Warum schiebt man diese Menschen nicht ab?

4 Antworten

  1. Abschiebung und Bestrafung sind zwei paar Schuhe
  2. Bestraft wird nach StGB und die Abschiebung kann danach erfolgen
  3. Um erfolgreich abschieben zu können muss die Herkunft zweifelsfrei geklärt sein. Da es Individuen gibt, die ihre Pässe auf der Flucht "verlieren" ist dieser Punkt schon mal ein Hindernis.
  4. Wenn die Herkunft geklärt ist, muss auch der Ursprungsstaat willens und in der Lage sein, die abzuschiebende Person auch aufzunehmen. Die nächste Hürde
  5. Gegen Bescheide von Behörden gibt es in einem Rechtsstaat immer die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung. Diese Verfahren dauern und manchmal verliert die Behörde. Wieder eine Hürde (bzw. 3 wenn es durch alle Instanzen ginge).
  6. Das letzte Wort hat immer der Kapitän der Maschine, die die Abschiebung durchführt. Randaliert der Abzuschiebende und gefährdet nach Ansicht der Kapitäns die Flugsicherheit, fliegt er nicht mit.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

magicalenergy 
Fragesteller
 22.07.2023, 11:05

Danke für diesen Beitrag. Ein vernünftiger Austausch!

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Die Strafe für die Tat xy ist für "überwiegend Flüchtlinge" die selbe wie für "Einheimische" (also nur in früheren Jahrhunderten und Jahrtausenden eingewandert...)

Im Gegentum, weil erstere meist Sprachschwierigkeiten haben und sich auch sonst weniger auskennen können sie sich weniger rausreden usw... Aber das ist nicht das Thema...

...sondern ob du nur die Täter abschieben (was ja zumindest vorgesehen ist) oder einfach alle Flüchtlinge für die Taten einzelner büßen lassen willst (was ich für einen sehr üblen Standpunkt hielte...)


magicalenergy 
Fragesteller
 22.07.2023, 11:04

Die Strafen in Deutschland sind für alle Bürger generell zu milde, obwohl so hoch die Würde der Menschen geachtet werden soll.

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Eine zivilisierte Gesellschaft macht das anders. Du darfst ja auch hier bleiben, obwohl es dafür keinen vernünftigen Grund gibt.


magicalenergy 
Fragesteller
 23.07.2023, 11:18

Doch gibt es. Ich benehme mich so, dass ich niemandem Leid zuführe.

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Wir haben in Deutschland ein Strafgesetzbuch, in welchem das Strafmaß für bestimmte Taten festgelegt ist.

Dieses gilt für alle Menschen gleich, unabhängig ihrer Nationalität.

Auch die Ausweisung ist in Deutschland im Aufenthaltsgesetz klar geregelt. So sind dort die Gründe für eine mögliche Ausweisung in Paragraph 54 klar definiert.