war das unverschämt von meiner kollegin?

2 Antworten

Also gleich zu Beginn, du hast nicht nur ne Verkehrsstrafe am Hals, sondern nach §229 eine fahrlässige Körperverletzung begangen, da kommt noch einiges auf dich zu und die Mühlen mahlen zwar langsam, aber sie bewegen sich. Kann noch eine Weile dauern, aber da kommt noch einiges auf dich zu.

Nächster Punkt, warum lügst du deine Kollegin an und warum gehst du mit der da überhaupt hin?
Ein schlichtes: "Hmm, irgendwie gefällt mir da nichts so richtig, schade" hätte völlig ausgereicht.
Kein patziger Ton, keine patzige Wortwahl, keine Lügerei.

Wenn du ganz nett und kompetent bist, kannst du noch sagen: "Aber ich freue mich für dich, dass du so viel gefunden hast."

verreisterNutzer  08.11.2023, 08:47

anscheinend hab ich das nicht, das es nicht beabsichtigt war also brauchst du gar nicht mehr versuchen mir angst einzureden...nach sämtlichen telefonaten mit versicherung, anwälten, vergleich mit polizeiberichten von früher, mit gesprächen mit personen denen das gleiche passiert ist, kam nie was dabei raus und alle sagten mir das gleiche: mach dich nicht fertig, außerdem hast du nur teilschuld, nicht vollschuld..auch das zahlt die versicherung..war bei allen anderen (sogar wenn sie vollschuld hatten und der fußgänger und radfahrer noch schwerer verletzt war als nur leichte prellungen) nämlich genauso..also kann ich nun endlich beurhigt sein und aufhören mich psychisch so fertig zu machen dass ich sogar selbstmordgefährdet bin

weiters möcht ich darauf hinweisen, dass ich ein weiteres kommentar von dir zu dieser frage von mir nicht mehr lesen werde da du dich offenbar gar nicht auskennst

außerdem unterstellst du mir ja immer dass ich in österreich wohne aber jetzt auf einmal machst du mir mit deutschen gesetzen angst?
ich arbeite jedenfalls auf einer polizeilichen behörde und hab mich gestern und heute stark informiert und weiß somit, dass ich vor heute keine angst haben muss

weiters hab ich auch noch mit dem polizisten mit dem ich per du bin übrigens, weil wir ja kollegen sind, schon argiert heute und auch er hat mich beruhigt und sagte dass in 99,9% der fälle das verfahren eingestellt wird, sofern ich nicht betrunken war und da wir nen alkotest gemacht haben, wissen wir ja dass ich nicht betrunken war

ich hab sie nicht angelogen. Ich wollte nur neben den verkäufern nicht laut sagen dass mir die sachen nicht gefallen!

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ShadowTaking  08.11.2023, 08:49
@verreisterNutzer

Fahrlässige Körperverletzung ist nicht mit Absicht, sonst wär es ja nicht fahrlässig...

Ich kenne mich leider sehr gut aus, auf jeder der betroffenen Seiten, Zivilrecht, Exekutive, etc.

Ich mache dir mit den Gesetzen keine Angst, ich nenne sie dir, damit du dich informieren kannst und vorbereitet bist, da du ja scheinbar komplett blank in der Thematik bist, die dich innerlich so auffrisst. Ein Danke wäre mal was.

Du bist kein Kollege eines Polizisten.

Und du hast gelogen, dein letzter Satz hier ist die Definition von Lügen, also lügst du viel und oft.

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Punkgirl512  08.11.2023, 09:00
@verreisterNutzer

Würdest du ernsthaft in einer Behörde arbeiten, wüsstest du so einige Fachbegriffe mehr und wärst gar nicht so nervös.

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Großartig, Du hast wieder mal nur eine Halbwahrheit ausgespuckt. Bleib doch einfach mal ehrlich. "Ich möchte nichts davon kaufen" hätte völlig ausgereicht.