Was hätte mich erwartet?

5 Antworten

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§2 Abs 15 StVG:

(15) Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer oder einem Fahrlehreranwärter im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer oder der Fahrlehreranwärter als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
Nach der Bestandenen Prüfung sagte der Fahrlehrer ich solle unaufällig zur Garage zurückfahren.

Wie muss man sich denn eine auffällige Rückfahrt vorstellen? Zudem passt dieser Fahrstil nicht zu einer bestandenen Prüfung, oder?

Nach der bestandenen Prüfung bist du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Du schreibst:

Wäre ja theoretisch Schwarzfahren gewesen .......

Theoretisch Schwarzfahren gibt es nicht!

Schwarzfahrer ist, wer ohne gültigen Fahrschein fährt.

........aber ich wurde ja dazu Angestiftet von Fahrlehrer?

Warum hast du nicht einfach NEIN gesagt und hättest den Roller geschoben?

Sich im Nachhinein als Opfer hinzustellen und die Schuld auf andere abwälzen zu wollen, finde ich sehr unsympathisch.

Aber es geht ja hier um eine fiktive Frage.

Wenn er dir den Führerschein, wie es früher üblich war, ausgehändigt hat wäre nichts passiert.

Wenn nicht, dann wäre es fahren ohne Führerschein, da einem mit der befristete prüfbescheinigung die man dann bekommt um den schein abzuholen schon die Fahrerlaubnis erteilt bekommt.

Es kann auch sein dass manche Gerichte das anders sehen und diese sagen werden, dass die Fahrerlaubnis nur mit dem Aushändigen des Führerscheins erteilt wird. Somit wäre es Fahren ohne Fahrerlaubnis.

migebuff  26.05.2022, 10:49
Wenn nicht, dann wäre es fahren ohne Führerschein, da einem mit der befristete prüfbescheinigung die man dann bekommt um den schein abzuholen schon die Fahrerlaubnis erteilt bekommt.

Die Fahrerlaubnis wird mit Aushändigung des Führerscheins erteilt. Auf der Prüfungsbescheinigung steht, dass sie nicht zum Fahren berechtigt. Nur ein amtlicher "vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis" berechtigt zum Fahren, wenn der Prüfer diesen vorab von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten hat und ihn aushändigt.

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WhereIsMyBox  26.05.2022, 11:18
@migebuff

Das sieht nicht jeder so. Trotzdem ist es natürlich sicherer auf die Aushändigung zu warten. Im Ernstfall wird es auf den richter ankommen wie er das sieht.

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migebuff  26.05.2022, 11:45
@WhereIsMyBox

Das ist vollkommen gleichgültig, wer das wie sieht, weil nur die gesetzliche Regelung in §22 Abs 4 FeV zählt:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.

Wurde kein Führerschein ausgehändigt oder entspricht die Prüfungsbescheinigung nicht der Anlage 8a, d.h. wurde sie vom TÜV statt von der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt, hat derjenige keine Fahrerlaubnis.

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Er hat dich alleine zurückfahren lassen?

Wäre was passiert, wäre er in Teufels Küche gekommen.

Hannes178 
Fragesteller
 26.05.2022, 02:07

Ja er ist halt so 100m vorrausgefahren

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Hannes178 
Fragesteller
 26.05.2022, 02:40
@FahrschulNerd

Ja aber war ja dann nichtmehr offiziell weil die ausbildung ja zu dem Punkt schon abgeschlossen war?

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FahrschulNerd  26.05.2022, 02:47
@Hannes178

Na sicher war das offiziell .. mit Fahrlehrer darfst du auch nach Ende der Ausbildung fahren.

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Das wäre Schwarzfahren Du hättest Deinen Führerschein nicht bekommen.

Dein Fahrlehrer hätte auch eine Strafe bekommen. Normalerweise müsste er das wissen.