Was würdet ihr beim Grundgesetz ändern?

9 Antworten

  • Streichung der Wehrpflicht und Ersetzung derselben durch eine einjährige soziale Dinstpflicht für jeden Deutschen, welcher dafür taulich ist - unabhängig vom Geschlecht.
  • Abschaffung der Einschränkungen für die Grundrecht (druch gesetze und Verordungen)
  • Streichung des Religionsunterrichts, ersetzung durch einen verpflichtenden, religionsübergreifenden Ethikunterricht ohne Befreiuungsmöglichkeit.
  • Klarstellen dass es keine staatliche Zensur gibt und regeln, dass private Unternehmen auch nicht zensieren dürfen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!
ArnoldBentheim  05.11.2021, 16:00
Streichung der Wehrpflicht und Ersetzung derselben durch eine einjährige soziale Dinstpflicht für jeden Deutschen, welcher dafür taulich ist - unabhängig vom Geschlecht.

Die Wehrpflicht ist bereits ausgesetzt. Angesichts der Zeitumstände und der Weigerung, zur Verteidigung Deutschlands und Europas eine schlagkräftige Berufsarmee aufzubauen, wäre dieser Verzicht eine Dummheit.

Abschaffung der Einschränkungen für die Grundrecht (druch gesetze und Verordungen)

Nein, das ist Unsinn! Dann dürfte man z. B. Verbrecher nicht mehr einsperren!

Streichung des Religionsunterrichts, ersetzung durch einen verpflichtenden, religionsübergreifenden Ethikunterricht ohne Befreiuungsmöglichkeit.

Unnötig. Eltern können ihre Kinder vom Religionsunterricht abmelden, wenn sie es wünschen, Jugendliche ab 14 Jahren dürfen sich selbst abmelden.

Klarstellen dass es keine staatliche Zensur gibt

Grundgesetz Artikel 5, 1:

"(...) Eine Zensur findet nicht statt."

und regeln, dass private Unternehmen auch nicht zensieren dürfen.

Solche geforderten privatrechtlichen Eingriffe unterliegen der normalen Gesetzgebung.

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Einiges. Beispielhaft:

  • Art. 6 (4): "Jede Mutter...." ersetzen durch "Jeder Elternteil...."
  • Art. 8 (2): Aufhebung der darin erlassenen Gesetzesschranke
  • Art. 12 (2) 2. Halbsatz: Aufhebung der darin erlassenen verfassungsimmanenten Schranke
  • Art. 12a (1): "Männer..." ersetzen durch "Jeder Bundesbürger...." . Denkbar wäre auch, gleich den ganzen Artikel 12a zu streichen.
  • Art. 14 (3), Satz 2: die gesetzesimmanente Schranke sollte eingeengt werden, so dass Enteignungen erschwert werden
  • Art. 15: komplette Streichung
  • Art. 16 (2), Satz 2: Streichung
  • Art. 16a: konkrete Umsetzung wäre wünschenswert
  • Art. 17a: Streichung
  • Art. 20 (2): Ergänzung um die Einführung von Volksentscheiden in bestimmten Fällen
  • Art. 22 (1), Satz 1: Streichung
  • Art. 22 (2): Ersetzung von schwarz-rot-gold durch die Weiß-Blaue Bayerische Raute (Späßle g'macht)
  • Art 23 (1), Satz 2 und 3: Ersetzung durch die Vorrangigkeit des GG vor europäischem Recht
  • Art. 24: Streichung
  • Art. 25, Satz 2: Streichung
  • Art. 26 (2): Änderung in "Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur zu Verteidigungszwecken der Bunderepublik hergestellt, befördert und verwendet werden. Näheres regelt ein Bundesgesetz"
  • Art. 32 (3): Streichung "....mit Zustimmung des Bundes...."
  • Art. 33 (2): Streichung "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung...."
  • Art. 33: Ergänzung um weiteren Absatz: "Gegen die vom öffentlich- rechtlichen Sektor ausgeübten Hoheitsrechte sind zusätzlich zu den bestehenden die Rechtsmittel nach dem Zivil- und Strafrecht anwendbar."
  • Art. 35 (3) 2. Halbsatz: Streichung "....und der Streifkräfte..."

