Warum wird Gewaltanwendung des Staates / Polizei von vielen Menschen als legitim angesehen im Gegensatz zur Gewaltanwendung von Bürgern?

16 Antworten

Hallo Schwuttke,

ich habe heute erst einen Filmbericht gesehen, wo Polizisten mit einem Schlagstock Menschen angreifen. Es war nicht ersichtlich, dass die Polizisten bedroht wurden. Damit ist nach meiner Rechtsauffassung der Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt. Der Filmbericht - das Video - darf an der Stelle als Beweismaterial vorgelegt werden.

Wenn jetzt eine Person den Polizisten mit einem Schlagstock oder sonst wie mit der Absicht, zu verletzen, attakiert, gilt das Gleiche. Nur unter unmittelbarem Zwang kann Gewalt angewandt werden - und in dem Fall war kein unmittelbarer Zwang zu erkennen.

Gegenüber der angegriffenen Person war aber Gewalt zu erkennen, und damit hätte die Person sich mit Gewalt - unmittelbarer Zwang - wehren können.

Ich gehe davon aus, dass von den angegriffenen Personen Strafanzeige erstattet wird. In einer Demonstration haben die Demonstrant*innen dazu noch juristischen Beistand.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

ChiliStyle  14.01.2023, 22:59

Du bringst da ein bisschen was durcheinander. Ein Beamter darf unmittelbaren zwang anwenden um eine Polizeiliche Maßnahme durch zu setzen. Auch gegen jemanden der friedlich die Durchführung verhindert.

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EarthCitizen20  14.01.2023, 23:12
@ChiliStyle

Da bin und bleibe ich anderer Auffassung. Bei einer polizeilichen Maßnahme muss die Verhältnismäßigkeit der Mittel betrachtet werden. In der gegebenen Situation wäre die politische Lösung angebracht.

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ChiliStyle  14.01.2023, 23:14
@EarthCitizen20

Ok bist du konsequent? Wenn ich demnächst in deine Wohnung komme und sage "ich wohne jetzt hier" und deine Wohnung besetze darf die Polizei mich nicht unter zwang entfernen richtig? Denn im Verhältnis zählt meine Körperliche Unversehrtheit doch höher als Besitz oder?

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EarthCitizen20  15.01.2023, 00:49
@ChiliStyle

Die Polizei wird Dich hinausbringen - ggf. hinaustragen. Wenn Du einen Polizisten tätlich angreifst, wird er mit Gewalt antworten.

Ich habe in dem Filmbericht nicht gesehen, dass jemand Polizisten angegriffen hatte. Letztlich wird ein Richter zu entscheiden haben.

Es wird gerade bei Demonstrationen immer wieder von polizeilicher Willkür berichtet.

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Es gibt Gesetzte und diese Leute halten sich widerrechtlich auf dem Gelände auf. Die Polizei hat hingegen das gesetzliche Recht diese Leute nun von diesem Gelände auf dem sie nicht sein dürfen zu entfernen notfalls auch durch Anwendung von unmittelbaren Zwang.

Das ist in einem Rechtsstaat so und das akzeptiert auch jeder Bürger der gerne in einem Rechtsstaat lebt.

Einer KI kannst du allerdings vermitteln, dass der Staat Gesetze aufstellt, die jeder befolgen muss. Und da die Gesetze (meistens) gut sind und der Klimaaktivist dieses Gesetz bricht, darf der Staat Gewalt anwenden, um zu verhindern, dass das Gesetz gebrochen wird. Deswegen spricht man auch vom Gewaltmonopol

Woher ich das weiß:Hobby – Bin kompetent genug, um das Internet zu benutzen
Schwuttcke 
Fragesteller
 14.01.2023, 23:13

Das kann man natürlich, genauso wie man der KI vermitteln kann, dass Gesetze da sind, um sie zu brechen. Programmieren kann man alles mögliche.

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Marcderdumme  14.01.2023, 23:30
@Schwuttcke

Ja, aber nach der Logik ist dein Beispiel mit der KI nutzlos. Ich kann der KI auch vermitteln, das Mord gut ist, da es ja die Mörder in manchen Fällen befriedigt

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Schwuttcke 
Fragesteller
 14.01.2023, 23:39
@Marcderdumme

Eine KI im eigentlichen Sinn hat die Fähigkeit, selbstständig zu lernen, was nach den Gesetzen der Logik erfolgt. Dass ein Staat Gewalt anwenden darf und ein Bürger nicht, wäre einer derartigen KI genauso wenig zu vermitteln, wie dass das Leben einen Wert hat. Das ließe sich natürlich programmieren, wäre aber nie die Folge von auf Logik basierenden Berechnungen durch die KI.

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Marcderdumme  14.01.2023, 23:41
@Schwuttcke

Ja, aber es ist doch logisch, eine abschreckungsgefahr zu zeigen, damit im Endeffekt weniger gewalt angewendet wird

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Schwuttcke 
Fragesteller
 14.01.2023, 23:42
@Marcderdumme

Aus Perspektive eines Bürgers, der gerne möglichst friedlich leben will, ja.

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Schwuttcke 
Fragesteller
 14.01.2023, 23:48
@Marcderdumme

Für die Mehrheit der Bürger bestimmt. Gibt aber auch Bürger, die es gerne gewalttätiger haben, siehe z.b. Hooligans. Der springende Punkt ist der, dass Du mir nicht sagen kannst, warum das Befürfnis nach Gewaltlosigkeit (wobei auch der Normalo gerne Actionfilme schaut) höherwertiger / ehrenvoller sein soll als das Bedürfnis nach Gewalt.

