Was haltet ihr von der folgenden Aussage?

Das Ergebnis basiert auf 39 Abstimmungen

Lehne ich ab 82%
Stimme zu 15%
Andere Antwort 3%

13 Antworten

Lehne ich ab

Ich habe jedes Verständnis dafür, dass sich ein Mann (ob er nun für das Austragen der Schwangerschaft oder für einen Schwangerschaftsabbruch plädiert) mies und außen vor gelassen fühlt.

Wir sind ein freies Land und so hat jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung.

So gesehen hat der Erzeuger ein "Mitspracherecht" und eine Kommunikation zwischen den Partnern, ob eine Schwangerschaft ausgetragen oder abgebrochen wird, ist durchaus wünschenswert. Aber der Mann hat kein "Entscheidungsrecht". 

Der beste Fall ist ein gemeinsam gefundener und getragener Entschluss. 

Aber man(n) ist vor der Geburt noch kein "Vater" und es ist doch gar nicht gesichert, dass derjenige, der "Vaterrechte" für sich in Anspruch nehmen will (oder eben auch nicht), auch wirklich der Erzeuger ist. 

Außerdem; wie kann irgendein Mensch über die körperliche und seelische Unversehrtheit einer Frau entscheiden? Denn es ist nun mal die Frau, ohne deren Körper weder das eine noch das andere möglich ist.

Schließlich liegen zwischen einem positiven Schwangerschaftstest und Mutterschaft (oder auch einer Adoption) eine Schwangerschaft mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen und eine ungewollte Geburt mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen, was gegebenenfalls auch zu familiären, partnerschaftlichen, gesellschaftlichen und finanziellen Problemen führen kann.

Ebenso betreffen die körperlichen und seelischen Umstände eines medikamentösen oder operativen Eingriffs in erster Linie die Frau.

Wie sollte ein Kompromiss aussehen? Ein bisschen schwanger, ein halbes Baby oder eine Überführung der Leibesfrucht in einen anderen Körper gibt es nicht.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

xNevan  18.06.2023, 13:17
So gesehen hat der Erzeuger ein "Mitspracherecht" und eine Kommunikation zwischen den Partnern, ob eine Schwangerschaft ausgetragen oder abgebrochen wird, ist durchaus wünschenswert. Aber der Mann hat kein "Entscheidungsrecht".

Nach dieser Argumentation hast du auch ein Mitspracherecht bei dem nächsten Mordprozess.

Wie sollte ein Kompromiss aussehen? Ein bisschen schwanger, ein halbes Baby oder eine Überführung der Leibesfrucht in einen anderen Körper gibt es nicht.

Die entbindung des Mannes von jeder Verantwortung inkl. Finanzieller für das Kind.

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isebise50  18.06.2023, 13:39
@xNevan

Anführungszeichen sagen dir nichts?

Glaubst du nicht, dass zwischen einer Privatangelegenheit und einem Strafprozess Unterschiede bestehen?

Ich als Frau kann durchaus verstehen, dass ein Mann nicht frohlockt, wenn er von einer ungeplanten Schwangerschaft erfährt, sich überfordert fühlt und am liebsten die Flucht ergreifen möchte.

Selbstverständlich wäre es erstrebenswert, wenn jedes Kind von beiden Elternteilen gewünscht ist. Doch niemand kann oder sollte zum Familienleben gezwungen werden und jeder darf auch äußern, wenn er dies nicht möchte und ansonsten die Partnerschaft beendet. 

Das entbindet jedoch nicht von den Unterhaltspflichten. Das Gesetz differenziert (zum Glück für das Kind) nicht zwischen ungewollter, gewollter und nur durch einen Elternteil gewollter Schwangerschaft. Die Figur einer „missbräuchlichen Schwangerschaft" existiert nach deutschem Recht also nicht.