Kapitel III überspringe ich mal. Nachfolgend noch ein paar vereinzelte Artikel:

  • Art. 52 (3), Satz 4: Streichung
  • Art. 72 (1), 2. Halbsatz: Streichung
  • Art. 74 (1): Übertragung folgender Punkte zum Teil auch auf die Länder: 3-5a, 7, 9a, 12-14
  • Art. 76 (1): Ergänzung um Petitionen aufgrund von Volksentscheiden auf Landes- wie auch Bundesebene
  • Art. 79: Ergänzung um einen Absatz, wonach Bundesländer den Austritt aus dem Bund erklären und vollziehen dürfen
  • Ergänzung des Kapitels IX um einen Artikel, wonach die Richter des BVG wie auch die Staatsanwälte jeweils vom Volk, auf dessen Bereich sich die Amtsausübung bezieht, direkt gewählt werden
  • Art. 106: nicht näher bezeichnete Punkte. Die Steuereinnahmenverteilung sollte grundsätzlich überarbeitet werden
  • Art. 120: Streichung
  • Art. 146: Umsetzung der freien Entscheidung des deutschen Volkes zur Verfassung
  • zusätzliche Einführung eines Artikels in Abschnitt I, wonach jeder Deutsche Bundesbürger berechtigt ist, eine nichtautomatische Waffe zu tragen (auch öffentlich), sofern sein Gesundheitszustand dem nicht entgegensteht. Der diesbezügliche Nachweis sowie eine Registrierung der Waffe in Einheit mit dem Besitzer ist mitzuführen.

Ergänzung: Ein Gesetz, welches das GG teilweise oder ganz aushebelt oder unwirksam macht, ist im Sinne des GG unwirksam.

Knotenlos  05.11.2021, 09:55

Wollte gerade ähnliches schreiben.

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Bluemie  05.11.2021, 10:08

Soweit ich weiß, ist das Grundgesetz in Deutschland schon mehr als 60ig mal geändert worden. Es bedarf allerdings eine 2/3 Mehrheit des Parlamentes.

Nur die Artikel 1 und 19 sind fest geschrieben und dürfen nicht verändert werden.

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Bluemie  05.11.2021, 10:15
@Bluemie

Muss noch ergänzen. Auch Artikel 79 Abs. 3 ist von Änderungen ausgenommen. Ansonsten ist das Deutsche Grundgesetz die am meisten geänderte Verfassung weltweit.

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Jeremiel  05.11.2021, 11:42

Das steht ja quasi im GG drin und zwar in Form der 2/3- Mehrheit bzgl. Änderungen und der Ewigkeitsklausel bei bestimmten Artikeln.

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Einführung der direkten Demokratie durch Volksabstimmungen über aktuell anstehende Problemlösungen.

SturerEsel  05.11.2021, 10:28

Aber dabei kann auch der größte Unsinn herauskommen, siehe Volksabstimmung zum Brexit in UK.

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SturerEsel  05.11.2021, 10:34
@gertraudeZ

Nein, ich halte es für keine gute Idee. Das Volk lässt sich zu leicht manipulieren. Zu viele glauben einfach alles, was in der Boulevard Presse steht und informieren sich nicht durch seriöse Quellen. Auch das kann man gerade bestens bei den Impfverweigerern sehen.

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Jeremiel  05.11.2021, 11:45
@SturerEsel

Vielleicht ist es ja genau andersherum. Für mich sind die Pressekonferenzen mit Seibert auch boulevardesk.

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SturerEsel  05.11.2021, 11:49
@Jeremiel

Du unterstellst der Mehrheit in unserem Land, gebildet, vorausschauend und weise zu handeln? Wow!

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Wenn ich die Zeit, Lust und juristische Sachkenntnis dafür hätte, würde ich gleich eine komplett neue Verfassung entwerfen.

