Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen?

2 Antworten

§ 10 (4) EStG

Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 und 3a können je Kalenderjahr insgesamt bis 2 800 Euro abgezogen werden. 2Der Höchstbetrag beträgt 1 900 Euro bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung Leistungen im Sinne des § 3 Nummer 9, 14, 57 oder 62 erbracht werden. (...) 4Übersteigen die Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 die nach den Sätzen 1 bis 3 zu berücksichtigenden Vorsorgeaufwendungen, sind diese abzuziehen und ein Abzug von Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3a scheidet aus.

Übersetzt heißt es: Wenn du die Vorsorgeaufwendungen nicht bzw. nicht komplett selbst trägst, beträgt der Höchstbetrag 1.900 €. Andernfalls 2.800 €.

Im Fall, dass du alles selber trägst, muss es nicht unbedingt ein Gewerbe sein. Das kann auch Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit (Freiberufler), Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung sein.

Nur Arbeitnehmer müssen nicht alles selbst tragen und kommen dann in den Höchstbetrag von 1.900 € rein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Ein Gewerbe ist nicht zwingend erforderlich, die Einkünfte dürfen nur definitiv nicht aus nichtselbständiger Arbeit bestehen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
Waterfight 
Fragesteller
 29.04.2024, 14:42

Und einkünfte aus Kapitalerträgen?

0
anTTraXX  29.04.2024, 14:43
@Waterfight

Welchen Teil meiner Antwort hast du nicht verstanden?!

Alle anderen auf die dieser Satz nicht zutrifft

Der Höchstbetrag beträgt 1 900 Euro bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung Leistungen im Sinne des § 3 Nummer 9, 14, 57 oder 62 erbracht werden. 
0