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Ein Schlagstockeinsatz (gleich Einsatz einer Waffe!) erfolgt erst wenn mehrfach zu einem bestimmten Verhalten oder Unterlassen aufgefordert wurde und diese Aufforderung nicht befolgt wurde. Dazu gibt es explizit ausgeführte rechtliche Grundlagen auf der Basis von Gesetzen (Anwendung unmittelbaren Zwanges) und der Tatsache dass alleine!!!! der Staat das Gewaltmonopol besitzt.

Jede Gewaltanwendung ohne besonderen Grund (z.B. Notwehr) durch Bürger ist rechtswidrig, durch den Staat und die zuständigen Behörden eben nicht unbedingt! Das ist der Unterschied.

Alles andere ist Schöngerede

Schwuttcke 
Fragesteller
 14.01.2023, 23:17

Rechtswidrig ist Gewalt durch den Bürger ja nur deswegen, weil es gegen Gesetze, die von igend welchen Leuten kreiert wurden, verstößt. Nicht mehr und nicht weniger.

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superseegers  14.01.2023, 23:23
@Schwuttcke

"... nur deswegen weil..."???? Diese Gesetze wurden parlamentarisch beraten und mit entsprechenden Mehrheiten durch demokratisch gewählte Abgeordnete beschlossen, so entstehen Regeln in demokratischen Rechtsstaaten. Nicht mehr und nicht weniger.

Gefiele es Dir wenn Bürger straffrei Gewalt anwenden dürften?

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Gewaltmonopol des Staates – Wikipedia daraus gekürzt:

Die Herausbildung des staatlichen Gewaltmonopols begann mit der Staatenbildung als solcher. Das historische war die Macht des jeweiligen Monarchen. Diese Entwicklung wurde durch eine neue Staatsidee beflügelt, die nicht mehr den gottgewollten Monarchen, sondern eine imaginierte, eigene Substanz des Staates als Träger des Gewaltmonopols betrachtete. Dieser Prozess war auch mit dem Ersatz von Sach- durch Geldleistungen, der Zentralisierung der staatlichen Finanzen und der Entwicklung des staatlichen Steuermonopols verbunden, was nur auf Basis eines Gewaltmonopols durchgesetzt werden konnte.

Es gibt Modelle, nach denen Gesellschaften ohne Gewaltmonopol durch eine geringe Arbeits- und Funktionsteilung und kurze, triebgebundene Handlungsketten gekennzeichnet sind, während die Handlungsketten in Gesellschaften mit stabilem Gewaltmonopol länger und die funktionalen Abhängigkeiten größer sind. Der Einzelne ist hier geschützt vor dem schockartigen Einbruch körperlicher Gewalt in seinen Alltag, aber er muss seine Affekte zurückdrängen und die langfristigen Aspekte seines Handelns bedenken („Zwang zur Langsicht“); d. h. die Gewalt und insbesondere die Reaktionen auf individuelle Gewalt werden im Laufe des zivilisatorischen Prozesses berechenbar. Körperliche Strafen werden im Laufe der Zeit immer häufiger durch Geld- oder Gefängnisstrafen ersetzt.

Demokratische Staaten kennen auch Ausnahmen vom Gewaltmonopol des Staates. Dazu zählt das Recht, sich mit Gewalt gegen aktuelle rechtswidrige Angriffe zu wehren (Notwehr, Nothilfe) und sich vor sonstigen Gefahren zu schützen (Notstand).

Das in der Vergangenheit geltende, lange umstrittene Recht von Eltern gegenüber ihren Kindern, zu Erziehungszwecken Gewalt anzuwenden, wurde mit der gesetzlichen Festlegung des Anspruchs des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung abgeschafft. Ebenso kann die gesetzlich eingehend geregelte Ausdehnung des staatlichen Gewaltmonopols auf die Familie – und damit auf einen sehr privaten Bereich – als ein weiterer Fall der Nichtanerkennung einer „staatsfreien“ Zone betrachtet werden. (Gewaltschutzgesetz)

Weitgehend anerkannt ist ein privates Widerstandsrecht für den Fall, dass die staatliche Rechtsordnung versagt oder der Staat selbst zur Bedrohung für die Rechte der Bürger wird.

Fazit: Die Monopolisierung der Gewaltausübung auf den Staat erschafft erfahrungsgemäß ein Umfeld, dass sicher genug für den Einzelnen ist, um eine hochgradig arbeitsteilige und komplexe Gesellschaft zu ermöglichen. Im Extremfall kann es dazu kommen, dass der Staat in unzumutbarer Weise in private oder gesellschaftliche Vorgänge eingreift. Dafür müssen Regelmechanismen in die staatliche Ordnung eingebaut werden. Dazu gehört die sogenannte Gewaltenteilung. Das heißt, dass die staatlichen Instanzen, die Gewalt veranlassen, ausüben oder beurteilen, voneinander unabhängig sind, und einander beeinflussen oder kontrollieren können.

Je mehr Gewalt sich in einer einzelnen Instanz vereint, desto handlungsfähiger ist diese, aber desto höher ist auch das Missbrauchspotential. Altes Problem. Nicht nur im privaten Bereich.

Schwuttcke 
Fragesteller
 14.01.2023, 22:57
Weitgehend anerkannt ist ein privates Widerstandsrecht für den Fall, dass die staatliche Rechtsordnung versagt oder der Staat selbst zur Bedrohung für die Rechte der Bürger wird.

Wird im konkreten Fall praktisch nie anerkannt, da Staatsorgane ihre Macht so gut wie möglich gegen Widerstand bzw. sog. "Terroristen" verteidigen.

Ansonsten danke für den sehr guten Beitrag!

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