Ein Punkt, den ich dort auf jeden Fall verarbeiten würde: ich würde Deutschland zum laizistischen Staat machen.

ArnoldBentheim  05.11.2021, 16:02
ich würde Deutschland zum laizistischen Staat machen.

Ein nettes Schlagwort. Und außerdem: "Staat", wer ist das?

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Indecisive  05.11.2021, 16:18
@ArnoldBentheim

Duden sagt:

Gesamtheit der Institutionen, deren Zusammenwirken das dauerhafte und geordnete Zusammenleben der in einem bestimmten abgegrenzten Territorium lebenden Menschen gewährleisten soll

Laizismus hieße für mich zum Beispiel:

  • keine Kirchensteuer
  • kein staatliches Geld für "religiöse" Institutionen und Personal jedweder Art
  • kein "kirchliches Arbeitsrecht"
  • kein konfessioneller "Religions"-unterricht an staatlichen Schulen
  • Verbot "religiöser" Symbolik in öffentlichen Institutionen (Schule, Gerichte usw.)
  • Streichung des "Gottes"-bezugs aus der Präambel.

"Religion" ist ein privates Hobby und gehört auf die gleiche Stufe gestellt wie Münzsammeln, Angeln oder das Basteln von Zinnsoldaten.

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ArnoldBentheim  05.11.2021, 18:37
@Indecisive
Duden sagt:

Ach, der Duden. Nun ja, leider vergisst er das Wesentliche: es sind die Menschen bzw. das Volk, die den Staat machen und der Staat sind, nicht allein die Staatsgewalten! Insofern kann ein Staat überhaupt nicht vollkommen "laizistisch" sein, solange es Menschen gibt, die sich für Religion interessieren und/oder einer Religion bewusst angehören wollen.

Laizismus hieße für mich zum Beispiel: keine Kirchensteuer

Kirchensteuern zahlen nur Mitglieder der Kirchen, sonst niemand. Es bestimmen also allein die Bürger, ob sie Kirchensteuer entrichten wollen oder nicht.

kein staatliches Geld für "religiöse" Institutionen und Personal jedweder Art

Wer Leistungen für die Allgemeinheit erbringt, darf von staatlicher Unterstützung nicht nur deshalb ausgeschlossen werden, weil es sich vielleicht um eine "religiöse" bzw. kirchliche Einrichtung handelt.

kein "kirchliches Arbeitsrecht"

Das wird es auch bald nicht mehr geben, denn bis hoch zum Europäischen Gerichtshof hat man dazu bereits grundsätzliche Urteile gefällt.

kein konfessioneller "Religions"-unterricht an staatlichen Schulen

Er wird an den Schulen angeboten, aber wenn die Eltern es nicht wünschen, brauchen ihre Kinder nicht teilzunehmen; ab 14 Jahren entscheiden die Kinder dann auch selbst. Kurz: Religionsunterricht ist ein freiwilliges Angebot der Schulen für religiöse Eltern/Schüler, nicht mehr.

Verbot "religiöser" Symbolik in öffentlichen Institutionen (Schule, Gerichte usw.)

Das ist eine Sache der Bundesländer und gehört in ihre Kompetenz, daher nicht ins Grundgesetz!

Streichung des "Gottes"-bezugs aus der Präambel.

Warum? Eine Verleugnung historischer Bezüge und Traditionen wäre eine staatliche Bevormundung der Bürger, die auch aus der abendländisch-christlichen Kulturtradition ihre Identität mit dem Staat, dem sie angehören, entwickeln.

"Religion" ist ein privates Hobby und gehört auf die gleiche Stufe gestellt wie Münzsammeln, Angeln oder das Basteln von Zinnsoldaten.

Geistige mit rein materiellen "privaten Hobbys" auf eine Stufe zu stellen, symbolisiert deutlich eine in Deutschland immer weiter um sich greifende gesellschaftliche Fehlentwicklung.

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