Vorladung wegen Ladendiebstahl was tun?

Answer1234567  23.05.2024, 12:30

Vorladung von wem? Von der Polizei? Von der Staatsanwaltschaft? Vom Gericht?

Fexisys 
Fragesteller
 23.05.2024, 12:31

Von der Polizei

8 Antworten

Du hast also gestohlen, möchtest aber jetzt dich drücken und die Konsequenzen nicht tragen?

Überleg mal, wohin dich das führt.

Mit Anständigketi kommt man immer weiter im Leben.

Im Moment sind Deine Sachen noch Beweismittel. Du wirst sie also so schnell nicht wiederbekommen.

Zu einer Vorladung bei einer Polizei musst Du nicht hingehen. Erst wenn Dich die Staatsanwaltschaft Dich einlädt, musst Du dem Folge leisten.

Ich habe jetzt von mehreren gehört, dass man zu dieser Vorladung nicht gehen muss und dies auch schlauer wird wäre

Wenn du als Beschuldigter vorgeladen bist, ist für dich nur eine Ladung der StA bindend (§ 163a III 1 StPO). Eine Vorladung der Polizei darfst du als höfliche Einladung verstehen, mehr nicht.

Wie du bereits korrekt erkannt hast, ist im Regelfall dringlichst davon abzuraten, als Beschuldigter bei der Polizei eine Aussage zu machen, insbesondere wenn du weder Rücksprache mit einem Verteidiger gehalten hast noch die Möglichkeit hattest Akteneinsicht zu nehmen. Eine Einlassung kann man im Zweifel immer noch später gegenüber der StA abgeben.

Nur leider weiß ich nicht wie ich dann an meine Sachen wieder komme?

Da diese mit Sicherheit als Beweismittel weiterhin beschlagnahmt sind, kommst du auch erst einmal nicht an diese heran. Sobald die Sachen nicht mehr benötigt werden, erhältst du diese auch zurück (§ 111n I StPO).

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Fexisys 
Fragesteller
 23.05.2024, 13:02

Mein Geldbeutel mit meinem Ausweis und allem bräuchte ich aber noch vor der Vorladung. Kann ich den einfach abholen?

0
ruhrgur  23.05.2024, 13:05
@Fexisys

Wie bereits gesagt: Es ist dir nicht dazu zu raten, zur Vorladung zu erscheinen. Sofern deine Brieftasche als Beweismittel beschlagnahmt wurde, hast du auch erst einmal keinen Anspruch darauf, diese einfach abzuholen. Du kannst aber natürlich einmal anrufen und höflich nachfragen, ob diese denn noch als Beweismittel benötigt wird.

1

Du bist volljährig? (deine letzte Frage handelt von der Schule)

Die Vorladung erging in solchen Fällen an die Eltern, oder?

Eine Aussage machen musst du nicht, du musst auch nicht hingehen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit hinzugehen, dort zu unterschreiben dass du keine Aussage machen möchtest, aber deine Gegenstände abholen kommst.

Letztlich ist das eine Frage des Nutzens, das nur du beurteilen kannst. Wenn du noch nie Kontakt mit der Polizei hattest und es dir leid tut, du dies sagst, liest sich deine Akte danach deutlich positiver, d.h. es ist wahrscheinlicher, dass ein Erstverfahren eingestellt wird.


Fexisys 
Fragesteller
 23.05.2024, 12:35

Ja ich bin volljährig

0
Eckengucker  23.05.2024, 12:40
@Fexisys

Es ist einfach eine Frage der Vernunft. Wenn tatsächlich noch nichts vorliegt, deine Zukunft gut aussieht, legt man dir in der Regel auch keine Steine in den Weg.

In anderen Fällen wäre davon abzuraten.

Der Staatsanwalt entscheidet nach Aktenlage, das ist Papier, er kennt dich nicht.

Noch eines, die Fangprämie ist keine strafrechtliche Angelegenheit sondern Zivilrecht und hat nichts mit der Polizei usw. zu tun.

1

Mein Rat: Steh' zu der Tat. Das wird am "billigsten".