Wären die Behörden sehr willkürlich, gäbe es keine Gerichte?

4 Antworten

Interessant, dass du meinst, urteilen zu können, wie intelligent die Auffassungen von Behörden seien.

Dass wir Gewaltenteilung haben und somit zwischen Exekutive und Judikative Unterschiede bestehen, ist ein wichtiges Fundament unserer Gesellschaft.

Die gerichtlichen Klärung gehen übrigens nicht immer gegen Behörden aus.


Alexandraseha22 
Fragesteller
 21.05.2024, 08:57

Yup kann ich.

Ein Richter war Top-Student in Jura. Note 8+ in Jura-Examen.

Er wird ganz anders denken und urteilen als ein Sachbearbeiter, der nur Verwaltung studiert hat. ggf. mit Note 4.

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Kleidchen2  21.05.2024, 09:02
@Alexandraseha22

Und deine Qualifikation?

Deine Haltung ist übrigens erstens arrogant, zweitens ist dein Text unfaktisch und vorurteilsgeladen.

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Alexandraseha22 
Fragesteller
 21.05.2024, 09:04
@Kleidchen2

Das sind Erfahrungswerte beim Umgang mit den Behörden.

Zudem sind die Akademiker oft Links eingestellt. Also die Richter. Sie urteilen oft fair und angemessen.

Hingegen hast du oft einen Sachbearbeiter, der AFD ist. Er kann dein Leben zur Hoelle machen. bzw. streng handeln. bzw. sein inneres Hass beeinflusst seine Entscheidung etc.

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Kleidchen2  21.05.2024, 09:11
@Alexandraseha22

Du vergleichst die unterschiedlichen Besoldungsstufen miteinander. Wenn, dann solltest du Amtsleiter*innen mit Richtern vergleichen.

Die politische Einstellungen ist in beiden Fällen nach hinten zu stellen. Mir ist nicht bekannt welche Ämter mit welchen politischen Auffassungen mehrheitlich besetzt sind.

Dass Bildung sich in Parteipräferenz auswirken, ist bekannt und dass die afd nicht so sehr mit akademischen Graden in Verbindung gebracht wird, auch.

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peraspastra  21.05.2024, 09:11
@Alexandraseha22

Nein, es ist einfach nur Quark, wie so oft, eine Frage, obwohl du überhaupt keine Frage hast. Was willst du hier wissen? Wenn du irgendwas wissen willst, hast du es bereits in der Frage selbst beantwortet. Aber eigentlich ist nicht einmal das wirklich klar.

Davon abgesehen bin ich ebenfalls jedes Mal begeistert, wenn ich daran denke, dass wir ein "Rechtsstaat" sind, und wie wörtlich das häufig zu verstehen ist.

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peraspastra  21.05.2024, 09:20
@Alexandraseha22

Langweilig

Es ist einfach nur Quark, wie so oft, eine Frage, obwohl du überhaupt keine Frage hast. Was willst du hier wissen? Wenn du irgendwas wissen willst, hast du es bereits in der Frage selbst beantwortet. Aber eigentlich ist nicht einmal das wirklich klar.

Davon abgesehen bin ich ebenfalls jedes Mal begeistert, wenn ich daran denke, dass wir ein "Rechtsstaat" sind, und wie wörtlich das häufig zu verstehen ist.

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Kleidchen2  21.05.2024, 09:21
@Alexandraseha22

Ich zitiere aus deinem Link:

Einer Analyse von Anwälten zufolge ist jeder zweite Hartz-IV-Bescheid falsch, betroffen sind vor allem Miete und Mehrbedarf. Die Bundesagentur widerspricht dem allerdings.
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ErsterSchnee  21.05.2024, 09:23
@Alexandraseha22

Du darfst nicht nur die Überschrift lesen!

Das liegt an den komplexen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs II sowie an der vielfachen Überlastung der Mitarbeiter der Jobcenter

Jetzt erkläre bitte mal, inwieweit Gerichte die bestehenden Gesetzestexte ändern oder etwas an dem Arbeitsaufkommen der Sachbearbeiter ändern können.

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Alexandraseha22 
Fragesteller
 21.05.2024, 09:26
@Kleidchen2

Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die effektive Rechtsschutzgewährleistung: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes und Artikel 38 der Sächsischen Verfassung der Rechtsweg offen. Gerade die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Bürgers vor rechtswidrigen Maßnahmen der Verwaltung.

https://www.justiz.sachsen.de/ovg/aufgaben-zustaendigkeit-3984.html?_cp=%7B%22accordion-content-4021%22%3A%7B%220%22%3Atrue%2C%221%22%3Atrue%2C%222%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-4021%22%2C%22idx%22%3A1%7D%7D

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Die These würde ich nicht unterschreiben.
Ich bin eher der Ansicht das häufig Bürger zu dummen Auffassungen neigen und durch die Behörde auf den Boden der Tatsachen zurückgebracht werden.


Nach den letzten Statistiken die ich aus dem Steuerrecht habe; entscheidet das Finanzgericht in 80% der Fällen für die Auffassung des Finanzamtes. Der Bundesgerichtshof in 95% der Fälle.

Auch bei anderen Verwaltungsgerichtsbarkeiten gewinnt in >75% die Verwaltung.

Ich erkenne daher keine Willkür.

Die 25% in denen die Verwaltung unterliegt dienen der Weiterentwicklung des Rechts; die Entscheidung der Verwaltung unterlag dabei im Regelfall keiner Willkür sondern einer veralteten Ansicht oder Auslegung.


PlanckEinstein  21.05.2024, 19:27

Dass die Verwaltung in ~25% der Fälle rechtswidrig gehandelt hat, halte ich jetzt nicht für besonders richtig. Letztlich ist die Verwaltung weder vollkommen willkürlich, noch perfekt.

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Meandor  21.05.2024, 21:58
@PlanckEinstein

Naja, die Auffassung der Verwaltung war zumindest in 25% der Fälle die vor Gericht kamen rechtswidrig.

Das ist per se ja nichts Schlimmes, dafür gibt es ja Gerichte. Es ist halt unbefriedigend für den Kläger, dass er erst klagen muss.

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Meandor  22.05.2024, 11:23
@PlanckEinstein

25% ist per se auch nicht wirklich niedrig. Ich komme aus dem Steuerrecht; je nach Vorschrift sind 5% oder auch 10% "niedrig", bzw. zu vernachlässigen. 25% aber nicht.

Aber die 25% beziehen sich eben auch nur die Fälle bei denen es vor Gericht geht.

In Deutschland werden jährlich rund 42 Millionen Einkommensteuerbescheide erlassen. Bei allen deutschen Finanzgerichten zusammen gehen aber pro Jahr lediglich 30.000 Klagen ein; zum BFH gehen von den 30.000 dann maximal 2.000.

Von den 30.000 sind nach den letzten Statistiken ca. 6.000 auf die eine oder andere Art rechtswidrig.

6.000 von 42 Mio., wenn mein Excel nicht lügt 0,014%. Das ist niedrig. Kein Trost im jeweiligen Einzelfall, aber das System als Ganzes funktioniert gut.

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Misstrauen ist gut;Kontrolle ist besser!

Gerichte sind eine sehr gute Kontrollmöglichkeit!