Können wir das Auto steuerlich absetzen Verpachtung Bauernhof?

3 Antworten

Vorsicht.

Wenn ihr den Hof nicht komplett übergebt oder verpachtet, dann liegt hier steuerrechtlich mMn eine Betriebsaufspaltung mit all ihren teuren Konsequenzen vor. Ihr solltet das vor jedem Vertrag unbedingt mit dem StB besprechen, denn ansonsten müsstet ihr die Herauslösung der dann privat genutzten Gebäude in voller Höhe als Entnahme versteuern. Und da reden wir schnell über Summen in sechsstelliger Höhe.

Oje, das tut mir sehr leid und mein Herzliches Beileid.

Nein geht nicht, wenn du den Betrieb als Landwirt nicht weiter betreiben tust, kannst Du das Auto über den Betrieb absetzen, gibt es noch Traktoren die über 100 PS haben, wirst du die verkaufen müssen, weil du die auf dem Betrieb nicht darmit arbeitest.

So kleine kannst du behalten, alles Hobby Traktoren.

Wir haben selbst eine Landschafts Familie und werde irwan das mit meinen Brüdern übernehmen,.

Die Ackerbau Flächen, kannst Du ja an andere Betriebe verpachten, das etwas Geld in die Kasse kommt.

Das Gebäude, wurde ich umbauen und vermitten, verleicht die Pferde haben.

Oder für einen Tierarzt nur so eine Idee.

LG Maxi U12

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Wir haben Landwirtschaft und leben im Dorf Natur
Sam55lena 
Fragesteller
 31.08.2023, 11:01

Danke für deine Antwort.

Unser Nachbar, der auch gleichzeitig mit uns verwandt ist wird den Hof übernehmen und genau so weiterführen

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MaxiAhrtal  31.08.2023, 11:16
@Sam55lena

Das ist gut, bleibt dann doch in der Familie, man sollte seine Heimathof der Eltern an fremde abgeben,da sehr viel Erinnerung aus deiner Kindheit gibt.

Bist da aufgewachsen und hast mit Freunden gespielt und mit den Tieren aufgewachsen.

Ich kann mir nicht vorstellen, den Bauernhof zu verkaufen, wass über 300 Jahren in der Familie gehört vom Ur Ur groß Eltern.

Ich und meine Brüder und meine Cousins wachsen in dem Betrieb auf, sind sehr offen im Stall beim Füttern helfen und Mal beim Papa, Opa auf dem Traktor auf dem Feld.

Mein Opa hat mich, mit 6 Jahren das Traktor fahren beigebracht.

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Wenn das Auto für die Ordnungsgemäße Bewirtschaftung von Nöten ist ist ja, ansonsten nein.

Obacht, wenn ihr keine Landwirtschaft betriebt, dürft ihr auch keine Landmaschinen mehr ohne weiteres bewegen, wenn ihr nicht über die nötigen Führerscheine verfügt.

Ebenso verliert Ihr die Privilegierung, so das Ihr einige Gebäudeteile nicht privat nutzten dürft!