Vodafone weigert sich vor Widerruf (im Laden) Mutter wurde abgezogen?
Guten Tag,
Meine Mutter ist umgezogen und hat sich im Laden Vodafone - Kabel andrehen lassen.
Sie hat es am 01.06.2021 bestellt, am 10.06.2021 kam das Gerät an und somit die Freischaltung fürs "Internet"
Da es absolut 0 funktioniert, Vodafone sich mit der Lieferung von einem "Zusatzmodul" verspätet und sie aktuell nichts hat, will sie den Vertrag natürlich Widerrufen, da sie absolut unzufrieden ist.
Sie hätte gern wieder DSL.
Sie war im Laden dort hat man ihr gesagt, da sie den Vertrag im Laden geschlossen hat, hat sie kein Recht auf Widerruf.
Das kann ja absolut nicht sein.
Meine Frage - > ich würde heute gern einen Widerruf per Post schicken und nochma l mit ihr in den Laden wegen umstellung auf DSL
Um sicher zu sein:
Widerruf beginnt bei Kabel Vodafone ja erst - wenn das Gerät angeschlossen ist bzw es Freigeschaltet ist und NICHT der Tag an dem man es bestellt oder?
Weil sonst ist es ja bereits länger als 14 Tage her.
Sollte es aber zur Schaltung am 10. laufen, kann sie ja definitiv noch widerrufen.
MfG Danke
8 Antworten
Das kann ja absolut nicht sein.
Doch, das ist so. Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften.
Leider haben die Mitarbeiter im Laden Recht. Ein 14-täggiges Widerrufsrecht gibt es nur nach Fernabsatzgesetz, also bei Abschlüssen im Internet oder am Telefon. Gehst du, bzw. deine Mutter, in den Laden, gibt es kein Widerrufsrecht.
Das Fernabsatzgesetz existiert seit 2002 nicht mehr.
Das was Vodafone sagt stimmt. Widerrufsrecht gibt es nur bei FERNabsatz, bei Vertragsschluss im Laden ist nicht möglich.
Wie bereits geschreiben würde ich auf Kündigung wg. Nicht-Erfüllung "plädieren", allerdings ist das natürlich deutlich schwieriger.
Ein Widerrufsrecht wegen "will ich doch nicht" gibt es in der Tat nicht.
Allerdings kann sie natürlich den vertrag wegen nichterfüllung aufkündigen. Das sollte sie schnellstens tun.
naja sie hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen - auch ohne nennen von Gründen ... also auch wegen "will ich doch nicht" - die Frage ist nur, ob diese noch gilt.
wo kommt dieses "Widerrufsrecht" denn her? Ist das eine freiwillige Leistung bei Vertragsabschluss gewesen?
Wenn das so ist und noch gilt: Wozu brauchst du dann die Frage? Widerrufen und fertig
naja sie hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen
Wer hat dir das erzählt? Dieses Widerrufsrecht gilt nur bei Fernabsatzgeschäften. Es hat also nie gegolten.
Es ist aber genauso, wie der Laden es sagt:
Bei einem Kauf im Laden hat man KEIN Widerrufsrecht. Das hat man nur bei einem Kauf nach dem Fernabsatzgesetz - also wenn man etwas im Internet bestellt, übers Telefon .... überall da, wo man die Ware vorher nicht anfassen kann und wo man sich nicht gründlich persönlich beraten lassen kann.
Das Fernabsatzgesetz existiert seit 2002 nicht mehr.
Die Bestimmungen wurden aber ins BGB - meist wortwörtlich - integriert und sind entsprechend dort zu finden. So auch die Regelungen zum Widerruf - den es nur gibt, wenn man etwas online, an der Haustür oder per Telefon bestellt.
Nein, nicht nur in Fernabsatzverträgen, sondern auch bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge bei körperlicher Anwesenheit von Verbraucher und Unternehmer