Wann ist die Nutzung des solve-Befehls im Mathe-Abitur erlaubt?
Ich schreibe bald mein Mathe-Abitur (P4, grundlegendes Niveau) in Niedersachsen. Allerdings bin ich mir unsicher, wann ich den solve-Befehl benutzen darf und wann nicht. Zum Beispiel bei einer e-Funktion: "Berechnen Sie, an welchem Tag nur noch etwa 2 Spenden pro Tag überwiesen werden."
Da würde sich der solve-Befehl sehr anbieten, aber dann wäre es ja unfassbar einfach. Darf man ihn in diesem Fall trotzdem benutzen?
3 Antworten
Wenn da steht "bestimme" geht es über solve. Bei "berechne" musst du eine schriftliche Rechnung anlegen, wobei letztendlich dann der Rechner aber auch wohl anzuwenden ist (z.B. über log oder Wurzel).
google mal
operatoren mathematik niedersachsen
Frag so was am Besten den Lehrer.
Ich denke, eigentlich sollte das aus den Aufgaben erkenntlich sein. Bei uns (vor ~15 Jahren in BW) gab es z.B. einen Prüfungsteil, der ohne TR gelöst werden musste.
Ansonsten könnte es auch in Aufgaben z.b. heißen: "leiten Sie die Lösung analytisch her" oder "bestimmen sie mit dem TR eine Lösung". So in etwa war es während dem Studium (nur dass dort oft keine TR und wenn dann nur einfache erlaubt waren)
Zum Lösen von Exponentialfunktionen gibt es doch den Logarithmus Naturalis.
Ich habe keine Ahnung, was du mit solve-Befehl meinst. Kann man bei euren Taschenrechnern einfach die Funktion mit den Parametern eingeben, sodass sie vollständig gelöst wird? Wenn das möglich ist, gehe ich davon aus, dass du dafür dann kaum oder keine Punkte bekommst, sondern die einzelnen Schritte der Rechnung hinschreiben musst, um Punkte zu erhalten.