der dran bin und 50kmh aufm Tacho habe dann zieh ich mit Sicherheit keine Vollbremsung. Lernt man auch so in der Fahrschule

0
Comp4ny  24.04.2024, 22:52
Wenn der Anhörungsbogen kommt die Umstände beschreiben.

Wird aber abgelehnt werden wenn der KTW / RTW nicht auf dem Foto zu sehen sein wird.

0
Was mache ich jetzt ich bin noch in der Probezeit und 90€ in der Ausbildung zu zahlen ist nicht so schön.
Außerdem kostet mich das sonst noch 1 Punkt.

Nun das Problem ist, da man den KTW auf dem Bild offenbar nicht sehen wird dass er die Ampel passieren wollte, hast du einen Rotlichtverstoß begangen.

Das was dich erwartet ist nicht einfach nur 1 Punkt und 90 € Bußgeld + Verwaltungsgeühr. Das was dich jetzt erwartet ist:

  • Probezeitenverlängerung + 2 Jahre
  • Teilnahme Aufbauseminar (nennt sich ASF glaub ich) - kostet 200 - 500 €
  • 1 Punkt (einfacher Rotlichtverstoß - Ampel weniger als 1 Sek. Rot)
  • 2 Punkte (qualifizierter Rotlichtverstoß - Ampel länger als 1 Sek. Rot)
  • 90 € + Gebühre (einfach) oder 200 € + Gebühr (Qualifizierter)

Du hättest nicht weiter über die Kreuzung fahren dürfen, wenn du siehst, dass der Rettungswagen nicht in deine Richtung fahren möchte.

Dem RTW Platz zu machen ist gut, richtig und wichtig, aber nur dann erforderlich, wenn der Platz sonst nicht reicht. In deinem Fall war ja scheinbar kein anderes Fahrzeug auf der Fahrbahn, weshalb du auch anhalten hättest können, um dem RTW Platz zu machen.

Das Überfahren der roten Ampel ist daher ein klassischer Rotlichtverstoß.

Ich würde in der Anhörung angeben, dass sich hinter dir ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignal genähert hast und du ihm Platz machen wolltest – aber erst nach Überqueren der Kreuzung festgestellt hast, dass dieser woanders abgebogen ist.

Blöd gelaufen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
Henry405 
Fragesteller
 25.04.2024, 11:45

Man reagiert in solchen Situationen nach seinem Gefühl und überlegt nicht erst was das Gesetz sagt.

Danke für die Antwort

0
KevinHP  25.04.2024, 13:30
@Henry405

Das stimmt, hätte ich als Fahranfänger vermutlich dann auch so gemacht. Aber gewisse Dinge muss man eben leider kurz überdenken, bevor man einfach nach Gefühl handelt. Das ist vor allem im Straßenverkehr wichtig, wo andere Leute unmittelbar beteiligt sind und man eine tonnenschwere Waffe bewegt.

In deinem Fall wäre zur Seite fahren besser gewesen.

0