Was kritisiert ihr am Grundgesetz?
Es ist ja beispielsweise eine Straftat, jemanden zu beleidigen oder zu schlagen.
Findet ihr das wirklich gerecht? Angenommen, es gibt einen Menschen, der euch auf der Arbeit mobbt und ihr könnt gegen diesen Menschen rechtlich nicht vorgehen, da ihr seine Taten schwer beweisen könnt. Der Chef kann auch nichts machen. Ist es dann nicht menschlich, wenn man emotional reagiert und diesen Menschen beleidigt oder schlägt? Sollte man dafür dann wirklich bestraft werden?
Ja, es wäre sinnvoller, einfach zu kündigen. Aber wir Menschen können uns ja nicht immer rational verhalten.
13 Antworten
Es ist ja beispielsweise eine Straftat, jemanden zu beleidigen oder zu schlagen.
Selbstverständlich ist es das.
Findet ihr das wirklich gerecht?
Natürlich. Was denn sonst?
Angenommen, es gibt einen Menschen, der euch auf der Arbeit mobbt und ihr könnt gegen diesen Menschen rechtlich nicht vorgehen, da ihr seine Taten schwer beweisen könnt.
Dann kündigt man eben, um dieses sinnfreie Szenario mal durchzugehen.
Ist es dann nicht menschlich, wenn man emotional reagiert und diesen Menschen beleidigt oder schlägt?
Nein.
Entschuldige bitte ... aber Mobbing am Arbeitsplatz als Anlass für eine Grundrechtskritik anzuführen, ist schon etwas heftig.
Nicht vergessen: Artikel 1, Satz 1 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland lautet:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Wenn Du am Arbeitsplatz nun von einer Person gemobbt wirst, so ist das ein Angriff auf Deine Menschenwürde. Siehste - schon alles geklärt mit dem GG.
Wenn Du gemobbt wirst und Dein Chef (der ganz sicher NICHT machtlos ist) nichts tut dagegen (wozu er verpflichtet ist), dann gehst Du zur Polizei und erstattest Strafanzeige. Als Zeugen benennst Du Deinen Chef und Deine Arbeitskollegen.
Dann wirst Du sehen, wie schnell sich etwas tut in Deinem Fall.
Aber bitte lass das Grundgesetz aus dem Spiel. Maßgeben für Dich und Deinen Fall ist das Strafgesetzbuch.
Das ist Wunschdenken. Es gibt so viele Leute, die auf der Arbeit gemobbt werden und nichts dagegen tun können. Man kann solche Handlungen selten beweisen.
Angenommen, es gibt einen Menschen, der euch auf der Arbeit mobbt und ihr könnt gegen diesen Menschen rechtlich nicht vorgehen, da ihr seine Taten schwer beweisen könnt.
Wenn Körperverletzung oder Beleidigung nicht strafbar wären, hättest du es erst Recht schwieriger rechtlich etwas gegen einen potentiellen Mobber zu tun, selbst wenn du es beweisen könntest.
Und Rachepläne haben noch nie jemanden geholfen, sondern verschlimmern die Situation oft mehr.
Was kritisiert ihr am Grundgesetz?
Dass wir Teile der Weimarer Verfassung darin übernommen haben und immer noch Geld an die Kirche fließt.
Religion und Staat müssen streng getrennt sein.
Ist es dann nicht menschlich, wenn man emotional reagiert und diesen Menschen beleidigt oder schlägt? Sollte man dafür dann wirklich bestraft werden?
Beleidigung und einfache KV sind relative Antragsdelikte und haben mit dem GG wenig zu tun.
Beleidigung sollte nicht unter Strafe gestellt werden, körperliche Gewalt allerdings schon. Wo soll das denn aufhören, wenn jeder jeden schlägt?
Es sollte auf den Einzelfall ankommen. Manchmal sollte man dafür Verständnis haben.