Von Hartz-4-Empängerin ihren Hund gebissen.?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wer jemandem einen Schaden zufügt, haftet dafür zunächst einmal unbegrenzt, auch mit seinem zukünftigen Einkommen. Das ist der Gesetzeswortlaut in Deutschland. Die Problematik ist hier diejenige, dass bei der Schädigerin kaum etwas Nennenswertes zu holen sein wird. Zumindest müssen die reinen Behandlungskosten ohnehin zunächst von Eurer Krankenkasse getragen werden, die hiernach im Nachgang in Regress gehen wird. Auch ein Routinevorgang ohne zu erwartendes Resultat, doch damit hat der Anspruchsteller (also Ihr) nichts zu tun.

Ich empfehle zwei Dinge:

  1. Solche Sachverhalte sollte immer ein Jurist begleiten. Seid Ihr im Rechtsschutz? Dann sollte der nächste Schritt der zum Anwalt sein.
  2. Viele Privathaftpflichtversicherungen beinhalten bei einem zeitgemäßen Vertragswerk einen so genannten Forderungsausfall. Überprüfe bitte deinen Vertrag, ob dieser Bestandteil enthalten ist, denn ein solcher Passus ist Gold wert: Deine eigene Haftpflichtversicherung tritt dann in Vorlage und zahlt anstelle des Schädigers die festzulegende Entschädigungssumme - und geht dann im Nachgang in Regress gegen den Verursacher. Ist da nichts zu holen - nur Pech für die Versicherung, aber nicht für euch!

Ich wünsche viel Glück!

Bobishundewelt 
Fragesteller
 19.06.2023, 18:54

Danke für deine Mühe, das hat mir tatsächlich den Weg bisschen leichter gemacht😊🫶🏼

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Goodnight  08.09.2023, 10:37

Genau so, dann brauche ich dazu gar nichts mehr zu schreiben. Danke!

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Ihr könnt natürlich Schmerzensgeld einklagen. Zu kriegen gibt es aktuell nix, das ist Euch bewusst und die Gerichtkosten werdet ihr auch vorausstrecken müssen.

Ihr solltet daher genau abwägen ob sich ein solcher Verfahren für Euch lohnen würde.

Solltest Ihr Recht bekommen, werden die Ansprüche trotzdem nach einiger Zeit verjähren, wenn die finanzielle Situation der Frau weiterhin so bescheiden bleibt.

Auf jeden Fall wird der Vorfall für sie nicht ganz ohne Konsequenzen bleiben, das Ordnungsamt wird sich schon bei ihr melden und sie riskiert auch eine Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung, falls eine Strafanzeige schon erstattet wurde.

Wenn die Tochter krankgeschrieben ist, MUSS der Arbeitgeber ihr das volles Gehalt weiter zahlen. Da hat deine Tochter konkrete Chancen, ihr Geld zu bekommen. Es sei denn es handelt sich um "Schwarzarbeit".

Bobishundewelt 
Fragesteller
 19.06.2023, 18:56

sie macht einen Ferienjob und wie bei jedem Arbeitsvertrag ist dass so wenn man unter vier Wochen angestellt ist und krank wird, übernimmt dass der Arbeitgeber leider nicht. Erst wenn man mindestens vier Wochen dort angestellt ist wird es bezahlt.

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Wo nichts ist, kann man nichts holen.

Trotzdem können diese Ansprüche wohl ne weile lang gültig gemacht werden,
aber dazu solltet ihr jemanden befragen der sich besser damit auskennt.

jedoch wurde uns gesagt dass uns nichts zu steht 

ausgemachter Blödsinn, die Tochter muss es einfordern, mit z.B. Anwalt den Sie selbst zahlt, und wo nix iss, wird nix kommen, das ist Zivilrecht.

beträgt sich in diesem Fall bei 3700€, 

woher hast die Summe? das wird wenn ein Richter festlegen.

Nur, weil jemand Bürgergeld bezieht, mußt das längst nicht bedeuten, daß kein Vermögen vorhanden ist bzw. daß Unpfändbarkeit besteht.

Wer behauptet solch einen Unsinn?

Von Hartz-4-Empängerin ihren Hund gebissen.?

Schlechtes Deutsch!