Was bedeutet Gewährleistung?

3 Antworten

Ich habe gerade eine akkubetriebene Radfrontleuchte, die nun nach 11 Monaten kaputt gegangen ist. Die Gewährleistungszeit beträgt seit dem 1.1.22 ein Jahr, ich werde morgen mit dem Kassenzettel dort aufschlagen, wo ich die Lampe erworben habe, und die umtauschen.

Wenn da jemand der Meinung ist, dass der Mangel an der Lampe nicht schon beim Verkauf bestanden hat, habe ich eine zweite baugleiche Lampe die zuvor 3 Jahre gehalten hat, und den mit dem gleichen Fehler versagt hat. Diese habe ich zerlegt, und in der Lampe eine Drahtverbindung endeckt, welche mit der Zeit wegens Drahtbruch versagt. Die Lampe ist komplett verschweisst, der Fehler lässt sich ohne Zerlegen nicht reparieren.

Antitroll1234  07.12.2023, 21:49
Die Gewährleistungszeit beträgt seit dem 1.1.22 ein Jahr

Das ist die Beweislastumkehr, die Gewährleistungszeit beträgt wie vorher auch 24 Monate.

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Die Gewährleistung deckt alle Mängel ab, die beim und vorm Kauf bereits bestanden haben, außer Verschleißteile.

Solltest du als Händler eigentlich wissen.

Wenn ich deine Fragen so durchlese verkaufst du anscheinend bewusst Fahrzeuge mit Defekten an Privatpersonen.

Sachmängel die bei Übernahme bereits vorhanden waren.
Bei einem gewerblichen Verkäufer tritt noch die Beweislastumkehr von einem Jahr ein, in diesem Fall wird zugunsten des Käufers davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bestand, der Verkäufer ist in der Beweispflicht das es nicht so ist.