Dabei ist zu bedenken, dass auch bei Einsatz von Empfängnisverhütungsmitteln ein vollständiger Schutz vor einer Schwangerschaft niemals besteht. Nichtsdestotrotz kann der Mann ja selbst dafür sorgen, dieses Risiko so klein wie möglich zu halten und einfach Kondome benutzen oder enthaltsam leben.

Da der Kindesunterhalt und der für die Mutter gegebenenfalls anfallende Betreuungsunterhalt dem Kindeswohl dienen, macht die Art und Weise der Empfängnis auch keinen Unterschied für die Unterhaltsverpflichtung. Aus Sicht des Kindeswohls ist es irrelevant, ob ein oder beide Elternteile die Schwangerschaft wollten.

Rechtliche Möglichkeiten gibt das Gesetz dem Vater zu Lasten des Kindeswohles daher nicht. Schließlich ist ein Kind da, was versorgt werden muss. Soll der Steuerzahler für dein Vergnügen die Kosten übernehmen?

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xNevan  18.06.2023, 13:59
@isebise50
Anführungszeichen sagen dir nichts?

Doch und genau darum gehts. Dieses "Mitspracherecht" ist quasi nicht existent wenn die Meinung keinerlei Einfluss auf die Entscheidungsfindung hat.

Genau deswegen der Vergleich mit dem Strafgericht. Denn der Mann hat das gleiche Mitspracherecht wie der durchschnittliche Bürger für einen Strafprozess.

Das Gesetz differenziert (zum Glück für das Kind) nicht zwischen ungewollter, gewollter und nur durch einen Elternteil gewollter Schwangerschaft.

Und genau hier ist das Problem.

Da der Kindesunterhalt und der für die Mutter gegebenenfalls anfallende Betreuungsunterhalt dem Kindeswohl dienen, macht die Art und Weise der Empfängnis auch keinen Unterschied für die Unterhaltsverpflichtung.

Also darf Sie über seine finanzielle Zukunft entscheiden. Macht Sinn.

Sie wollte das Kind.

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isebise50  18.06.2023, 15:07
@xNevan

Jeder Mann kann über seine „finanzielle Zukunft“ im Hinblick auf gerechtfertigte Unterhaltszahlungen entscheiden, indem er selbst einfach Kondome benutzt oder enthaltsam lebt.

Wer soll denn deiner Meinung nach für den Barunterhalt aufkommen?

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xNevan  18.06.2023, 16:43
@isebise50
Jeder Mann kann über seine „finanzielle Zukunft“ im Hinblick auf gerechtfertigte Unterhaltszahlungen entscheiden, indem er selbst einfach Kondome benutzt oder enthaltsam lebt.

Nur das Kondome nicht zu 100 % sicher sind. Und das mit der Enthaltsamkeit ist wohl kaum dein ernst.

Wer soll denn deiner Meinung nach für den Barunterhalt aufkommen?

Wie wäre es mit der Person die das Kind haben will?

Wenn ich mich dazu entscheide einen Hund anzuschaffen und meine Freundin will keinen kann ich auch nicht erwarten, dass sie die Kosten übernimmt.

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isebise50  18.06.2023, 17:56
@xNevan

Selbstverständlich ist das mein Ernst. Geschlechtsverkehr kann zu Schwangerschaft führen - das weiß jedes Kind.

Du kannst nicht das haben wollen, ohne das andere in Kauf zu nehmen.

Werd erwachsen oder halte deine Hose geschlossen.

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xNevan  18.06.2023, 18:36
@isebise50
Geschlechtsverkehr kann zu Schwangerschaft führen

Und jedes Kind weiß das nicht aus jeder Schwangerschaft ein Kind entsteht und selbst wenn es das tut entsteht nicht aus jedem biologischen Elternteil ein Gesetzliches (Stichwort Adoption).

Du kannst nicht das haben wollen, ohne das andere in Kauf zu nehmen.

Komisch, Frauen können das.

