Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen?
Können alle die nicht angestellt sind 2800 € absetzen oder muss man für die 2800 € ein Gewerbe haben?
Also wenn man jetzt kein Gewerbe hat und auch nicht angestellt ist kann man dann 1900 absetzen oder 2800
2 Antworten
§ 10 (4) EStG
Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 und 3a können je Kalenderjahr insgesamt bis 2 800 Euro abgezogen werden. 2Der Höchstbetrag beträgt 1 900 Euro bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung Leistungen im Sinne des § 3 Nummer 9, 14, 57 oder 62 erbracht werden. (...) 4Übersteigen die Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 die nach den Sätzen 1 bis 3 zu berücksichtigenden Vorsorgeaufwendungen, sind diese abzuziehen und ein Abzug von Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3a scheidet aus.
Übersetzt heißt es: Wenn du die Vorsorgeaufwendungen nicht bzw. nicht komplett selbst trägst, beträgt der Höchstbetrag 1.900 €. Andernfalls 2.800 €.
Im Fall, dass du alles selber trägst, muss es nicht unbedingt ein Gewerbe sein. Das kann auch Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit (Freiberufler), Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung sein.
Nur Arbeitnehmer müssen nicht alles selbst tragen und kommen dann in den Höchstbetrag von 1.900 € rein.
Ein Gewerbe ist nicht zwingend erforderlich, die Einkünfte dürfen nur definitiv nicht aus nichtselbständiger Arbeit bestehen
Welchen Teil meiner Antwort hast du nicht verstanden?!
Alle anderen auf die dieser Satz nicht zutrifft
Der Höchstbetrag beträgt 1 900 Euro bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung Leistungen im Sinne des § 3 Nummer 9, 14, 57 oder 62 erbracht werden.
Und einkünfte aus Kapitalerträgen?