Verstehe nur ich diese Oberstufenregel falsch?

4 Antworten

Also habe ich mir keinen Stress gemacht, ihm aber trotzdem zur Sicherheit am Donnerstag geschrieben. Es stellte sich jedoch heraus, dass mit "innerhalb von drei Schultagen nach dem Schreiben der Arbeit" gemeint ist, dass wie folgt gezählt wird: 1. Tag Montag 2. Tag Dienstag und 3. Tag Mittwoch.

Es ist wie in der Arbeitswelt, es gibt keinen Tag 0! Heißt wenn du am Montag krank bist, dann zählt dieser Tag als Tag 1. Wenn du ab dem 3ten Krankheitstag eine AU brauchst, dann brauchst du die AU ab Mittwoch.

Aufgrund meiner Begründung, denkt ihr, dass man da eventuell mit einem Anwalt etwas versuchen könnte?

Nein, du wirst keine Chance haben, da dies die offiziellen Regelungen sind. Wenn du etwas "falsch" verstanden hast, schützt dich das vor Strafe nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Schulsozialarbeiterin
Schachpapa  08.06.2023, 16:41

Der dritte Krankheitstag ist aber nicht drei Tage nach Ausbruch sondern zwei Tage nach Ausbruch der Krankheit.

Und Schule ist eben keine Arbeitswelt, sondern soll bestenfalls darauf vorbereiten.

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Bei "Arbeit verpasst" wäre sicherlich die Begründung noch interessant.

(Nachgewiesene) Krankheit oder noch nicht genug vorbereitet und daher lieber den Nachschreibtermin einkalkuliert? Oder darauf spekuliert, dass du wegen des nahenden Schuljahresendes drumherum kommst?

Da du anscheinend früher bei dem gleichen Lehrer schon einmal eine "Arbeit verpasst" hast, könnte der Eindruck entstehen, dass du Arbeiten nicht ernst nimmst bzw. eine gewisse "Teilnahmestrategie" hast. Für den Fachlehrer ist es ärgerliche Sonderarbeit, denn er muss für dich (vielleicht nur für dich) eine Nachschreibklausur stellen, was in der gymnasialen Oberstufe durchaus Arbeit bedeutet.

Deine Begründung für das Missverständnis finde ich nachvollziehbar. Ein klärendes Gespräch ggf. unter Einbeziehung von Klassenlehrer, Vertrauenslehrer, Schulleitung (natürlich nicht alle gleichzeitig) wäre sicher angeraten, bevor man die großen Geschütze auffährt.

Wenn von dieser Entscheidung deine Abiturzulassung abhängt, sollte man die Angelegenheit genau prüfen. Sowas nimmt Schule normalerweise auch nicht auf die leichte Schulter.

Wo ist die "Regel" schriftlich fixiert? Steht dort wirklich "Die fehlenden Schülerinnen und Schüler sind angehalten, eine Bitte um Entschuldigung ... vorzulegen"? Was ist denn das für eine schwammige "Vorschrift"? Arbeiten schreibt man nur aus zwingendem Grund (Krankheit, höhere Gewalt etc.) nicht mit, oder man lässt sich vorher beurlauben. Einer Bitte um Entschuldigung kann entsprochen werden oder ben nicht? Ob das juristisch wasserdicht ist?

Ist das eine Hausregel oder steht es im Schulgesetzt deines Bundeslandes?

Ja, njr du hast diese Regelung falsch verstanden. Ein Anwalt bringt nichts.

Mit einem Anwalt anrücken ist zu übertrieben und würde auch nichts bringen. Da hilft nur ein offenes Gespräch mit dem Lehrer (eventuell auch mit Beratungslehrern oder Schulleitung) zu führen, die Lage zu erklären und um Entschuldigung zu bitten. Wenn du Glück hast, drücken sie ein Auge zu.

Schachpapa  08.06.2023, 16:44

Als erstes mit einem Anwalt anzurücken wäre tatsächlich übertrieben.

Da davon aber die Zulassung zum Abitur abhängt, würde ich, falls ein vernünftiges Gespräch keine Früchte trägt, offiziell Widerspruch einlegen.

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