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isebise50  18.06.2023, 18:42
@xNevan

Richtig - wie bereits in meiner Antwort erwähnt, sind es die Frauen, die gegebenenfalls alle möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen sowohl einer Schwangerschaft als auch einer Geburt eingehen.

Ebenso betreffen die körperlichen und seelischen Umstände eines medikamentösen oder operativen Eingriffs in erster Linie die Frau.

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xNevan  18.06.2023, 19:26
@isebise50

Das hat nur absolut nichts mit dem Thema zu tun.

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isebise50  18.06.2023, 22:40
@xNevan

Nicht? Auch gut.

Ich wünsche dir noch ein schönes Leben!

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xNevan  18.06.2023, 23:08
@isebise50

Nein hat es nicht, da es hier um gleiches Mitspracherecht geht und nicht darum wer an welchem Punkt welche Probleme dabei hat.

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Lehne ich ab

So, wie sie formuliert ist, ist sie grundfalsch. Die weit überwiegende Zahl der Abbrüche hat als Ursache außer-/vorehelichen Sex. Wenn es ein "One Night Stand" und einvernehmlich war, dann kann (muss aber nicht) der Mann zu seiner Position bezüglich Abbruch befragt werden. Oft genug wird es aber nicht passieren, weil die Beteiligten in den wenigsten Fällen davon ausgingen, dass daraus etwas "festeres" wird, und ihnen das auch schon vorher klar war. Oft genug scheitert es ja auch schon an simplen Fakten (z.B. Urlaubsflirt; weder die Adresse noch der Name des biologischen Vaters ist bekannt und die werdende Mutter stellt erst nach Heimkehr fest, dass sie schwanger ist.)

Einem Vergewaltiger hingegen würde ich zu 100% absprechen, auch nur das geringste Mitspracherecht zu besitzen. Schließlich hat er die Frau nur aus Sexobjekt betrachtet. Warum sollte er für sein Verbrechen auch noch damit belohnt werden, Einfluss auf das Schicksal eines Fötus nehmen zu dürfen, der ohne sein Verbrechen nie gezeugt worden wäre?

Etwas anders sieht es aus, wenn die Eltern des werdenden Kindes tatsächlich zusammenleben (egal, ob sie verheiratet sind oder nicht). Wenn zum Beispiel ein medizinisches Risiko für die Mutter besteht, dass sie die Schwangerschaft nicht überlebt, oder wenn durch Fruchtwasseranalyse genetische Fehlbildungen beim Fötus (z.B. Trisomie 21) festgestellt werden, dann sollte der Vater definitiv mit gehört werden, wenn es um die Entscheidung geht, ob die Schwangerschaft abgebrochen werden sollte oder nicht. Schließlich ist das ja eine Entscheidung, die auch für ihn und die Beziehung zu seiner Partnerin extrem wichtig ist.

Lehne ich ab

Lehne ich ab, weil die Möglichkeit zur straffreien Abtreibung darauf basiert, dass die Frau ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verteidigen und durchsetzen darf.

Und damit hat der werdende Vater nichts zu tun.

Das hat nichts damit zu tun wer das Kind gezeugt hat und auch nicht damit, wer letztlich nach der Geburt dafür Unterhalt zahlen müsste.

Lehne ich ab

Gemeinsam wäre schön, würde aber bedeuten, dass bei fehlender Einigung doch eine Entscheidung getroffen werden muss.

Ich stelle mir gerade vor, beide Frau und Mann wären bei solch einer Entscheidung gleichberechtigt und ohne Übereinstimmung wäre eine Entscheidung nur per Gerichtsbeschluss möglich.

Damit wären solche Entscheidungen nicht mehr möglich, da nicht zu erwarten ist, dass innerhalb von wenigen Wochen eine gerichtliche Entscheidung zu erwarten ist.

Deswegen: Ablehnung

Lehne ich ab

Da eine Abtreibung nur vorgenommen werden sollte wenn es medizinisch notwendig ist.


GutenTag2003  18.06.2023, 13:17

Diese Frage ist bereits entschieden.

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