War das selbstverteidigung?

8 Antworten

Die Frage ist: hättest du die Tat auch mit einem milderen Mittel abwenden können?

Am Ende wird das ein Richter entscheiden.

ABER: es ist ja eher unwahrscheinlich dass es überhaupt zu einer Verhandlung kommt.

Insofern: Alles gut.

Ja, hast du. Du hättest die Box einfach festhalten können, aber das Kind so zu schlagen, dass es ohnmächtig wird, ist Körperverletzung.

Geh zur Polizei, erzähl denen alles, und zeig dich selber an. Im schlimmsten Fall hat das Mädchen bleibende Schäden, z.b. wenn sie mit dem Kopf an die Bordsteinkante geknallt ist oder ähnliches.

Und nebenbei, auch wenn die Kaninchen einen Herzinfarkt bekommen können, die Gesundheit eines Menschen ist wichtiger als die eines Tieres.

Selbstverteidigung gibt es im Strafrecht nicht. Es gibt Notwehr und Notstand.

Notwehr ist, wenn du eine Straftat begehst, um dich selbst vor Gefahren zu schützen. (Ist hier nicht der Fall)

Notstand ist, wenn du eine Straftat begehst, um ein höheres Rechtsgut zu schützen. Du hast hier das Recht auf körperliche Unversehrtheit (eines der höchsten Güter überhaupt) des Mädchens durch eine Straftat (Körperverletzung) verletzt, um deine Kaninchen (rechtlich gesehen nur Gegenstände) zu schützen. Das liegt also auch nicht vor.

Also ja. Du hast dich strafbar gemacht.

atm77  03.04.2024, 14:47

Eigentum ist ein notwehrfähiges Rechtsgut.

Auch ein Angriff auf Eigentum rechtfertigt Notwehr!

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War das selbstverteidigung?

Nein. Du wurdest nicht angegriffen.

Hab ich mich strafbar gemacht ?

Ja, Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung.

Frage: Welche Rolle soll es spielen, dass es (vermutlich) türkische Kinder waren? Warum erwähnst Du das?

atm77  03.04.2024, 14:43
Da wollte eins der Kinder die Box schnappen und Klauen

Das ist SEHR WOHL ein Angriff!

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Dorabella824560  03.04.2024, 14:45
@atm77

Der user hätte die box einfach nur festhalten brauchen und sagen müssen, war'n Scherz, natürlich kommen die nicht zum Schlachter. Wegen so etwas schlägt man kein Kind k.o.

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atm77  03.04.2024, 14:50
@Dorabella824560

Das wissen wir nicht, wir waren nicht dabei!

Der Punkt ist: ein Angriff auf Eigentum rechtfertigt sehr wohl eine Notwehr.

Die Frage ist halt, ob es notwendig war so zu reagieren...

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Ihr habt beide überreagiert:

Das Opfer im positiven Sinn, beruhend auf ein Missverständnis. Du im negativen Sinn - Überreaktion (Folge: Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung) - könnte schlimmstenfalls bei einer Anzeige einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe geben)).

Bleibt nur zu hoffen, dass dem Mädchen kein Folgeschaden entstanden ist. Und abzuwarten, ob die Erziehungsberechtigten noch eine Anzeige machen oder aufgrund der Schilderung der anderen Kinder die Sache auf sich beruhen lassen.

Nachdem das Opfer wohl des Öfteren an der Haltestelle einsteigt, bei ihm bzw. dessen Eltern entschuldigen, fragen wie es ihm geht und eine kleine Aufmerksamkeit übergeben. so könnte der Ball "tief gehalten" und die Lage bereinigt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Erdianer  03.04.2024, 20:31

Nachtrag: Selbstverständlich hast Du das Recht auf Eigentumssicherung - aber immer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit.

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